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Mit modernen Heizungen zu klimafreundlicher Wärme

  • Im Gebäudebereich entstehen mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das drastisch reduzieren.
  • Wir machen Klimaschutz konkret und befreien uns gleichzeitig aus der Abhängigkeit von fossilen Energien. Daher soll jede neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Der Einbau erneuerbarer Heizungen bewahrt Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten, schützt das Klima, stärkt Wirtschaft und Handwerk.
  • Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden wir das umsetzen. Der Gesetzentwurf wurde am 19. April im Kabinett beschlossen. Er muss nun umgehend auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages, um weiter beraten und verabschiedet zu werden. 

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss sich Klimaschutz als Querschnittsthema durch alle Bereiche ziehen - von Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Bauen und Wohnen. Gerade im Gebäudesektor ist noch viel tun. Der Anteil von Öl- und Gasheizungen am Heizungsbestand insgesamt lag 2021 bei 75 Prozent. Und auch im Wohnungsneubau machten Gasheizungen 2020, also fünf Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen, über 33 Prozent aus. Der Trend ist zwar leicht rückläufig, dennoch war 2021 jede vierte neue Heizung eine Gasheizung (26 Prozent). 

Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie. Neben den hohen Gaspreisen, die auch in Zukunft nicht mehr nennenswert sinken werden, kommt ein steigender Preis für CO2 hinzu. Denn der Emissionshandel wird den CO2-Preis teurer machen und einen Anreiz setzen, CO2 einzusparen.

Nach Berechnungen können für einen Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung innerhalb von 20 Jahren Kosten von mehr als 16.000 Euro anlaufen. Verbraucher*innen muss das klar sein, wenn die Entscheidung heute auf eine Gasheizung fällt.

Etwa die Hälfte der Menschen wohnt in  Deutschland zur Miete. Der CO2-Preis alleine würde aber hier als Instrument nicht funktionieren. Wenn die Vermietenden die Heizkosten einfach an die Mietenden weiterreichen, dann fällt der Anreiz in eine moderne Heizung zu investieren für die Vermietenden weg - die Vermietenden tragen den CO2-Preis ja nur anteilig. Der Vorschlag, den CO2-Preis hier allein steuern zu lassen, läuft also in Leere.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist ein Meilenstein für Versorgung mit erneuerbarer Wärme. Sie schafft verlässliche Regelungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, mit denen teure Fehlinvestitionen in fossile Energien vermieden werden können. Ab 2024 werden demnach alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben.

Für die Technik besteht Wahlfreiheit. Es sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. So werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann.

Der Einbau klimafreundlicher Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürger*innen und Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit.

Kurz: Erneuerbare Wärme bringt Sicherheit, Freiheit und Preisstabilität. 

Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier*innen, Gesetzgebungsverfahren im Parlament durchzuführen und dort Gesetzentwürfe, die aus dem Kabinett kommen, auch zu beraten.

Julia Verlinden

Verschiedene Wege zum Ziel

Die Anforderung, Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme zu betreiben, gilt ausschließlich für den Einbau neuer Heizungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit erneuerbarer Wärme zu heizen und auf faire Wärme umzustellen. Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, wie sie die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbarer Energie erfüllen.

Für den Einbau von Heizungen im Neubau und in Bestandsgebäuden sind beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermieheizungen, Hybridheizungen, Biogas- oder Biomasseheizungen sowie Wasserstoff-Gasheizungen, die grünen oder blauen Wasserstoff nutzen, möglich. Über einen individuellen Nachweis kann auch eine andere Technik genutzt werden, so sie die Vorgabe 65 Prozent erneuerbare Wärme erfüllt. Allerdings ist der Einbau von reinen Biomasseheizungen im Neubau ausgeschlossen.

Hybridheizungen bestehen zum Beispiel aus einer Wärmepumpe, die allein nicht für die Deckung des Heizbedarfs im Winter ausreicht, und mit einer kleinen Biomasseheizung ergänzt wird. Diese springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein. Auch Gasheizungen können bei Hybridheizungen zur Unterstützung genutzt werden, wenn diese nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase, wie nachhaltiges Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grünen Wasserstoff, für die Wärmeversorgung nutzen.

Darüber hinaus steht es allen frei für andere technologische Lösungen einen individuellen Nachweis zu erbringen, dass die 65 Prozent Erneuerbaren erreicht werden. Hier kann beispielsweise auch Abwärme angerechnet werden.

Pragmatische Übergangslösungen und -fristen

Wir werden faire Wärme sozial ausgewogen und pragmatisch umsetzen. Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden, die schon länger geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern bleiben die aktuellen gesetzlichen Ausnahmen bestehen. Neu ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Wenn eine Gas- oder Ölheizung einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Zunächst kann also wieder eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, die erst nach der Übergangsfrist ausgetauscht werden muss. Hierfür ist es nicht notwendig, eine neue Heizung zu kaufen, da viele Hersteller Leasing-Verträge für Gas-Heizungen anbieten.

Bei einem Umstieg von Gasetagenheizungen besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren, werden Mehrfamilienhäuser von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen umgerüstet, beträgt die Übergangsfrist sogar dreizehn Jahre.

Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.

Härtefallregelungen und Mieterschutz

Faire Wärme sieht Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen und Schutzklauseln für Mieter*innen vor. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten (etwa bei mit Biogas betriebenen Gasheizungen oder einer Biomasseheizung) geschützt. So sollen Vermieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Kosten für Biomethan nur in Höhe des Grundversorgertarifs Gas an die Mieter*innen weitergegeben dürfen. Bei Heizungen mit Pellets oder fester Biomasse soll der Referenzpreis für Festbrennstoffe entscheidend sein.

Förderprogramme für soziale Abfederung

Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzer*innen mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Für den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen etwa steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird diese Maßnahme mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. 

Alternativ haben wir die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung auf den Weg gebracht. Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie die Erneuerung von Heizungsanlagen selbstgenutzter Wohnimmobilien.

Die Förderung wird aktuell überarbeitet. Für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum wird es wie bisher eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Zusätzlich wird es Zuschläge in Form von Klimaboni für verschiedene Fallgestaltungen geben.

Um möglichst schnell möglichst viele Treibhausgasemissionen einzusparen, wird dabei nach dem Motto „worst first“ der Austausch von alten und besonders ineffizienten Heizungen priorisiert. Für bestimmte Fälle wird die Förderung auf bis zu 50 Prozent angehoben. Für alle anderen Gebäudeeigentümer (Vermieter, NWG) bleibt die bisherige Förderung erhalten.

Wir Grüne im Bundestag setzen uns für eine Ausweitung der Förderung auf bis zu 80 Prozent ein, damit insbesondere Menschen mit geringem Einkommen noch stärker von einer Förderung profitieren können.

Wasserstoff im künftigen Energiesystem

Wasserstoff-ready Heizungen sind Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff beheizt werden könnten, egal ob grün (erneuerbar) oder blau (fossil). Klar ist, dass beides aktuell noch nicht verfügbar ist und bei Einführung sehr teuer sein wird. Grüner Wasserstoff sollte zudem vorrangig für die Industrie, Flugzeuge und Schiffe vorbehalten sein. Problematisch ist darüber hinaus, dass blauer Wasserstoff höchst ineffizient und nicht klimaneutral ist. So wird für das Heizen mit blauem Wasserstoff das Sechsfache an Windenergie wie für eine Wärmepumpe benötigt, um den gleichen Wärmebedarf zu decken.

Ein breites Bündnis verschiedener Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Gewerkschaften, darunter Verbraucherzentrale und Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger, hat sich bereits gegen wasserstofffähige Heizungen ausgesprochen. 

Der Einbau von Wasserstoff-Gasheizungen soll nur zulässig sein, wenn der örtliche Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Plan für die vollständige Umstellung der Versorgung seiner Kunden mit Wasserstoff bis zum 1. Januar 2035 vorgelegt hat. Kann die Wasserstoff-Gasheizung ab Januar 2035 nicht mit mindestens 65 Prozent grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden, entfällt diese Option.

Erneuerbare Wärme und Energieeffizienz zusammendenken

Die Unabhängigkeit vom fossilen Gas und Öl und der Einstieg in die faire Wärme gelingen nur, wenn wir die Energieeffizienz unserer Gebäude mitdenken. Dafür wollen wir mit der nächsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für noch energieeffizientere Neubauten mit dem Standard Effizienzhaus 40 sorgen und auf die Einsparung von Treibhausgasen ausrichten.

Wichtiger sind Bestandsgebäude, weil bei denen der Energieverbrauch durch Sanierung stark gesenkt und somit Energie eingespart werden kann. Aktuell wird die Europäische Gebäuderichtlinie neu ausgestaltet, die EU plant, dass alle Mitgliedsstaaten Mindestenergieeffizienz-Standards für den Gebäudebestand einführen.

So wird ein Anreiz gesetzt, in den kommenden Jahren unsere am wenigsten energieeffizienten Gebäude schrittweise zu sanieren. Die rechtlichen Grundlagen hierfür werden mit der großen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Ende des Jahres gelegt.

Gesetzentwurf

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

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