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Kohleausstieg im Rheinischen Revier schon 2030

  • Der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen. Gleichzeitig wurde die Versorgungssicherheit in der Energiekrise gestärkt.
  • Eine entsprechende Vereinbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der RWE AG, hat der Bundestag per Gesetz festgelegt.
  • Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und den Klimaschutz. Es muss den Weg weisen für einen bundesweiten Kohleausstieg schon 2030.

Das Rheinische Revier steigt acht Jahre früher als geplant aus der Braunkohle aus. Das ist ein wichtiger Erfolg für mehr und beschleunigten Klimaschutz. Die Region wird zum Vorbild und zeigt, dass ein beschleunigter Kohleausstieg nicht nur notwendig, sondern auch machbar ist und die Region voranbringen wird. Das muss den Weg für einen bundesweiten Kohleausstieg 2030 weisen.

Ein Meilenstein für Klimaschutz

Das Gesetz sorgt für mehr Klimaschutz und gleichzeitig für mehr Energieversorgungssicherheit. Es berücksichtigt sowohl die Energiekrise in 2022 als auch die Sicherheit für die Menschen vor Ort, denen immer noch drohte, ihre Heimat zu verlieren. Die Vereinbarung von Bundes- und Landeswirtschaftsministerium mit RWE sieht einen neuen verbindlichen Stilllegungsfahrplan für die Anlagen der RWE sowie eine Begrenzung des Tagebaus Garzweiler vor. Damit wird der weitere Kohlebedarf insgesamt halbiert, von ursprünglich geplanten 560 auf rund 280 Millionen Tonnen. Das heißt: Es werden rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle nicht mehr verfeuert, sie bleiben im Boden. Damit werden rund 280 Millionen Tonnen CO2 nicht mehr ausgestoßen — der Umrechnungsfaktor Braunkohle zu CO2-Emission ist nahezu 1:1.

So leistet der beschleunigte Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier einen sehr wichtigen Beitrag, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Neue Entschädigungszahlungen entstehen dadurch nicht.

Gestalteter Strukturwandel statt Zwangsumsiedlungen von Menschen

Mit der Vereinbarung wird die Sicherheit für die Menschen vor Ort gestärkt und für Beschäftigung gesorgt. Die Reduzierung des Kohlebedarfs bedeutet, dass im Tagebau Garzweiler der 3. Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe erhalten bleiben. Ab sofort werden keine Menschen mehr gegen ihren Willen umgesiedelt.

Eine sehr bittere Pille war wiederum, dass RWE, begründet mit bergbaulichen Notwendigkeiten, seine bestehenden Rechte zum Abbau der noch benötigten Kohle ausgerechnet unter Lützerath, einem Symbol des Kohlewiderstands, genutzt hat.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten bekommen Unterstützung und die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen werden angepasst. Beispielsweise müssen die Regelungen zum Anpassungsgeld auch für Beschäftigte gelten, die vom beschleunigten Kohleausstieg betroffen sind. Außerdem soll es Umschulungsangebote geben bzw. das Ziel sein, Beschäftigte unternehmens- und regionenübergreifend an andere Arbeitgeber zu vermitteln.

Kohleausstieg im Rheinischen Revier schon 2030

  • Der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen. Gleichzeitig wird die Versorgungssicherheit in der aktuellen Energiekrise gestärkt.
  • Eine entsprechende Vereinbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der RWE AG, hat der Bundestag per Gesetz festgelegt.
  • Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und den Klimaschutz. Es muss den Weg weisen für einen bundesweiten Kohleausstieg schon 2030.

Das Rheinische Revier steigt acht Jahre früher als geplant aus der Braunkohle aus. Das ist ein wichtiger Erfolg für mehr und beschleunigten Klimaschutz. Die Region wird zum Vorbild und zeigt, dass ein beschleunigter Kohleausstieg nicht nur notwendig, sondern auch machbar ist und die Region voranbringen wird. Das muss den Weg für einen bundesweiten Kohleausstieg 2030 weisen.

Ein Meilenstein für Klimaschutz

Das Gesetz sorgt für mehr Klimaschutz und gleichzeitig für mehr Energieversorgungssicherheit. Es berücksichtigt sowohl die Energiekrise in 2022 als auch die Sicherheit für die Menschen vor Ort, denen immer noch drohte, ihre Heimat zu verlieren.

Die Vereinbarung von Bundes- und Landeswirtschaftsministerium mit RWE sieht einen neuen verbindlichen Stilllegungsfahrplan für die Anlagen der RWE sowie eine Begrenzung des Tagebaus Garzweiler vor. Damit wird der weitere Kohlebedarf insgesamt halbiert, von ursprünglich geplanten 560 auf rund 280 Millionen Tonnen. 

Das heißt: Es werden rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle nicht mehr verfeuert, sie bleiben im Boden. Damit werden rund 280 Millionen Tonnen CO2 nicht mehr ausgestoßen — der Umrechnungsfaktor Braunkohle zu CO2-Emission ist nahezu 1:1.

So leistet der beschleunigte Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier einen sehr wichtigen Beitrag, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Neue Entschädigungszahlungen entstehen dadurch nicht.

Gestalteter Strukturwandel statt Zwangsumsiedlungen von Menschen

Mit der Vereinbarung wird die Sicherheit für die Menschen vor Ort gestärkt und für Beschäftigung gesorgt. Die Reduzierung des Kohlebedarfs bedeutet, dass im Tagebau Garzweiler der 3. Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe erhalten bleiben. Ab sofort werden keine Menschen mehr gegen ihren Willen umgesiedelt.

Eine sehr bittere Pille war wiederum, dass RWE, begründet mit bergbaulichen Notwendigkeiten, seine bestehenden Rechte zum Abbau der noch benötigten Kohle ausgerechnet unter Lützerath, einem Symbol des Kohlewiderstands, genutzt hat.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten bekommen Unterstützung und die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen werden angepasst. Beispielsweise müssen die Regelungen zum Anpassungsgeld auch für Beschäftigte gelten, die vom beschleunigten Kohleausstieg betroffen sind. Außerdem soll es Umschulungsangebote geben bzw. das Ziel sein, Beschäftigte unternehmens- und regionenübergreifend an andere Arbeitgeber zu vermitteln.

Mehr Versorgungssicherheit

Neben dem beschleunigten Braunkohleausstieg sorgte die Bundesregierung mit dem vereinbarten, bis März 2024 verlängerten Einsatz von zwei Kraftwerksblöcken (Neurath D und E) für eine gestärkte Versorgungssicherheit. Das führte zu weiteren CO2-Emissionen aus dem Kraftwerk und war nicht gut für den Klimaschutz —aber kriegsbedingt notwendig. Die Verstromung von Gas konnte damit weiter reduziert werden, angesichts der geopolitischen Lage ein notwendiger Schritt.

Die Verständigung sieht weitere Maßnahmen vor, um die Versorgungssicherheit mit dem beschleunigten Kohleausstieg 2030 abzusichern. Das zentrale Element dabei ist und bleibt der massive Ausbau der erneuerbaren Energien. RWE hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens ein GigaWatt (GW) an Erneuerbaren in NRW zu errichten, insbesondere auf ehemaligen Tagebauflächen und in Kooperation mit lokalen Akteuren.

Außerdem wird der Kohleausstieg durch den Zubau flexibler, wasserstofffähiger Gaskraftwerke abgesichert. Die Verständigung sieht vor, dass RWE rund 3 GW Kraftwerkskapazität (H2-ready) an den Standorten seiner Kohlekraftwerke in NRW baut. Die Nutzung der Kraftwerksstandorte leistet damit auch einen aktiven Beitrag für Strukturwandel und Beschäftigung in der Region.

Den Kohleausstieg vorbereiten und sozial gestalten

Der beschleunigte Kohleausstieg im Rheinischen Revier macht deutlich, dass der Kohleausstieg 2030 machbar ist. Das ist eine gute Grundlage für einen bundesweiten Kohleausstieg 2030. Wegen der steigenden Preise für CO2-Zertifikate und des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird das Geschäft der Bergbaubetreiber immer unrentabler. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sie aus ökonomischen Gründen selber entscheiden, die Kraftwerke abzustellen.

Darum ist es uns umso wichtiger, dass Bund und Länder den Kohleausstieg vorbereiten und seine soziale Ausgestaltung begleiten. Das Grün geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat 2024 ein Paket zur Flexibilisierung der Strukturgelder auf den Weg gebracht: Künftig können wir mit den Strukturhilfen Investitionen in Unternehmen vor Ort, die für den Umbau der Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten, direkt unterstützen. Außerdem verfallen Fördermittel nach Ablauf der Förderperiode nun erst nach drei Jahren und die Infrastruktur in den Gebieten wird mit neuen Bahnverbindungen gestärkt.  

Wir arbeiten weiter mit aller Kraft daran, die Zukunft für Kohleregionen mit neuen wirtschaftlichen Chancen und vielen guten Arbeitsplätzen zu gestalten.

Gesetzentwurf

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

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