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Klimaschutz in Zeiten von Krieg und Energiekrise
- Putins Krieg gegen die Ukraine deckte auch schonungslos unsere Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus Russland auf.
- Die Aufgabe ist, diese Abhängigkeit zu beenden und zugleich wirksam die Klimakrise zu bekämpfen.
- Zugleich müssen Bundesregierung und Bundestag die Energiesicherheit und bezahlbare Energie für alle sicherstellen.
Für die grüne Bundestagsfraktion, die frisch gewählte Ampelkoalition und den grünen Wirtschafts-, Energie- und Klimaminister Robert Habeck stellte sich 2022 fast von Anfang an eine Mammutaufgabe: Energiesicherheit inklusive bezahlbarer Energiepreise und Klimaschutz zusammen denken und zusammen handeln. Eigentlich sollte es das Jahr des Klimaschutzes werden. Aber dann überfiel Putin völkerrechtswidrig die Ukraine, brachte Tod und Verderben über das Land. Gleichzeitig führt er über seine Energielieferungsmonopole einen Wirtschaftskrieg gegen Europa. Eine bedeutende Folge davon waren eine Energiekrise für die EU und insbesondere auch Deutschland. Jetzt rächte sich, dass viele Jahre lang die Energieabhängigkeit von Russland aufgebaut worden war und die erneuerbaren Energien ausgebremst wurden. Wenn Deutschland seine Klimaziele ernst genommen hätte und entsprechende Maßnahmen beizeiten in die Wege geleitet, hätten wir jetzt keine Sorge vor einem Winter mit Gas- und Ölmangel und durch die Decke gehenden Preisen.
Ukrainekrise und Klimakrise gemeinsam bekämpfen
Im Laufe des Jahres mussten wir immer wieder nachsteuern, weil es galt auf immer wieder neue Sachstände zu reagieren, als Beispiele seien hier die drohende Insolvenz des wichtigen Gaslieferanten Uniper oder der Anschlag auf die Northstream Pipelines genannt.
Trotz aller Widrigkeiten ist es uns gelungen, ganz zentrale Stellschrauben richtig zu justieren:
Für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien
- mit der gesetzlichen Anhebung der Ausbauziele auf 80% bis 2030 und mit Stärkung der Stromproduktion aus Erneuerbaren und Verbesserungen der Netzkapazität im Energiesicherungsgesetz
- mit Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht für schnelleren Netzausbau
- mit dem Wind-auf-See-Gesetz
- mit dem Gebäudeenergiegesetz für beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren im Gebäudesektor
- mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, dass bundesweit einen Flächenanteil von 2% für Windanlagen vorschreibt
- mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs bis 2030 im Rheinischen Revier
Für schnellere Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland
- mit dem Gesetz zum beschleunigten Bau von Anlagen zum Import von verflüssigtem Erdgas (LNG-Terminals)
- mit Energieeinsparungsmaßnahmen im Energiesicherungsgesetz
- mit dem Gesetz zur Verbesserung von Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Sanktionen
Für Energiesicherheit in Deutschland
- mit dem Gesetz für Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
- mit mehreren Gesetzen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zum vorübergehenden Einsatz von Kohle- statt Gaskraftwerken
- mit der Festschreibung des endgültigen Aus für die letzten AKW am 15.4.23 (dreieinhalb Monate Streckbetrieb für drei AKW)
Für bezahlbare Energie für alle
- mit dem Gesetz zur Absenkung der EEG-Umlage
- mit dem Gesetz zur gerechteren Aufteilung der CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter
- mit dem Soforthilfegesetz für Gas und Wärme
- mit dem Gesetz zur Einführung von Gas- und Wärmepreisbremsen (derzeit noch im parlamentarischen Verfahren, Abschluss in der 50. Kalenderwoche)
- mit der Strompreisbremse (derzeit noch im parlamentarischen Verfahren, Abschluss in der 50. Kalenderwoche).
Hinzu kommen zahlreiche flankierende Verordnungen. Herausforderung und Anstrengung sind historisch beispiellos, um Klimakrise, Energie- und Energiepreiskrise zugleich in den Griff zu bekommen. Selbstverständlich war nicht alles fehlerfrei, wie bei der Coronakrise gab es für Regierungshandeln in einer solchen Situation ja auch keine Blaupause. Aber wir haben schnell und entschlossen das Richtige getan – und das ist, was am Ende zählt.
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