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Reform der Filmförderung

  • Das bestehende System der deutschen Filmförderung ist nicht mehr zeitgemäß und braucht eine grundlegende Neuaufstellung.
  • Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat den Referent*innen-Entwurf zum Filmförderungsgesetz vorgestellt.
  • Themen wie Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, finanzielle Planbarkeit sowie die bürokratische Entlastung stehen im Mittelpunkt der Reform.

Mit Kino und Film verbinden die meisten Menschen vor allem anregende Unterhaltung und fesselnde Geschichten. Dabei ist die deutsche Filmbranche auch einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland, mit rund 120.000 Erwerbstätigen und einem Umsatz von acht Milliarden Euro jährlich. Die Arbeitsrealität der Filmschaffenden hat sich in den letzten Jahren allerdings dramatisch verändert. Grund dafür sind unter anderem die veränderten Produktionsweisen und Vertriebsstrukturen der Branche durch die Digitalisierung. Die Corona-Pandemie und die dadurch veränderten Sehgewohnheiten beschleunigten den Prozess. Viele Menschen gewöhnten sich an Serienabende zu Hause, nachdem die Kinos über Monate geschlossen waren. Es zeigt sich, dass das bestehende System der deutschen Filmförderung nicht mehr zeitgemäß ist.

Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit und finanzielle Planbarkeit

Die deutsche Filmförderung braucht daher eine grundlegende Neuaufstellung, um international wettbewerbsfähiger zu werden und qualitativ hochwertige Filme in Deutschland entwickeln und produzieren zu können. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat nun den Referent*innen-Entwurf zum Filmförderungsgesetz vorgestellt. Flankiert wird dieser von Entwürfen zu einem Filmförderzulagengesetz und einem Investitionsverpflichtungsgesetz. Themen wie Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, finanzielle Planbarkeit sowie die bürokratische Entlastung stehen hierbei im Mittelpunkt der Reform.

Insbesondere die Aufnahme der AG Verleih (Verband unabhängiger Filmverleiher e.V.) und der AG Filmfestival in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt ist ein wichtiger Schritt. Beide Akteurinnen sind zusammen mit der Kinowirtschaft von zentraler Bedeutung für die Sichtbarkeit des deutschen Films und elementare Bestandteile der Filmbranche.

Einrichtung eines Diversitätsbeirats

Auch die Vorgaben zur ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit, einschließlich Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion, wurden weiter gestärkt. Vor allem die im Filmförderungsgesetz verankerte Einrichtung eines Diversitätsbeirats bei der Filmförderungsanstalt sowie die Pflichten zur Herstellung und Zugänglichmachung von barrierefreien Fassungen von geförderten Filmen sind hier hervorzuheben.

Die Neuaufstellung für eine lebendige und wirtschaftlich funktionierende Film- und Kinokultur kann nur in Zusammenarbeit mit der Branche erfolgen. Der Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion für das Filmfördergesetz, Michael Sacher, und die gesamte grüne Bundestagsfraktion führen daher den Austausch mit sämtlichen Branchenvertreter*innen fort. So können gute politische Rahmenbedingungen für den deutschen Film geschaffen werden.

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