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Starke Gleichstellungspolitik nicht nur am Frauentag
- Millionen von Menschen sind in den letzten Wochen auf die Straßen gegangen und haben für die Demokratie in unserem Land, für die Achtung der Menschenwürde und für eine vielfältige Gesellschaft protestiert.
- Die Erfahrung zeigt: feministische Anliegen und Positionen müssen immer wieder besonders gegenüber Privatpersonen, organisierten Gruppen und Parteien verteidigt werden.
- Grüne Frauenpolitik stellt seit jeher tradierte Geschlechterrollen in Frage, benennt Diskriminierungen und stellt diese zur Debatte.
Zu einer vielfältigen Demokratie gehört, dass alle Menschen ihre Meinung frei äußern können – frei von Angst vor Gewalt. Doch das trifft nicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft zu. Fast ein Drittel aller jungen Frauen erfährt heutzutage Hass und Gewalt im digitalen Raum. Aber nicht nur online, auch offline sind Frauen Hass und Gewalt, Belästigungen und Angriffen ausgesetzt.
Dies hat nicht nur verheerende Auswirkungen auf das Leben und die psychische und physische Gesundheit der betroffenen Frauen, sondern bedroht auch unsere Demokratie, wenn die Betroffenen sich aus Angst seltener an Diskussionen beteiligen und zur eigenen politischen Meinung bekennen. Als Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihre Religion, ihrer sexuellen Identität oder ihres Geschlechts – gleichberechtigt teilhaben können. Dieses Ziel wollen wir durch starke Gleichstellungspolitik erreichen.
Das wurde schon geschafft, das wird noch kommen
Der Koalitionsvertrag hat im Bereich Gleichstellungspolitik drei wesentliche Schwerpunkte gesetzt: Schutz vor Gewalt, ökonomische Gleichstellung und reproduktive Selbstbestimmung.
Wesentliche Schritte für einen Paradigmenwechsel bei der Rolle des Bundes im Gewaltschutz wurden bereits angegangen: Die Unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) hat ihre Arbeit zum November 2022 aufgenommen, die Staatliche Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für 2023 mit ihrer Arbeit beginnen. Die Vorbehalte gegen Artikel 59 und Artikel 44 der Istanbul-Konvention wurden durch die aktuelle Regierung endlich aufgehoben. Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.
Partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit
Wir wollen partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen stärken, indem die Steuerklassen reformiert und das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt wird. Mit dem zweiten Führungspositionengesetz und einer erweiterten Berichterstattung darüber werden wir den Anteil von Frauen in oberen Führungspositionen in der Privatwirtschaft wie auch im Öffentlichen Dienst weiter erhöhen.
Paragraf 219a wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Ärztinnen und Ärzte können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere verbessert. Im März 2023 startete die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Hierin wird die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft. Die Ergebnisse werden im April 2024 veröffentlicht.
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