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Neues Düngegesetz für sauberes Grundwasser

  • Mit der Neuregelung des Düngegesetzes wenden wir Millionenstrafzahlungen der EU wegen zu hoher Nitrateinträge ab.
  • Wir schaffen sichere und planbare Verhältnisse für die Landwirt*innen, sind auf dem Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit und beenden die Sippenhaft.
  • Es müssen nur diejenigen Betriebe etwas ändern, die für übermäßige Nitrateinträge verantwortlich sind.

Noch immer ist der Nitrateintrag in die Umwelt zu hoch: Auch im 2021 betrug der durchschnittliche Stickstoffüberschuss immer noch 69 Kilogramm pro Hektar – hohe Belastungen für Tiere, Pflanzen, Gewässer, Böden und Folgekosten für aufwändige Trinkwasseraufbereitung sind das Resultat.

Das neue Düngegesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt zu sauberem Wasser und zu mehr Planungssicherheit für die Landwirtschaft: Wir gestalten die bisherigen Düngeregeln verlässlicher und wirksamer. Und wir stärken das Verursacherprinzip.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wird diese Woche im Bundestag das neue Düngegesetz verabschiedet. Damit schaffen wir etwas, das die Vorgängerregierungen rund zehn Jahre lang verschleppt haben. Wir setzen Europäisches Recht und unsere Zusagen an die EU um, schaffen mehr Umweltschutz und sauberes Grundwasser (was auch die Wasserwirtschaft von externen Kosten entlastet), schaffen Voraussetzungen für Verursachergerechtigkeit und machen das Düngerecht für die Landwirt*innen praktikabler.

Konkret wurden vor allem die Verordnungsermächtigungen im Düngegesetz angepasst. Begleitet wird das neue Düngegesetz von einem Entschließungsantrag der Koalition, in dem wir der Bundesregierung Aufgaben bei der Gestaltung der neuen Monitoringverordnung und der Nährstoffbilanzierung (auch bekannt als Stoffstrom- oder Hoftorbilanz) mitgeben. Wie das im Einzelnen funktionieren soll, möchten wir hier kurz erläutern.

1. Monitoringverordnung: Für ein klares Bild von der Nitratbelastung in Deutschland

Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für eine Monitoringverordnung zur Düngeverordnung. Dies wurde der EU-Kommission zugesagt, damit das Vertragsverletzungsverfahren aufhört, das uns pro Tag seit der Verurteilung von 2018 rund eine Million Euro gekostet hätte. Das Monitoring führt Daten von den Landesbehörden, Bundesbehörden und landwirtschaftlichen Betrieben zusammen, um deutlich besser feststellen zu können, was im und unterm Boden mit Nährstoffen passiert und damit zu überprüfen, ob die Düngeverordnung ihren Zweck erfüllt. Das Ganze ist bürokratiearm: Wir brauchen kaum neue Daten von den Landwirt*innen oder Ländern. Im Entschließungsantrag schreiben wir fest, dass diese Daten in einem bundesweit einheitlichen Format und digital unter Nutzung bestehender Farm-Management-Programme gesammelt werden. Das soll außerdem so gestaltet werden, dass Landwirt*innen keine Daten an den Staat liefern müssen, die der Staat an anderer Stelle ohnehin schon hat.

2. Stoffstrombilanzverordnung 2.0: Neuer Name, mehr Umweltschutz, weniger Bürokratie

Wir machen aus der Stoffstrombilanzverordnung eine Nährstoffbilanzverordnung. Mit der neuen Nährstoffbilanzverordnung bekommen wir, neben dem neuen Namen, auch mehr Umweltschutz, weniger Nitrat im Grundwasser, etwas weniger Bürokratie für Landwirt*innen und eine bessere Nährstoffeffizienz.

Konkret enthält der Entschließungsantrag dazu folgendes:

  • Es wird mit der neuen Verordnung einen maximalen Bilanzwert für Phosphor geben. Einerseits ist Phosphor ein wertvoller und endlicher Rohstoff, ein Zuviel an Phosphor kann aber in Gewässern und Meeren eine Eutrophierung auslösen. Ein Teich kann dann „umkippen“, und in der Ostsee gibt es bereits ausgedehnte „Todeszonen“, die auch die Fischerei bedrohen.
  • Um Stickstoffverluste weiter zu verringern, soll der pauschale Bilanzwert in Höhe von 175 Kilogramm pro Hektar schrittweise auf den einzelbetrieblich zulässigen Bilanzwert umgestellt werden.
  • Angelehnt an die Düngeverordnung wird es mehr Ausnahmen geben. Insbesondere für kleine landwirtschaftliche Betriebe wird die Nährstoffbilanzierung dann freiwillig.
  • Wir schaffen Sonderregeln für Sonderfälle, zum Beispiel für den Gemüseanbau mit seinen vielen unterschiedlichen Kulturen. So könnten beispielsweise Ertragsschätzungen und Aberntequoten die Zettelwirtschaft mit unzähligen Verkaufsbelegen ablösen. Auch die mit dem Klimawandel zunehmenden Wetterextreme können Sonderregeln nötig machen.

Mehr Effizienz bedeutet hier auch Suffizienz. Im Stickstoffkreislauf können auch Lachgas und Ammoniak entstehen. Lachgas hat eine nicht zu vernachlässigende Klimawirkung, und aus Ammoniak kann Feinstaub entstehen. Durch einen sparsamen Umgang mit Stickstoff sind auch hier vorteilhafte Effekte zu erwarten.

3. Verursacher*innengerechtigkeit für Betriebe in roten Gebieten

Wir schaffen die Voraussetzungen für Verursachergerechtigkeit im Düngerecht. Das Monitoring, die Nährstoffbilanzierung und das umfangreichere Messstellennetz der Länder bilden zusammen die Grundlage dafür, dass wir die Düngeverordnung so gestalten können, dass in den roten Gebieten andere Maßnahmen für Betriebe gelten, die zum Problem nachweislich nichts beitragen, als für diejenigen Betriebe, die Nährstoffüberschüsse produzieren. Das ist fair gegenüber den Betrieben und zielführend für Umwelt- und Wasserschutz. Da uns dafür unionsrechtlich enge Grenzen gesetzt sind, brauchen wir dazu eine flächendeckende, mehrjährige, robuste Datengrundlage. Das bedeutet, dass wir den Landwirt*innen ehrlich sagen müssen, dass es ein Prozess von mehreren Jahren wird, bis die Fehler der Düngeverordnung, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, gelöst sind.

4. Umsetzen der EU-Düngeprodukteverordnung

Zu guter Letzt setzen wir mit der Änderung des Düngegesetzes die Europäische Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Damit schaffen wir für Unternehmen in Deutschland eine Möglichkeit, eine CE-Zertifizierung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu bekommen.

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