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Sanierungsoffensive für Europa
- Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen und europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
- Deswegen hat die EU die europäische Gebäuderichtlinie mit verbindlichen Sanierungszielen verabschiedet.
- Wir setzen uns für eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland ein, damit alle ein warmes, gut gedämmtes Zuhause haben.
Gut gedämmte Häuser schützen Bewohner*innen vor steigenden Energiekosten und gleichzeitig das Klima. Deshalb sollen bis 2050 alle Gebäude in der Europäischen Union Nullemissionsgebäude werden. Dazu hat die EU die Europäische Gebäuderichtlinie (kurz EPBD) in überarbeitet, die sobald der Rechtstext im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist in Kraft tritt. 24 Monate später müssen die neuen Vorgaben auch in Deutschland umgesetzt werden. Wir Grüne im Bundestag setzen uns für eine sozialverträgliche und ambitionierte Umsetzung ein, damit alle von der Wärmewende profitieren.
Im Überblick: Fahrplan für einen klimafreundlichen Gebäudebestand
Die wichtigsten Ziele sind jetzt verbindlich festgelegt: bis 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein und bis 2050 soll auch der bestehende Gebäudebestand emissionsfrei werden. Folgende Maßnahmen sind dazu unter anderem vorgesehen:
- Solaranlagen auf Dächern
- Renovierungsziele für Nichtwohngebäude
- Energieverbrauchsenkungen aller Wohngebäude
- Gebäuderegister
- Energiemanagementsysteme
- Gebäuderenovierungspläne (nationale Strategie, wie der Gebäudebestand des Landes bis 2050 auf ein entsprechendes energetisches Niveau saniert werden soll)
- Gebäuderenovierungspässe (Sanierungsfahrpläne für einzelne Gebäude bis auf Nullemissionsniveau)
- Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
- Maßnahmen gegen Energiearmut
Im Detail: Anforderungen für neue Gebäude:
In der EU werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden: Ab dem 1. Januar 2028 dürfen öffentliche Gebäude keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Ab dem 1. Januar 2030 gilt dies für alle Neubauten.
Ab 2030 müssen auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden. Ab 2027 müssen Solaranlagen bereits schrittweise auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden installiert werden, ab 2028 gilt dies auch für öffentliche Neubauten.
Im Detail: Anforderungen für bestehende Gebäude:
Für Nichtwohngebäude gilt EU-weit, dass mindestens 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden sollen.
Für Wohngebäude legt jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen Zielpfad fest, um den durchschnittlichen Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs muss durch die Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erfolgen.
Ausstieg aus dem fossilen Heizen:
Die EU macht sich bereit für klimafreundliches Heizen: Bis 2040 sollen fossil betriebene Heizkessel abgeschafft werden. Um dies einzuleiten, dürfen ab dem 1. Januar 2025 keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr subventioniert werden. Hier haben wir in Deutschland mit dem frisch in Kraft getretenen „Heizungsgesetz“ schon wichtige Weichen gestellt.
Maßnahmen gegen Energiearmut:
Zur Minderung von Energiearmut und zur Senkung der Energiekosten müssen laut der neuen Gebäuderichtlinie Finanzierungsmaßnahmen eingeführt werden, die Anreize für Sanierungen bieten und diese begleiten. Die finanziellen Unterstützungen müssen vor allem auf schutzbedürftige Personen und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, da in diesen Gebäuden besonders viele von Energiearmut betroffene Menschen leben. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahmen liegt bei den Mitgliedsstaaten. Durch geringere Energiekosten und mehr Klimaschutz profitieren alle: Bewohner*innen, Geldbeutel und Klima.
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