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Reform des Bundesdatenschutzgesetzes kommt
- Wir verbessern den Grundrechts- und Verbraucherschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und sorgen für bessere Anwendbarkeit. Damit setzen wir Ergebnisse einer Evaluierung des Gesetzes um.
- Wir schaffen klare, diskriminierungsfreie Regelungen für das unter anderem durch die SCHUFA und andere Auskunfteien praktizierte Bonitäts-Scoring.
- Die Datenschutzkonferenz soll institutionalisiert werden. Dies führt zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern und einer einheitlicheren Anwendung des Datenschutzrechtes. Unternehmen und Bürger*innen profitieren davon.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu reformieren. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der am 7. Februar 2024 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag mit der ersten Lesung am 15. Mai 2024. Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für weitere Verbesserungen des Gesetzes ein.
Durch die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes stärken wir den Grundrechts- und Verbraucherschutz, schaffen mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und erhöhen Transparenz und damit auch Akzeptanz von Datenverarbeitungen.
Stärkung der Datenschutzkonferenz
Im Rahmen der anstehenden Reform ist beabsichtigt, Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umzusetzen. Insbesondere soll dem Anliegen einer Verbesserung von Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes, insbesondere durch eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), Rechnung getragen werden. Die Datenschutzkonferenz setzt sich aus den Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf Bundes- und auf Landesebene zusammen Sie fördert die Koordinierung und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und sorgt für eine einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts. Bislang ist dies nicht gesetzlich geregelt. Vor allem auf unser Drängen hin wird dafür nun endlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen. In den parlamentarischen Verhandlungen setzen wir uns für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfes im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Datenschutzbehörden ein. Durch eine einheitlichere Rechtsanwendung verbessern wir den Schutz der Grundrechte Betroffener und schaffen mehr Rechtssicherheit für Unternehmen. Damit schaffen wir klare Vorteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Wir schaffen klare Zuständigkeiten
Darüber hinaus adressiert der Entwurf weitere Änderungsbedarfe, die sich aus der Evaluierung des BDSG ergeben haben. So sollen beispielsweise Zuständigkeiten der Datenschutzaufsicht klarer geregelt werden. Unternehmen sowie Einrichtungen, die Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder für statistische Zwecke verarbeiten, sollen die Möglichkeit erhalten, statt mehrerer zukünftig nur eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihr Datenverarbeitungsvorhaben zu erhalten.
Bonitäts-Scoring – endlich klare Vorgaben gegen Diskriminierung
Ob Abschluss eines Mietvertrages, Einrichtung eines Kontos, Bestellungen im Internet: Für viele Geschäfte ist es für Bürger*innen essentiell wichtig, einen positiven Score-Wert (umgangssprachlich: „SCHUFA-Score“) nachweisen zu können. Neben der SCHUfA gibt es zahlreiche weitere „Auskunfteien“. Bislang ist es den Unternehmen weitgehend selbst überlassen, wie sie diese Werte berechnen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch solche personenbezogenen Daten in die Berechnung einfließen, die diskriminierenden Charakter haben (wie zum Beispiel der Wohnort).
Wir als Grüne Bundestagsfraktion setzen uns bereits seit langem dafür ein, das Scoring so zu regeln, dass ein hohes Maß an Transparenz gilt und Diskriminierungen ausgeschlossen sind. Mit der anstehenden Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll dies nun erreicht werden.
Uns ist klar: Scoring-Verfahren müssen transparent und gerecht gestaltet sein, um Diskriminierung zu verhindern. Bei der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes können wir jetzt dafür eine klare Grundlage schaffen.
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