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Klimafreundliche Mobilität bekommt deutlichen Schub

  • Mobilität und Verkehr, das sind vor allem unsere täglichen Wege am Wohnort und zur Arbeit. Diese Wege werden künftig deutlich einfacher und sicherer, insbesondere für jene, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
  • Galten jahrzehntelang freie Fahrt und ungehinderter Verkehrsfluss nur für den Kraftfahrzeugverkehr, erhält der örtliche Verkehr mit der Reform des Straßenverkehrsrechts ein überfälliges Klimaschutz- und Sicherheits-Update.
  • Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung der Kommunen und vieler Bürgerinnen und Bürger: Verkehrssicherheit, Umweltschutz und eine attraktive Straßengestaltung werden im Verkehrsrecht stark aufgewertet.

Neues Straßenverkehrsgesetz stärkt die Verkehrswende

Am 16. August 2024 ist das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten. Damit haben wir Grüne im Bundestag Historisches durchgesetzt. Deutschland bekommt nach Jahrzehnten, in denen im Straßenverkehr alles auf das Auto ausgerichtet war, endlich ein modernes Straßenverkehrsrecht. Insbesondere in größeren Städten, wo Menschen viel öfter zu Fuß, per Bus, Bahn und Rad unterwegs sind, rückt die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Fortbewegungsarten in den Mittelpunkt. Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz stellen wir auch die Straßenverkehrsordnung, in denen das Gros der Verkehrsregeln festgelegt ist, auf eine neue Grundlage.  

Eine Reform im Interesse der Kommunen

Deutschlandweit gibt es seit vielen Jahren kommunale Beschlüsse für mehr Zebrastreifen, mehr Tempo 30 und mehr Radwege. Die Verwaltungen konnten sie bislang jedoch kaum umsetzen, weil das Straßenverkehrsrecht sie ausgebremst hat. Über Jahrzehnte haben Gesetz und Verordnungen das überkommene Leitbild der autogerechten Stadt konserviert.

Wo Bürgerinnen und Bürger zusammen mit städtischen Verwaltungen andere Verkehrsführungen und sicherere Wege schaffen wollten, musste absurderweise erst eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden. Straßen fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten, hat der einseitige Vorrang für den zügigen Autoverkehr nicht zugelassen. In der Realität bedeutete das: Menschen mussten erst zu Schaden kommen, folgenschwere Unfälle stattgefunden haben, um etwa Tempo 30 anordnen oder einen sicheren Fußgängerüberweg anlegen zu können.

Nun haben wir Grüne im Bundestag zusammen mit SPD und FDP und mit der Mehrheit aller Bundesländer das Verkehrsrecht so modernisiert, dass Fuß-, Radverkehr und ÖPNV gezielt gestärkt werden. Kommunen können künftig etwa deutlich leichter ihre Straßen fuß- und radverkehrsfreundlich gestalten. Statt überbordender Bürokratie für jeden einzelnen Radweg oder Zebrastreifen bekommt klimafreundliche Mobilität im Verkehrsrecht Vorfahrt.

Deutschland kann bei Fuß- und Radverkehr aufschließen

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern war in Deutschland bis dato eine gezielte Förderung von mehr Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV nicht zulässig. Metropolen wie Kopenhagen, Paris oder London konnten genauso wie viele kleinere Kommunen in unseren Nachbarländern seit vielen Jahren den Fuß- und Radverkehr ausbauen und so die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Nun haben wir durch die Änderung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung auch in Deutschland Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue strategische Ziele der Verkehrsplanung verankert und deutlich aufgewertet.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunen von ihren neuen rechtlichen Spielräumen Gebrauch machen, mehr Zebrastreifen einrichten und Tempo-30-Strecken ausweiten, damit unter anderem die Schulwege von Kindern sicherer werden. Für uns Grüne im Bundestag bleibt es eine Aufgabe, auf weitere Änderungen der Straßenverkehrsordnung zu drängen. Unter anderem bleibt es unser Ziel, die Vision Zero (Null Verkehrstote) rechtlich zu verankern und zum Handlungsmaßstab der Verkehrsverwaltung zu machen.

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