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Tourismuspolitik: Schwarz-Rot reist in die Vergangenheit

  • Wir Grüne im Bundestag setzen uns für einen zukunftsfesten Tourismus im Einklang von Mensch und Natur ein. Wir wollen insbesondere einen naturnahen Deutschland-Tourismus in den ländlichen Regionen stärken.
  • Der Koalitionsvertrag ist der Beweis, dass Schwarz-Rot keinen Plan hat, wie die Branche zukunftsfest aufgestellt werden kann. Durch Steuersenkungen auf Speisen in der Gastronomie und das Absenken der Luftverkehrssteuer werden Maßnahmen aus der Mottenkiste bemüht.
  • In die Röhre schauen die Zukunftsregionen auf dem Land und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn weder wartet der Koalitionsvertrag mit neuen Konzepten für eine nachhaltige Regionalentwicklung auf, noch stärkt er die Reiserechte der Menschen.

In einer von Krisen geprägten Welt braucht es Möglichkeiten und Orte, an denen sich Menschen begegnen und gegenseitig verstehen lernen. Das Reisen bietet dafür eine wunderbare Möglichkeit. So ist es auch gut, dass der Tourismus im neuen Koalitionsvertrag einen prominenten Platz einnimmt. Weniger gut ist jedoch, was die neue Koalition konkret vorsieht. So will Schwarz-Rot ihre Regierungszeit nutzen, um die Nationale Tourismusstrategie (NTS) ein drittes Mal neu aufzusetzen, jedoch offensichtlich ohne die Branche weiter auf dem Pfad hin zur Klimaneutralität zu begleiten. Stattdessen soll auf „Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung“ gesetzt werden. Das muss alarmieren, war der Tourismus doch für rund neun Prozent (Zahl aus 2019) der weltweiten Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, wird aber gleichzeitig auch durch die Auswirkungen der Klimakrise bedroht. 

Man darf gespannt sein, was die geplante Tourismusstrategie bereithalten wird. Denn zumindest beim Thema „Lebensraumgestaltung“ dürften keine größeren Sprünge zu erwarten sein. So blieb die neue Koalition den Städten und Gemeinden konkrete Lösungsangebote für die Krise der Kommunalfinanzen schuldig. Darunter dürften etwa Kulturangebote und der Ausbau touristischer Angebote wie Rad- und Wanderwege leiden. Aber gerade in ländlicheren Gebieten könnte eine moderne und funktionstüchtige Infrastruktur erheblich zur Attraktivität der Tourismus-Destinationen beitragen. In diesem Zusammenhang ist es zwar gut, dass die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, von der maßgeblich die ländlichen Räume profitieren, mit mehr Mitteln ausgestattet werden soll. Doch eine innovative Neuaufstellung der Regional- und Strukturpolitik auch im Hinblick auf die Entfaltung touristischer Potenziale bleibt aus. 

Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Rückschritts-Koalition nicht im Blick

Es bleibt zu hoffen, dass die Menschen auf dem Land zumindest mit der Sanierung und Reaktivierung des Streckennetzes rechnen dürfen, für das Dank des mit den Stimmen der Grünen verabschiedeten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität nun mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die Chancen das Deutschlandticket nicht nur zu erhalten, sondern auch seinen Preis auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und es hinsichtlich seines touristischen Nutzens zu optimieren, wurde aber verschlafen. So wäre das Ticket etwa noch attraktiver für Freizeitfahrten, würde es die kostenlose Mitnahme von Kindern erlauben und könnten vereinzelt touristische Sonderverkehre, wie etwa Ausflugsbahnen, mit in seinen Geltungsbereich aufgenommen werden. Doch statt den Tourismus-Standort durch eine bessere Bahnpolitik zu stärken, setzen Schwarz-Rot lieber auf umweltschädliche Subventionen beim Luftverkehr, indem sie die Erhöhung der Luftverkehrssteuer rückabwickeln. 

Eine weitere Subvention, welche die Rückschritts-Koalition bereithält, ist die dauerhafte Absenkung der Mehrwert-Steuer auf Speisen in der Gastronomie sieben Prozent – ein für den Staat teures Wahlgeschenk, welches sich sehr wahrscheinlich kaum bis gar nicht auf das Preisniveau der Gaststätten auswirken dürfte. Überhaupt scheinen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht das Augenmerk dieser Koalition zu sein. So sieht der Koalitionsvertrag weder eine Verbesserung von Informationsangeboten über die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, noch die Stärkung der Passagierrechte bei Verspätungen oder eine bessere Absicherung von Reisenden gegen mögliche Airline-Insolvenzen vor. Diese Leerstellen sind umso augenscheinlicher, stehen im Moment auf EU-Ebene die für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtigen Novellierungen der Pauschalreiserichtlinie und der Fluggastrechtverordnung an. 

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