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Nachtragshaushalt 2023

  • Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir den Haushalt 2023 auf rechtlich sichere Füße.
  • Wir sorgen dafür, dass die Strom- und Gaspreisbremse bis Ende des Jahres greifen.
  • Wir sichern die Hilfen für die Flutopfer im Ahrtal ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Gesetz über die Feststellung des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 für nichtig erklärt. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um und stellen sicher, dass der Haushalt juristisch abgesichert ist.

Mit der Erklärung der Notlage sichern wir die Strom- und Gaspreisbremse und die Ausgaben für die Flutopfer im Ahrtal. Wir sorgen dafür, dass die Menschen sich auf diese Hilfe verlassen können. Die Strom- und Gaspreisbremse hat die Bürger*innen im Winter 2023 vor einer Preisexplosion infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine geschützt und sich als Kriseninstrument stark bewährt. Die Hilfen für die Flutopfer im Ahrtal sind unentbehrlich und brauchen die Verlässlichkeit, die in einer solchen Krise notwendig ist.

Investitionen in Klimaschutz absichern

Die Rücklage im Klima- und Transformationsfond wird mit dem Nachtragshaushalt um 60 Milliarden Euro verringert. Wir setzen das Bundesverfassungsgerichts-Urteil damit auch mit Blick auf den KTF vollständig um. Die rechtlich saubere Umsetzung des Urteils steht für uns außer Frage und macht diesen Schritt notwendig.

Politisch muss nun dafür gesorgt werden, dass wichtige Programme erhalten bleiben und die dringend notwendigen Investitionen in den Klimaschutz auch für die nächsten Jahre abgesichert werden. Die Einigung zum Haushalt 2024, also die Beibehaltung wichtiger Programme und der parallele Abbau klimaschädlicher Subventionen, ist der erste und wichtigste Schritt dahin.

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