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Schwarz-Rot: Kein Rabatt bei der Mietpreisbremse

  • Mieten steigen rasant und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Dennoch droht die Mietpreisbremse auszulaufen.
  • Der Schutz von Mieterinnen und Mietern ist derzeit eine große Leerstelle. Wir haben als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen daher bereits 2024 mit dem Faire-Mieten-Gesetz ein echtes soziales Mietrecht vorgestellt. Für den Schutz von Mieter*innen ist es dringend notwendig kurzfristig die Mietpreisbremse zu verlängern, Ausnahmen für neue und möblierte Wohnungen abzubauen und die Möglichkeiten zur Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen abzusenken.
  • Aber Schwarz-Rot lässt alle Mieter*innen im Stich. In den Koalitionsverhandlungen können sich Union und SPD gerade einmal auf eine Mini-Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre durchringen und verschiebt weitere Änderungen im Mietrecht in eine Expertenkommission. Politische Verantwortung sieht anders aus.

Die Preise für neue Mietwohnungen kennen nur eine Richtung – nach oben. Vor allem Bürger*innen mit kleinem Einkommen finden keine bezahlbare Wohnung mehr. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. So bezahlen Mieter*innen, wenn sie nach Köln ziehen und einen neuen Mietvertrag für eine bestehende Mietwohnung abschließen 9,3 Prozent mehr als vor einem Jahr. In Berlin oder München sind es sogar über 11 Prozent. Ist die Wohnung in Köln gerade neu gebaut worden, sind sogar 14 Prozent und in Berlin wird für eine Neubauwohnung ein 20 Prozent höherer Mietpreis fällig als 2023.

Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Etwa junge Menschen die sich auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben machen und zu Hause ausziehen wollen. Oder Familien die aus ihrer zu kleinen Wohnung ausziehen wollen, können es sich nicht leisten und bleiben in ihren beengten Wohnverhältnissen.

Die explodierenden Neuvertragsmieten ziehen mit den Mieterhöhungen über die ortsübliche Vergleichsmiete dann die Bestandsmieten in die Höhe und erhöht auch die Belastung für jene, die schon lange in ihrer Wohnung leben. Daher braucht es dringend eine Verschnaufpause am Wohnungsmarkt. Aber das Gegenteil ist der Fall, die Mietpreisbremse droht auszulaufen. Die Neuvertragsmieten wären dann komplett dem Markt überlassen. Dies dürfen wir nicht zulassen

Schwarz-Rot ohne Kraft für eine echte Mietpreisbremse

Die bekanntgewordenen Ergebnisse aus der schwarz-roten Facharbeitsgruppe bringen schlechte Nachrichten für Alle, die eine Wohnung suchen. Denn die Mini-Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre reicht nicht aus und ist ein Schlag in das Gesicht aller Mieter*innen. Weitere Änderungen des Mietrechts wird in eine Expertenkommission verschoben und ist ein Verschieben politischer Verantwortung. Auch für jene, die bereits eine Wohnung haben sieht es nicht gut aus. Sollte es keine Einigung bezüglich der Kappungsgrenze geben, kommen auch Mieterhöhungen auf die Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen zu. Auch fehlt eine Aussage zur Vergrößerung des Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Grundlage für Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen. Aktuell werden immer nur die Mietverträge der letzten sechs Jahre berücksichtigt. Dies bedeutet bei der aktuellen Entwicklung der Mietpreise, dass die massiv steigenden Neuvertragsmieten überproportional berücksichtigt werden und so die Mieterhöhung von Bestandsmieten anheizen. Es ist unverständlich, warum die Schonfristzahlung um eine ordentliche Kündigung zu verhindern nur "einmalig" gelten soll. Das widerspricht dem Sinn der Schonfristzahlung, die Wohnungsverluste vermeiden soll, und hilft nicht Obdachlosigkeit zu verhindern.

Mietpreisbremse verlängern und verbessern

Wir wollen die Mietpreisbremse für neue Mietverträge bis Ende 2029 verlängern. Bisher waren Wohnungen, die nach 2014 gebaut worden sind, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese Ausnahme schaffen wir ab und verlagern diese Grenze auf 2024. Denn Wohnungen, die vor zehn Jahren gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr.

Seit der Einführung der Mietpreisbremse 2014 werden vermehrt möblierte Wohnungen angeboten, um höhere Mieten durchsetzen zu können. Möblierte Wohnungen sind dabei meist deutlich teurer als normale Mietwohnungen ohne Möbel. Wir wollen, dass der Möblierungszuschlag transparent im Mietvertrag ausgewiesen werden muss und die Höhe begrenzt wird. Mit dieser Regelung verhindern wir die Umgehung der Mietpreisbremse, ohne die Interessen der Vermieter*innen zu gefährden.

Aktuell müssen die Bundesländer Landesverordnungen erlassen und festlegen in welchen Gebieten angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Auch müssen die Länder sehr aufwändig begründen welche Maßnahmen sie ergreifen, um die steigenden Mieten in den angespannten Wohnungsmärkten in den Griff zu bekommen. Wir schaffen diese Begründung ab und erleichtern so die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse für die Länder.

Mieterhöhungen bei alten Mietverträgen ausbremsen

Wir wollen auch Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen entlasten und senken hierfür die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren ab.

In Bestandsmietverhältnissen können Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Daher wollen wir den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete auf 20 Jahre ausweiten. Indem wir mehr ältere und billigere Mietverträge in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbeziehen, bremsen wir die Mietpreisspirale weiter ab. 

Aktuell fließen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieten der letzten sechs Jahre ein. Die massiven Mietpreissteigerungen bei neuen Mietverträgen tragen so zu stetigen Mieterhöhungen für Bestandsmietverträge bei.

Mieterhöhungen brauchen Transparenz und klare Kriterien. Willkürliche Vergleichsmieten und ausgehandelte Mietspiegel ohne klare Kriterien leisten dies nicht. Wir wollen daher, dass Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen qualifizierter Mietspiegel erstellen müssen.

Indexmieten brauchen eine Bremse

Indexmieten steigen gerade in Zeiten von hoher Inflation massiv, daher braucht es Obergrenzen. Wir schlagen daher vor, die Indexmieten zu begrenzen und an den Index für Nettokaltmieten zu koppeln.

Wuchermieten sind kein Kavaliersdelikt

Wir schlagen vor § 5 Wirtschaftsstrafrecht in ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhung durch unseriöse Vermietende zu ändern. Diese Forderung besteht schon länger und wurde sogar in einem Beschluss des Bundesrates mit Stimmen von Bundesländern mit Unionsregierungen gefordert.

Gesetzentwurf als Download

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Baugesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Verbesserung des Mietrechts – Faire-Mieten-Gesetz (PDF)

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