Veröffentlicht am

Modernes Vereinsrecht

  • Wir flexibilisieren das Vereinsrecht: Ein einfacher Beschluss der Mitgliederversammlung reicht zukünftig aus, um digitale Mitgliederversammlungen zu ermöglichen. Die dazu bisher nötige Satzungsänderung ist nicht länger erforderlich. Hybride Sitzungen können vom Vorstand auch ohne vorigen Beschluss der Mitgliederversammlung einberufen werden.
  • Dadurch senken wir Zugangshürden, was erfahrungsgemäß zu einer höheren Beteiligungsquote bei Abstimmungen führt. Das ist gut für die Demokratie im Verein, denn die neuen Wahlrechte sind so ausgestaltet, dass sie das Machtgefüge im Verein nicht verschieben.
  • Die dazu nötige Änderung schreiben wir direkt ins Bürgerliche Gesetzbuch, damit sie für die Vereine transparent und leicht anwendbar wird.

Wenn ein Verein seinen Mitgliedern die digitale Teilnahme an einer Mitgliederversammlung ermöglichen will, soll dazu keine Änderung der Vereinssatzung mehr nötig sein.

Zukünftig reicht ein einfacher Beschluss der Mitgliederversammlung aus, um den Vorstand zu ermächtigen, zu rein digitalen Mitgliederversammlungen einzuladen. Der Vorstand kann diese Entscheidung aber eben nicht alleine und vor allem nicht gegen die Mitgliederversammlung treffen.

Ohne vorherige Mitwirkung der Mitgliederversammlung kann der Vorstand statt einer Präsenzsitzung nur eine hybride Sitzung ansetzen, denn eine solche Option schließt niemanden aus: Wer in Präsenz teilnehmen will, geht hin, und wer sich per Computer, Handy oder Tablet digital dazu schalten will, soll das auch tun können, sofern – typischerweise – der Vereinsvorstand ein entsprechendes Angebot macht. So können Techniken und Praktiken, die in den letzten Jahren angewandt wurden, dort, wo sie sich bewährt haben, auch spontan sinnvoll genutzt werden, ohne dass das Machtgefüge in einem Verein dauerhaft verschoben wird.

Digitale oder hybride Mitgliederversammlungen

Vereine, die über die bloße Anwendung der Corona-Regeln hinausgegangen sind, und sich selbst eigene Regeln für rein digitale oder hybride Mitgliederversammlungen gegeben haben, können weiter nach diesen Regelungen verfahren.

Die Neuregelung wird es auch allen Vereinen erleichtern, zukünftig entsprechende Regelungen erstmals zu schaffen oder zu ändern; denn durch die Neuregelung werden Zugangshürden gesenkt, was erfahrungsgemäß zu einer höheren Beteiligungsquote bei Abstimmungen führt, wodurch auch das für Satzungsänderungen notwendige Quorum leichter erreicht wird.

Wir haben die Alternative zur physischen Teilnahme auch bewusst nicht auf den Einsatz von Videokonferenztechnik beschränkt, die gerade im Vereinskontext auch nicht immer verfügbar sein wird. Vielmehr soll die Ausübung der Mitgliederrechte im Wege jedweder geeigneten elektronischen Kommunikation zugelassen werden. So können Vereine am besten interessengerechte Lösungen finden und beispielsweise in geeigneten Situationen auch den Meinungsaustausch per Telefonkonferenz oder Chat anbieten und eine Stimmabgabe per E‑Mail zulassen. Das ist auch notwendig und geboten, denn die Vereinslandschaft in Deutschland ist vielfältig. Insbesondere gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Mitgliederzahl, der Ausstattung, und es gibt auch erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Themen, die in den jeweiligen Mitgliederversammlungen bewegt und entschieden werden müssen.

All das spielt bei der Frage einer guten Vorbereitung der Mitgliederversammlung aber natürlich eine Rolle. Daher muss auch das Recht diese Unterschiede im Blick haben. Schließlich ist es gerade das Tolle am Vereinsrecht, dass es Menschen in ganz vielen Bereichen einen guten Rahmen bereitet, gemeinsam an einem Ziel zu arbeiten. Das wollen wir erhalten und fördern, und daher freuen wir uns über die beschlossene Regelung, die nun bald den circa 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Vereinsmitgliedern in Deutschland zur Verfügung stehen wird.

Weitere Meldungen zum Thema

Selbstbestimmung für trans* inter und nichtbinäre Menschen

Selbstbestimmt leben zu können, ist ein zentrales Bedürfnis für alle Menschen. Deshalb ersetzen wir das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz. Es tritt am 1. November in Kraft.

Fachtext
Fachtext: Selbstbestimmung für trans* inter und nichtbinäre Menschen
Für die Würde der auf der Flucht Verschwundenen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Empfehlungen zum würdigen Umgang mit auf der Flucht verstorbenen oder vermissten Menschen beschlossen. Die Initiative hierzu kam vom grünen MdB Julian Pahlke.

Fachtext
Fachtext: Für die Würde der auf der Flucht Verschwundenen
Wir stärken die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und CDU/CSU Gesetzentwürfe zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts in den Bundestag eingebracht. Damit stärken wir die Wehrhaftigkeit und Resilienz unseres Rechtsstaats.

Fachtext
Fachtext: Wir stärken die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts
Erprobung digitaler Klagen im Zivilprozess

Ein Testlauf für Online-Klagen soll an einzelnen Gerichten gesetzgeberisch ermöglicht werden.

Fachtext
Fachtext: Erprobung digitaler Klagen im Zivilprozess
Unterstützung der Betroffenen von SED-Unrecht

Der Bundestag hat in erster Lesung über die Verbesserung der Entschädigung von SED-Opfern beraten. Wir unterstützen das Ziel des Gesetzes sehr und fordern noch weitere Verbesserungen!

Fachtext
Fachtext: Unterstützung der Betroffenen von SED-Unrecht
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Verbraucherschutz im Fokus

Wir wollen klare Standards für Lebensmittel, Kleidung und Geräte des Alltags.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Verbraucherschutz im Fokus

LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte

Wir treten für den Schutz und die Würde von LSBTIQ*-Personen ein.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte
Für ein sicheres und bezahlbares Wohnen

Für ein sicheres und bezahlbares Wohnen

profil:GRÜN 12/2023

Zeitschrift
Zur Publikation: Für ein sicheres und bezahlbares Wohnen