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Persönlichkeitsrechte und Privatheit schützen
- Die gerechte, nachhaltige und innovationsfreundliche Gestaltung der Digitalisierung und der Schutz von Persönlichkeitsrechten haben für uns einen hohen Stellenwert. Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Bürger*innen.
- Der 31. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liefert wichtige Impulse für die Behebung von Missständen, die wir als Gesetzgeber angehen.
- Wir achten darauf, dass effektiver Grundrechtsschutz bei allen Digitalisierungsprozessen von vornherein sichergestellt wird. Wir wollen die Datenaufsicht stärken. Für Beschäftigte wollen wir Rechtsklarheit schaffen und deren Rechte wirksam schützen. Außerdem streiten wir für einen einfachen Zugang zu Daten der öffentlichen Hand durch ein Bundestransparenzgesetz.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, informiert jährlich über die Tätigkeit seines Hauses. Dabei gibt er unter anderem Empfehlungen für die Verbesserung des Datenschutzes und für die Informationsfreiheit. Wir als grüne Bundestagsfraktion haben erreicht, dass der Tätigkeitsbericht in diesem Jahr vor der Überweisung in den Innenausschuss auch im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird.
Im Tätigkeitsbericht wird die Bedeutung des Datenschutzes für die Persönlichkeitsrechte deutlich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und Datenschutz trägt dem menschlichen Bedürfnis nach Privatheit Rechnung. Wie relevant die Tätigkeit des BfDI ist, illustriert die hohe Anzahl von Bürger*innen-Eingaben: Im Jahr 2022 sind beim BfDI 6.619 Beschwerden von Bürger*innen eingegangen, zusätzlich haben 6.374 Personen eine Beratung in Anspruch genommen. Zugleich zeigt der Bericht, wie vielfältig die Herausforderungen für den Schutz von Privatheit sind, denen wir uns ausgesetzt sehen.
Datenschützer*innen ermöglichen eine vertrauensvolle, gelungene Digitalisierung. Sie tragen dazu bei, dass IT-Projekte trotz aller Herausforderungen erfolgreich umgesetzt werden können – der 31. Tätigkeitsbericht zeigt dies wieder einmal klar auf.
Stärkung der Datenschutzaufsicht
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich bei der anstehenden Reform des Bundesdatenschutzgesetzes für eine Stärkung des BfDI und der Datenschutzkonferenz ein, dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Starke Datenschutzbehörden und eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts durch alle Datenschutzaufsichtsbehörden auf Bundes- und auf Landesebene sind für den effektiven Grundrechtsschutz von großer Bedeutung und haben auch klare Vorteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
„Datenschutz by design“
Der BfDI stellt die große Bedeutung des Datenschutzes bei der Digitalisierung heraus, zum Beispiel im Gesundheitssektor. Wir setzen uns dafür ein, dass der Schutz der persönlichen Daten bei der Planung von Digitalisierungsprozessen stets von Anfang an mitgedacht wird. Unsere Devise lautet: „Datenschutz by design“. Das Vertrauen in technische Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bleibt elementar wichtig für die Akzeptanz der Menschen. Nur wenn wir durch hohe Datenschutzstandards Vertrauen schaffen, kommen wir beispielsweise bei der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung voran.
Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen. Die Umsetzung treiben wir voran - auch, um unseren europarechtlichen Pflichten nachzukommen. Viele Unternehmen setzen Programme ein, um Betriebsabläufe zu optimieren. Darin liegen große Vorteile. Die Verknüpfung und Auswertung von Daten im Betrieb beinhaltet jedoch auch Risiken für die Beschäftigten. Dabei besteht die Gefahr, dass es zu einer quasi lückenlosen Überwachung der Beschäftigten kommt. Auch der BfDI empfiehlt, klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen und somit Grundvoraussetzungen für einen guten Wirtschaftsstandort gewährleisten. Für uns ist dabei entscheidend, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten bestmöglich geschützt werden und die Menschen im Mittelpunkt stehen.
Bundestransparenzgesetz schaffen
Für effektive demokratische Kontrolle, um wirtschaftliche Mehrwerte zu schaffen und Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar zu machen, fordern wir als grüne Bundestagsfraktion seit vielen Jahren, ein Bundestransparenzgesetz zu verabschieden. Wir wollen die öffentliche Hand zur aktiven Veröffentlichung von Daten und Know-how verpflichten. Das Teilen von Daten und Wissen zwischen den Behörden, aber auch mit Privaten, spart nicht nur viel Zeit und Geld, sondern ist auch Ausdruck einer zeitgemäßen Datenpolitik und eines modernen Staatsverständnisses. Darum haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Informationsfreiheitsgesetze in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Auch der BfDI empfiehlt dies in seinem Tätigkeitsbericht. Wir stellen dabei sicher, dass der große Nutzen offener Verwaltungsdaten mit einem effektiven Datenschutz in Einklang gebracht wird.
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