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Schwarz-Rot muss schnell ein KRITIS-Dachgesetz liefern
- Das internationale sicherheitspolitische Umfeld befindet sich im Umbruch und wird auf aggressive Weise insbesondere durch Staaten wie Russland und andere Autokratien und Diktaturen in Frage gestellt.
- Wir sind konfrontiert mit vielfältigen Bedrohungen durch hybride Kriegsführung, Sabotage, Desinformationskampagnen sowie Abhör- und Cyberangriffen – und das praktisch jeden Tag.
- Mit einem KRITIS-Dachgesetz soll die Resilienz von kritischen Infrastrukturen in Deutschland deutlich zu erhöht werden. Es soll erstmalig sektorübergreifende Mindestvorgaben und Standards für Schutzmaßnahmen vorgeben.
Ob Russland, China, Iran oder Nordkorea – spätestens seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind unser Land und unsere kritischen Infrastrukturen (KRITIS) den hybriden Angriffen autoritärer Staaten ausgesetzt. Fast täglich erleben wir Angriffe im digitalen oder im physischen Raum. Durch den Koalitionsbruch und die Kooperationsunwilligkeit der CDU/CSU konnte das KRITIS-Dachgesetz in der letzten Wahlperiode nicht mehr verwirklicht werden. Die neue Koalition muss jetzt schnell liefern. Wir als Grüne Bundestagsfraktion drängen auf eine schnelle Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes auf Basis des in der 20. Wahlperiode entwickelten Entwurfs. Wie wehrhaft und resilient eine kritische Infrastruktur derzeit ist, ist abhängig vom persönlichen Interesse und der Investitionsbereitschaft des Betreibers. Ob Rückfallebenen oder Notstromaggregate vorhanden sind und für wie lange diese einen möglichen Weiterbetrieb aufrechterhalten können, liegt aktuell einzig und allein im Ermessen des Betreibers. Die großen Abhängigkeiten zwischen den Infrastrukturen machen ein einheitliches Präventionsniveau notwendig, damit Störungen und Ausfälle im Kleinen nicht zu einem Systemausfall im Großen führen. Mit der Klärung der Rechten und Pflichten der Akteure in einem KRITS-Dachgesetz würde endlich Handlungssicherheit geschaffen.
KRITIS-Dachgesetz
Das Bundeskabinett hatte am 6. November 2024 den Gesetzentwurf für ein KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Darauf hatte die Grüne Bundestagsfraktion seit Jahren hartnäckig gedrängt. Das KRITIS-Dachgesetz soll als zusätzliche Regulierung, die physische Sicherheit und Resilienz von kritischen Infrastrukturen stärken. Ebenso war das „NIS II Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, welches das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisieren und neu strukturieren soll, bereits in der abgelaufenen Wahlperiode vom Bundeskabinett beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden.
Das KRITIS-Dachgesetz wäre ein echter Sicherheitsgewinn für unsere Kritischen Infrastrukturen - von der Energieversorgung, über die Lebensmittelproduktion bis hin zur Abfallentsorgung. Angesichts der stark gestiegen Bedrohungslage müssen wir diese Grundpfeiler unserer Versorgungssicherheit dringend und schnellstmöglich besser schützen. In der vergangenen Wahlperiode hatten wir uns in den Verhandlungen erfolgreich dafür stark gemacht, dass wir alle bestehenden Spielräume nutzen, um neben dem Plus an Sicherheit eine möglichst praxisnahe und unbürokratische Umsetzung für die Unternehmen zu erreichen. Das wollen wir auch in der Opposition konstruktiv fortführen.
Resilienz stärken und Kritische Infrastrukturen wirksam schützen
Bisher waren die sogenannten KRITIS Sektoren und Schwellenwerte nur in der BSI-KRITIS Verordnung festgelegt, die sich jedoch nur auf den Bereich der Informationssicherheit bezogen. Das muss künftig mit dem KRITIS-Dachgesetz geändert werden. Um die Kohärenz kritischer Anlagen im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) und des KRITIS-Dachgesetzes zu gewährleisten, müssen Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das KRITIS-Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt werden.
Durch die einheitliche Definition von Schutzzielen, eine ausreichende Notfallvorsorge, den Ausbau der technischen und baulichen Sicherungen, die Implementierung eines Risikomanagements, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Notstrom) oder definierte Zugangsrechte und vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung von Personal im KRITIS-Dachgesetz, sollen künftig Vorfälle verhindert und ein angemessener physischer Schutz sowie insgesamt die Awareness und das Sicherheitsmanagement der Anlagen gestärkt werden. Denn: Professionelles Krisenmanagement folgt einheitlichen Regeln.
Betreiber kritischer Anlagen müssen verpflichtet werden, erhebliche Störungen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mittels einer gemeinsam mit dem BSI eingerichteten digitalen Plattform zu melden. So darf es künftig für Meldungen nach dem KRITIS-Dachgesetz und nach dem BSIG nur eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geben. Die Ausgestaltung des Meldeverfahrens und die Konkretisierung der Meldungsinhalte muss ebenfalls einheitlich ausgestaltet werden. Kurzum, das künftige KRITIS-Dachgesetz muss ein großer Schritt hin zu einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz für den Schutz unserer digitalen und physischen Lebensadern sowie unserer Wirtschaft werden. Denn es ist ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Wehrhaftigkeit und Resilienz unserer Gesellschaft.
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