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Sanktionsmoratorium - Auf dem Weg zum Bürgergeld

  • Hartz IV ist für viele Betroffene angstbesetzt, weil sie sich permanent der Gefahr ausgesetzt sehen, dass ihre sowieso geringen Leistungen gekürzt werden. Das ist für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration kontraproduktiv.
  • Als Ampel haben wir uns deshalb die Einführung eines Bürgergeldes vorgenommen. Ein wichtiger Schritt für den Übergang von 12 Monaten ist das Sanktionsmoratorium, dass wir aktuell beschlossen haben.
  • In den Jobcentern muss zukünftig Kooperation auf Augenhöhe und Schutz vor Armut zum zentralen Leitbild werden.

Für uns Grüne im Bundestag ist das Sanktionsmoratorium, das wir mit unseren Ampel-Partnern vereinbart haben, ein guter und erster Schritt in Richtung Bürgergeld. Damit sorgen wir dafür, dass die Menschen den Jobcentern auf Augenhöhe begegnen können. Das Sanktionsmoratorium sieht vor, dass Leistungskürzungen in Hartz IV für den Zeitraum von einem Jahr weitgehend ausgesetzt werden. In dieser Zeit wird es so gut wie keine Leistungskürzungen geben. Lediglich bei zweimaligen Terminversäumnissen sind Kürzungen in Höhe von maximal 10 Prozent der monatlichen Leistungen möglich. Bisher konnte bis zu 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden.

Bürgergeld als Beitrag zu einem selbstbestimmteren Leben

Das Sanktionsmoratorium ist ein grüner Erfolg. Mit dem Bürgergeld werden wir bedürftige Menschen in Zeiten des Wandels stärken, Sicherheit angesichts der großen Veränderungen in der Arbeitswelt geben und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben eröffnen.

Während des Sanktionsmoratoriums werden wir die bisherigen Sanktionen evaluieren und uns auf eine Neuregelung im Rahmen der Bürgergeld-Reform verständigen. Beim Bürgergeld ist uns Grünen wichtig, dass die bisher sehr starren Regeln flexibler werden, die Kooperation zwischen Leistungsbeziehenden sowie Jobcentern auf Augenhöhe erfolgt und die Beratung, Vermittlung sowie die Weiterbildungsangebote deutlich verbessert werden.

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