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LNG-Terminals beschleunigt planen und bauen
- Die Versorgungssicherheit mit Gas ist kritisch und muss schnellstmöglich gesichert werden.
- Wir müssen Energie sparen, effizient einsetzen und auf Erneuerbare umstellen.
- Zugleich brauchen wir schnell LNG-Terminals, um schon im nächsten Winter unabhängig von russischem Gas zu werden.
- Für diese Ausnahmesituation darf auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für schwimmende Terminals verzichtet werden.
Die Gas-Versorgungssicherheit ist in Deutschland äußerst angespannt. Unser jährlicher Bedarf liegt bei ca. 95 Milliarden Kubikmeter, wovon bislang etwa die Hälfte aus Russland geliefert wurde. Von dieser Abhängigkeit müssen wir uns rasch befreien und unsere Versorgung auf andere, standfeste Füße stellen. Vor allem müssen wir Energie einsparen und effizienter einsetzen. Die Energiewende – hin zu grünem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen – braucht jetzt erst recht einen kräftigen Schub. Wir kommen derzeit jedoch noch nicht umhin, Erdgas aus anderen Ländern zu importieren.
Ampel bringt Beschleunigungsgesetz für Erdgasterminals auf den Weg
Das ist der Hintergrund für ein Beschleunigungsgesetz für Terminals, die verflüssigtes Erdgas (LNG) anlanden und ins Gasnetz speisen können. Wir brauchen diese Kapazitäten sehr schnell und müssen zugleich mittel- bis langfristig die Umstellung dieser Infrastruktur auf Erneuerbare mitplanen. Bereits im kommenden Winter soll das erste schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven ans Netz gehen. Daher ist Eile geboten. Aus diesem Grund passierte das Gesetz zur beschleunigten Genehmigung dieser Terminals mit Höchstgeschwindigkeit Bundestag und Bundesrat. Schon am 1. Juni wird es in Kraft treten.
Mögliche Standorte für diese Terminals listet das Gesetz im Anhang auf; wohl gemerkt geht es um Standorte, die nun auf ihre Umsetzbarkeit untersucht werden. Keinesfalls werden sie alle bebaut.
Die Verantwortung für Energiesicherheit wird im Gesetz mit dem darin formulierten „überragenden öffentlichen Interesse“ ausgedrückt. Es signalisiert Zulassungsbehörden und Gerichten, dass die Energieversorgung durch die geplanten Anlagen in Entscheidungsprozessen in besonderer Weise zu wichten ist.
Ausnahme bei Umweltverträglichkeitsprüfung
Für die kurzfristig zu installierenden schwimmenden Terminals kann auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und übliche Beteiligungsfristen für Bürger*innen sowie Naturschutzverbände verzichtet werden. Das spart Zeit. Dennoch bleibt das materielle Umweltrecht erhalten. Beispielsweise werden selbstverständlich auch für diese Anlagen Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur geplant und umgesetzt. Die Öffentlichkeit wird zumindest innerhalb von zwei Wochen beteiligt. Das ist extrem kurz, aber der Notsituation geschuldet. Für stationäre Terminals werden die Beeinträchtigungen der Schutzgüter in Umweltverträglichkeitsprüfungen in bewährter Weise unter die Lupe genommen. Auch in Vergabe und Nachprüfungsverfahren drücken wir auf die Tube, beispielsweise wird der öffentliche Teilnehmerwettbewerb entfallen kann und Entscheidungsfristen gekürzt werden.
Allerspätestens 2043 müssen die LNG-Terminals vom Netz gehen, sofern sie Erdgas anlanden. Daher empfiehlt sich für die Betreiber eine rechtzeitige Planung zur Umstellung auf grünen Wasserstoff oder Wasserstoffderivate. Schließlich soll, muss und wird Deutschland bereits 2045 klimaneutral sein.
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