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Mehr Spielraum für Kommunen beim Silvester-Feuerwerk
- Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester dazu. Doch das Spektakel hat eine Kehrseite: Müllberge, Lärm, Luftverschmutzung, eine überlastete Notfallversorgung durch zahlreiche Unfälle mit zum Teil schweren Verletzungen. Zudem kommt es immer wieder zu Angriffen mit Feuerwerk auf Polizei und Rettungskräfte.
- Viele Menschen und Verbände fordern daher eine stärkere Regulierung von Feuerwerk. Die Kommunen haben aber bisher nur sehr begrenzte Möglichkeiten dazu.
- Im Autor*innenpapier „Sicher mit Feuerwerk ins nächste Jahr – Mehr Spielraum für Kommunen schaffen“ fordern Grüne Abgeordnete eine Änderung der Sprengstoffverordnung, um den Kommunen größere Handlungsmöglichkeiten zu geben.
Spektakel mit Risiken und Nebenwirkungen
Jedes Jahr verbindet Silvester zahlreiche Menschen zu einem festlichen Jahresabschluss, oft begleitet durch das bunte Farbenspiel von Silvesterraketen und Böllern. Gleichzeitig kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Missbrauch von Feuerwerk und Angriffen auf Polizei- und Rettungskräfte. Klar ist: Silvesterfeuerwerk bringt nicht nur eine bunte Farbenpracht, sondern birgt auch eine Reihe an Gefahren und Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Zunehmender Lärm, Unfälle, Feinstaub und Übergriffe haben das Bewusstsein für die problematischen Aspekte des Feuerwerks wachsen lassen und Forderungen nach einer strengeren Regulierung und mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen angestoßen.
Zahlreiche Kommunen fordern, privates Feuerwerk künftig stärker einschränken zu können. Auch der Naturschutzbund Deutschland und die Gewerkschaft der Polizei fordern stärkere Einschränkungen. Eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich für die Schaffung rechtlicher Möglichkeiten zur Ausweisung von Verbotszonen in den Kommunen aus. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten diesbezüglich derzeit begrenzt.
Mehr Regelungsmöglichkeiten für Kommunen schaffen
In Anlehnung an unseren Fraktionsantrag aus dem Jahr 2020 schlagen Marcel Emmerich, Obmann im Innenausschuss, Prof. Dr. Armin Grau, Mitglied im Umweltausschuss und im Gesundheitsausschuss, Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Dr. Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, vor, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, rechtssicher über die Ausweisung von Verbotszonen und Beschränkungen des privaten Feuerwerks entscheiden zu dürfen. Die Abgeordneten fordern in einem Autor*innenpapier eine Änderung der Sprengstoffverordnung durch das Bundesinnenministerium, damit den Kommunen bereits zum kommenden Jahreswechsel ein rechtssicherer Handlungsspielraum eingeräumt wird.
Bisher gibt § 24 der Sprengstoffverordnung den Kommunen nur die Möglichkeit, privates Feuerwerk an Silvester in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, zu untersagen. Gleiches gilt für Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ in dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden. Es ist damit heute kaum möglich, allgemeine Verbotszonen für privates Feuerwerk auszuweisen.
Mit einer Änderung der Sprengstoffverordnung soll nach dem Vorschlag der Grünen Abgeordneten den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Gegebenheiten mit unterschiedlichen Maßnahmen passgenau und rechtssicher das private Silvesterfeuerwerk zu regeln. Orte, an denen besonders hohe Belastungen auftreten, können zukünftig ausgewiesen und besser geschützt werden. Zudem wird den Behörden und der Polizei die Möglichkeit eröffnet, Verstöße zu erkennen, wirksam gegen sie vorzugehen und sie zu ahnden.
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