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Mutterschutz nach Fehlgeburten

  • Der gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt. Ab dem 1. Juni 2025 ist Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich.

  • Der Anspruch ist freiwillig und Frauen können selbst entscheiden, ob sie diesen in Anspruch nehmen, sich krankschreiben lassen oder direkt wieder arbeiten. 

  • Wir setzen uns weiter für die Familienstartzeit und den Mutterschutz für Selbstständige ein.

Den Mutterschutz nach Fehlgeburten auszuweiten, war eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags. Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter, indem wir konkrete Vorschläge aus der Zivilgesellschaft aufgreifen, die sich für eine früher einsetzende Staffelung ausgesprochen hat. Etwa jede dritte Frau hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Wir stellen eine Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt sicher und bieten einen besonderen Schutzraum für Frauen, die ihr Kind verlieren. 

Ungleichbehandlung bekämpfen

Die Evaluation des neu gefassten Mutterschutzgesetzes verwies auf Schutzlücken bei Fehlgeburten. Derzeit sind Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, zwar nicht schutzlos, weil sie sich krankschreiben lassen können. Doch es gibt Situationen, in denen Frauen um eine Krankschreibung kämpfen müssen. Gleichzeitig ist die derzeitige harte Grenze nicht nachvollziehbar: Frauen haben ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Gewicht des Kindes von 500 Gramm einen Anspruch auf Mutterschutzleistungen, Frauen, die ihr Kind vor diesem Stichtag oder unter der Grammzahl verlieren, aber nicht. Diese harte Grenze führt zu einer Ungleichbehandlung von Frauen in einer verletzlichen Situation. Die Staffelung geht von bis zu zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, bis zu sechs Wochen ab der 17. Schwangerschaftswoche und bis zu acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche.

Selbstbestimmung braucht Informationen

Da heute vielfach zu wenig über Fehlgeburten gesprochen und informiert wird, kennen viele Frauen weder ihre medizinischen Optionen, noch haben sie ausreichend Raum für Trauer. Ebenso wichtig ist es auch, mehr darüber nachzudenken, wie Angehörige, der zweite Elternteil oder Geschwister miteinbezogen werden sollten. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass es seit diesem Jahr eine Informationsbroschüre für Patientinnen zum Thema gibt.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch selbstständige Frauen, die privatversichert sind, Mutterschutz nach Fehlgeburten in Anspruch nehmen können. Dafür gab es leider keine Mehrheit. Das muss die nächste Bundesregierung zügig ergänzen. Darüber hinaus braucht es einen Mutterschutz für Selbstständige und die Familienstartzeit, auch dafür werden wir uns weiter einsetzen.