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Mehr sozialer Wohnungsbau für günstigen Wohnraum
- Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wir sehen es als wichtige staatliche Aufgabe an, Menschen mit geringen Einkommen auf dem Wohnungsmarkt zu unterstützen. Ein Instrument dafür ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
- Der soziale Wohnungsbau ist Aufgabe der Bundesländer. Der Bund hat aber die Möglichkeit, die Länder finanziell zu unterstützen. Unsere Bundesregierung investiert in dieser Wahlperiode eine gewaltige Summe: 18,15 Milliarden Euro gibt der Bund bis 2027 für sozialen Wohnungsbau aus.
- Bestimmte Zielgruppen brauchen eine besondere staatliche Unterstützung. Hierzu gehören vor allem junge Menschen in Ausbildung oder im Studium. Für das “Junge Wohnen” stehen deshalb in 2023 und 2024 jeweils 500 Millionen Euro Bundesmittel für die Schaffung von Wohnheimplätzen bereit.
Es gibt immer weniger Sozialwohnungen in Deutschland. Die Anzahl der Wohnungen, die vom Staat für Mieter*innen mit geringen Einkommen gefördert werden, hat sich seit 2005 etwa halbiert. Statt mehr als zwei Millionen geförderten Mietwohnungen stehen mittlerweile bundesweit nur noch knapp 1,1 Millionen bereit. Der Grund dafür ist, dass Sozialwohnungen nach einer Dauer von 10 bis 30 Jahren auf dem freien Markt vermietet werden können. Auf diese Weise fallen jedes Jahr mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung, als neue geschaffen werden. Verschärft wurde dieser Negativtrend durch die jahrelange Unterfinanzierung der sozialen Wohnraumförderung durch die CDU-geführte Bundesregierung, so flossen im Förderprogrammjahr 2021 nur eine Milliarde in soziale Wohnraumförderung.
Bezahlbares und sicheres Wohnen ist unser Ziel
Wohnen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen. Dabei ist es nicht egal, wo und wie Menschen wohnen: Niemand möchte gezwungen sein, aufgrund steigender Mieten seine langjährige Nachbarschaft verlassen zu müssen. Auch Wohnungen, die schlecht instandgehalten und unsaniert sind, können keine sozialverträglichen und sichere Mieten garantieren. Für bezahlbares und sicheres Wohnen für alle zu sorgen, ist für uns jedoch eine Kernaufgabe staatlicher Daseinsfürsorge.
Wir setzen uns dafür ein, dass in Zukunft wieder mehr Sozialwohnungen in Deutschland geschaffen werden. Wir brauchen im sozialen Wohnungsbau wieder einen Positivtrend. Ein Viertel der neu geschaffenen Wohnungen müssen dazu öffentlich geförderte Wohnungen sein. Um das zu erreichen, haben wir die Mittel für die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau kräftig erhöht: Im Jahr 2021 wurden dafür lediglich eine Milliarde Euro aufgewendet. Für 2024 haben wir die Mittel auf 3,15 Milliarden Euro aufgestockt und bis 2027 planen wir, insgesamt 18,15 Milliarden Euro vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt zu haben.
Dabei ist wichtig: Auch Sozialwohnungen müssen energetisch den höchsten Standards entsprechen. Ansonsten werden Mieter*innen mit den steigenden Kosten für Strom und Wärme überlastet. Und wir schaffen die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor nicht. Es ist deshalb auch sinnvoll, dass nicht jede Sozialwohnung neu gebaut werden muss – oft können auch Wohnungen aus dem Bestand aufgekauft oder saniert und als Sozialwohnung angeboten werden.
Junge Menschen gezielt unterstützen
Wer studiert oder eine Ausbildung macht, hat oftmals besonders große Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Deshalb wollen wir diese Zielgruppe gezielt unterstützen.
Für die Jahre 2023 und 2024 werden deshalb im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung des Bundes 500 Millionen Euro vom Bund für die Länder bereitgestellt. Auf diese Mittel können die Länder je nach Bedarf zugreifen, um beispielsweise mehr Wohnheimplätze für Auszubildende oder Studierende zu schaffen.
Neue Wohngemeinnützigkeit sichert zusätzlich langfristig günstige Mieten
Viele Länder stellen ihre Förderung auf immer langfristigere Miet- und Belegungsbindungen von 25 bis 55 Jahren um und gestalten entsprechend ihre Fördersätze nach dem Motto: “je länger die Miet- und Belegungsbindung umso höher die Förderung”. Das begrüßen wir. Dennoch fallen auch diese Wohnungen irgendwann wieder aus den Miet- und Belegungsbindungen. Wir haben daher eine neue Rechtsform für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum eingeführt: Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit haben wir die Grundlage geschaffen, dass zusätzlich zum Sozialen Wohnungsbau auch neue, dauerhaft gebundene Wohnungen gebaut oder auslaufende Bindungen in eine Gemeinnützigkeit überführt werden können.
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