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Starke Entlastung für Privathaushalte und die Wirtschaft
- Mit unserem Gesetz zur Bürokratieentlastung bauen wir zahlreiche bürokratische Hemmnisse und Barrieren ab.
- Das hilft der Wirtschaft und macht das Leben einfacher.
- Das Gesetz übertrifft in seinem Umfang deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze.
Unser Gesetz entlastet die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie. Es ist Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets, das die Wirtschaft jährlich um rund 3 Milliarden Euro entlastet. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) trägt dazu mit einer Entlastung von rund 1 Milliarde Euro pro Jahr bei. Daneben arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Bürokratieentlastungsverordnung: Sie wird Rechtsänderungen auf Verordnungsebene umfassen, die lediglich aus rechtsförmlichen Gründen nicht Gegenstand des BEG IV sein können.
Keine Verschlechterung von Schutzinteressen
Unser Gesetz erreicht seine Ziele bei der Entlastung, ohne gewichtige Schutzinteressen zu beeinträchtigen. Das war uns sehr wichtig, denn Bürokratie entsteht fast immer durch Normen, die jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Enthebung einen Sinn haben. Es geht zum Beispiel um Natur- oder Gesundheitsschutz oder um Gerechtigkeit bei staatlichen Finanzen. Nach reiflicher Überlegung und langen Beratungen haben wir daher auch einige der Vorschläge aus dem Regierungsentwurf nicht umgesetzt, modifiziert oder ausgetauscht.
Starker Datenschutz, weniger Zettelwirtschaft
Der Schutz persönlicher Daten ist uns ebenfalls sehr wichtig. Unter anderem wird es privaten Luftverkehrsunternehmen auch künftig nicht gestattet sein, Reisepässe digital auszulesen. Denn wir wollen nicht, dass unzählige biometrische Daten in die Hände von Airlines autoritärer Staaten fallen. Gleichzeitig reduzieren wir etwa die Zettelwirtschaft in Hotels. Denn mit diesem Gesetz schaffen wir den Hotelmeldeschein für inländische Gäste ab und schaffen so spürbare Entlastung für die Betriebe.
Die Reduktion von Bürokratie als Querschnittsaufgabe
Mit unserem Gesetz ist es gelungen, in zahlreichen Bereichen bürokratische Hemmnisse und Barrieren abzubauen. Das ist eine große Leistung, denn um notwendige und überflüssige Bürokratie zu unterscheiden, braucht es den genauen Blick: Was soll die Norm und was tut sie in der Praxis genau? Daher geht Bürokratieabbau nur im Detail. Klar ist auch: Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Jahr für Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. So stellen wir sicher, dass auch künftig bestehende Normen auf ihre Effizienz geprüft werden.
Gesetzentwurf
Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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