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Paket aus Innovationen und Entlastungen

  • Viele Menschen brauchen in der gegenwärtigen Situation auch weiterhin gezielte Entlastungen. Ebenso werden steuerliche Anreize zur Umsetzung der Energiewende benötigt. Das derzeitige Steuerrecht unterstützt hierbei nicht immer ausreichend.
  • Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass das diesjährige Jahressteuergesetz echtes Innovations- und Entlastungspotenzial entfalten kann und eine Vielzahl an Neuerungen auf den Weg gebracht.
  • Durch gezielte Steuerbefreiungen für PV-Anlagen, eine Sonder-Abschreibung für besonders klimafreundliche neue Wohnungen und Entlastungen für Arbeitnehmer*innen, wie u.a. dem vollständigen Abzug der Rentenversicherungsbeiträge und eine Verbesserung der Absetzbarkeit des Home-Office, schaffen wir zielgenaue Investitionsanreize und weitere Entlastungen.

Das diesjährige Jahressteuergesetz enthält echtes Innovations- und Entlastungspotenzial. Mit diesem Gesetz bringen wir den Ausbau erneuerbarer Energien, den sozial-ökologischen Mietwohnungsneubau und die Energiewende aktiv und deutlich voran. Daneben werden viele verschiedene Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, auf die sich die Ampel-Koalition teilweise bereits im Koalitionsvertrag bzw. den nachfolgenden Koalitionsbeschlüssen - insbesondere den Entlastungspaketen II und III - verständigt hat.

Ebenso innovativ ist die Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags. Durch diesen Beitrag werden etwa Übergewinne von Mineralölfirmen, die sie infolge des russischen Angriffskrieges erzielt haben, zumindest etwas zur Finanzierung der vielen in den letzten Monaten durch die Ampel-Koalition beschlossenen Entlastungen genutzt.

Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags

Wir haben uns in der Ampel seit Beginn der explodierenden Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges für eine Abschöpfung der Zufallsgewinne der davon profitierenden Unternehmen eingesetzt. Auch die EU hat mit einer entsprechenden Verordnung eine nationale Umsetzung verlangt.

Mit dem Jahressteuergesetz haben wir die Regelungen geschaffen, Zufallsgewinne von Energiekonzernen der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 33 Prozent abzuschöpfen. Damit können dem Bundeshaushalt bis zu 3 Milliarden Euro zurückgeführt werden und wir beteiligen die Krisengewinner an der Finanzierung der umfassenden Entlastungspakete der letzten Monate. Damit die großen Konzerne hier nicht einfach die Besteuerung umgehen können, haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für einige Nachschärfungen eingesetzt.

Steuerbefreiungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) befreien wir durch die rückwirkende Steuerbefreiung zum 01. Januar 2022 von bürokratischen Hürden. Ebenso grenzen wir die Bürokratie im Bereich der Umsatzsteuer deutlich ein, in dem wir bei der Lieferung, Erwerb und Montage von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und Stromspeicher auf die Umsatzsteuer verzichten. Das gilt auch für Ersatzteile von solchen Anlagen. Dadurch werden PV-Anlagen in der Anschaffung und Wartung deutlich günstiger. Darüber hinaus reduzieren wir auch an anderen Stellen gezielt den bürokratischen Aufwand. Damit machen wir Photovoltaik noch attraktiver und treiben die Energiewende aktiv voran. 

Sonder-Abschreibung für den energetischen Standard EH 40 mit QNG-Siegel

Uns Grünen im Bundestag war es wichtig, neben der Stärkung des Wohnungsneubaus auch gezielte Anreize dafür zu schaffen, dass der Neubau in Zukunft mit hohen Energie- und Nachhaltigkeitsstandards vorangebracht wird. Dies ist entscheidend, um die klimagerechte Neubauoffensive auf den Weg zu bringen und wertvolle Energie einzusparen.

Aus diesem Grunde haben wir in der Ampel eine Sonder-Abschreibung für den Wohnungsneubau geschaffen und fördern so den Bau von klimagerechten Wohnungen. Daneben profitieren diese Neubauten auch von einer Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für Gebäude mit Fertigstellung ab dem 01. Januar 2023.

Energetische Gebäudesanierung durch Riester

Insbesondere für Arbeitnehmer*innen, die über einen Riester-Vertrag verfügen, haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Vertrag auch zur energetischen Sanierung der eigenen vier Wände zu nutzen. Auch diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben.

Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Durch die Entfristung der Homeoffice-Pauschale sichern wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch für die Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Darüber hinaus setzen wir auch den Abzugshöchstbetrag deutlich nach oben und ermöglichen allen einen Abzug von jährlich 1.260 Euro.

Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsbeschluss vom 03. September 2022 um. Wir zeigen, dass wir das Steuerrecht an die veränderten Bedingungen der modernen Arbeitswelt anpassen und sorgen dafür, dass es steuerlich attraktiv ist, auf das tägliche Pendeln zu verzichten. Nach der nun im Gesetz gefundenen Lösung werden die Steuerpflichtigen damit im Jahr um gut 1,7 Milliarden Euro entlastet.

Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Gerade Alleinerziehende leiden unter den gegenwärtigen Preissteigerungen besonders stark. Um hier die notwendigen Entlastungen zu gewähren, heben wir den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab dem Jahr 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro an. Alleinerziehende gehören zu den vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft — das Verhandlungsergebnis ist auch ein wichtiges politisches Zeichen im Vorlauf für die Steuergutschrift für Alleinerziehende, die eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist.  

Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag

Um eine weitergehende Entlastung sowie einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu schaffen, heben wir den Arbeitnehmerpauschbetrag in diesem Jahr ein zweites Mal an, auf nunmehr 1230 Euro. Zuletzt hatte die Ampel-Koalition den Betrag im Sommer 2022 rückwirkend um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.

Rechtliche Voraussetzungen für Auszahlungsweg

Das Jahressteuergesetz schafft die Grundlagen, um die Bankverbindungen der Bürger*innen mit der Steuer-Identifikationsnummer zu verknüpfen. Damit können zukünftige Entlastungen oder auch Zahlungen wie bspw. das Klimageld zielgerichtet an die Bürger*innen ausgezahlt werden. Zwar ist dies nur der erste Schritt und die genaue Konzeption der Auszahlungswege muss noch erfolgen, dennoch ist dies ein wichtiger Schritt. Unser Ziel dabei ist es: Bürger*innen zukünftig unbürokratisch und sozial gerecht zu entlasten.

Anhebung des Sonderausgabenabzugs für Rentenversicherungsbeiträge

Rentenversicherungsbeiträge können derzeit nur in einem begrenzten Umfang angesetzt werden. Um einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten entgegenzuwirken und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf vor, den steuerlichen Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen bereits ab dem Jahr 2023 in voller Höhe zuzulassen. Damit erreichen wir eine Entlastung von mehr als 3 Milliarden Euro allein für das Jahr 2023.

Anhebung des Sparer-Pauschbetrags

Ebenso sieht der Gesetzesentwurf eine Entlastung von Sparerinnen und Sparern durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro vor.

Verlängerung der Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Kommunen 

Kommunale Dienstleistungen bleiben für zwei weitere Jahre bis 2025 von der Umsatzsteuer befreit. Dafür haben wir die entsprechende Übergangsregelung im Umsatzsteuergesetz (§2b) verlängert. Damit verschaffen wir den Kommunen in den aktuellen Krisen eine steuerliche und bürokratische Atempause.

Jahressteuergesetz 2022

Beschlussempfehlung Finanzausschuss

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