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Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte
- Wir wollen dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser im Versorgungsalltag einsetzen können als bisher.
- Das gibt dem Beruf den Stellenwert, den er verdient, entlastet Ärztinnen und Ärzte und kommt den Menschen zu Gute.
- Das Pflegekompetenzgesetz hat zum Ziel, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich ärztliche Leistungen erbringen können.
5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen gab es in Deutschland zum Jahresende 2023, verkündete jüngst das Statistische Bundesamt. Dabei ist die Tendenz stark steigend. Anfang 2024 hatte die Behörde berechnet, dass bis 2049 zwischen bis zu 690 000 Pflegekräfte fehlen könnten. In anderen Gesundheitsberufen stehen die Vorzeichen ebenfalls auf Mangel.
Diese Zahlen verdeutlichen, welche Herausforderungen vor uns als Gesellschaft liegen, um auch in Zukunft eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das wird nicht gelingen, wenn die Potenziale des Pflegeberufs sich nicht entfalten können. Pflegefachpersonen verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen, um die Selbstständigkeit der ihnen anvertrauten Menschen zu erhalten, um kranke und pflegebedürftige Menschen zu versorgen und um Angehörige zu unterstützen und zu begleiten. Da ist es nicht nur für die Pflegekräfte frustrierend, wenn sie im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Deutschland wenig Befugnisse und Aufstiegsmöglichkeiten haben. Auch für uns als Gesellschaft ist es eine vertane Chance, wenn die verschiedenen Gesundheitsberufe nicht auf Augenhöhe zusammenarbeiten und sich gut ergänzen.
Ärztliche Behandlungen eigenverantwortlich durchführen
Deswegen hat das Bundeskabinett am 18. Dezember 2024 den Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Es hat zum Ziel, dass entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung eigenverantwortlich erbringen dürfen. Insbesondere beim Wundmanagement und beim Management von Diabetes und Demenz, aber auch durch Folge-Verordnungen der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse und erweiterte Möglichkeiten erhalten als bisher. Außerdem sollen sie Präventionsmaßnahmen und Hilfsmittel empfehlen können.
Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass die Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses bei den Pflegefachkräften liegt. Die Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene sollen gestärkt und systematisch an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben beteiligt werden. Pflege soll dort ein Mitspracherecht haben, wo sie betroffen ist.
Weitere Verbesserungen für die Pflege
Doch der Kompetenzzuwachs für Pflegefachkräfte ist nicht der einzige Inhalt des Pflegekompetenzgesetzes. Zur Entlastung der Pflegehaushalte gibt es an vielen Orten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote. Die Zulassung dieser Dienste und ihre Inanspruchnahme ist aber oftmals mit bürokratischen Hürden verbunden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die entsprechenden Regeln weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die Bundesländer eine Pflegestrukturplanung ihrer Kommunen veranlassen können, bei denen auch die Empfehlungen von regionalen Pflegeausschüssen zu berücksichtigen sind. Damit erhalten die Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Pflegeangeboten vor Ort.
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