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Kinder besser vor ungesunder Werbung schützen

  • Ausgerechnet an Kinder gerichtete Werbung bewirbt oft ungesunde Lebensmittel, die sehr viel Zucker, Fett oder Salz enthalten.
  • Dabei sind Kinder besonders empfänglich für Werbung und müssen vor negativen Einflüssen geschützt werden.
  • Wir Grüne im Bundestag unterstützen daher den Plan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), verbindliche Regeln für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung einzuführen.

Die Ampelpartner haben im Koalitionsvertrag festgelegt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett-und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ Das BMEL hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem dieses Ziel umgesetzt wird.

Kinder schützen und Eltern unterstützen

Freiwillige Regelungen der Unternehmen haben bisher nicht dazu beigetragen, Kinder als besonders schützenswerte Verbrauchergruppe hinreichend zu berücksichtigen. Dies belegt etwa das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE). In einer Studie in 49 Ländern nahm der Konsum von Junk-Food in denjenigen Ländern ab, die gesetzliche Beschränkungen für Ungesundes geltend gemacht hatten. In Ländern mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie nahm der Konsum im gleichen Zeitraum zu.

In Deutschland sind 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig, 6 Prozent davon adipös. Das Problem hat sich während der Corona-Pandemie verschärft. Auch der Medienkonsum der Kinder ist in dieser Zeit gestiegen. Im Durchschnitt sieht ein Kind pro Tag 15 Werbespots für ungesunde Lebensmittel.

Daher legt das BMEL nun Vorschläge für verbindliche Regelungen vor, die bundeseinheitlich und für alle relevanten Medien gelten sollen. Werbung für Lebensmittel mit hohem Anteil an Zucker, Fett oder Salz soll nicht mehr an Kinder gerichtet werden dürfen. Als Kinder gelten alle unter 14-Jährigen. Für die Bewertung der Lebensmittel als zu süß/salzig/fettig wird ein international anerkanntes Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation herangezogen, das in anderen EU-Ländern wie Portugal, Spanien und Österreich bereits angewendet wird.

Schlechter Einfluss mit gesundheitlichen Folgen

Kinder und Jugendliche werden nachweisbar von Werbung beeinflusst, auch in ihrem Essverhalten. Da die WHO und UNICEF die Evidenz für den Einfluss der Werbung als eindeutig bewerten, hat die Weltgesundheitsorganisation ihre Mitgliedsstaaten schon 2010 zur wirksamen Begrenzung von Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen von ungesunden Lebensmitteln mit hohem Gehalt an gesättigtem Fett, Zucker oder Salz aufgefordert.

Derzeit essen Kinder und Jugendliche doppelt so viele Süßigkeiten und Snacks wie empfohlen, aber nur halb so viel Obst und Gemüse. Damit steigt das Risiko für ernährungsmitbedingte Erkrankungen wie Diabetes und Adipositas mit allen persönlichen und gesellschaftlichen Folgekosten.

Viele Gewohnheiten und Verhaltensweisen werden in der Kindheit geprägt und erlernt. Auch Ernährungsgewohnheiten verfestigen sich. Die Regulierung der Werbung ist damit auch ein wichtiger gesamtgesellschaftlicher Ansatz für den Kampf gegen Übergewicht und Diabetes. 

Für mehr Kinderschutz in der Werbung

Der Schutz der Kinder ist im Grundgesetz verankert, ebenso die körperliche Gesundheit und Unversehrtheit. Ohne Regulierung dringen Werbebotschaften für Snacks und Zuckerbomben ungefiltert in die Kinderzimmer. Kinder sind dem ungeschützt ausgeliefert. Bis zum achten Lebensjahr können sie Werbung und ihre Wirkung nicht einordnen und von anderen Inhalten hinreichend unterscheiden.

Klare Regeln für an Kinder gerichtete Werbung bringen die Unternehmen dazu, für ihre gesunden Produkte werben. Jede*r darf selbst entscheiden, was sie/er isst, aber nicht jede*r, die/der sich ungesund ernährt, tut dies aus freiem Entschluss. Das gilt insbesondere für Kinder. Die Regulierung von Werbung für Ungesundes hilft dabei, dass unsere Kinder in gesunden Ernährungsumgebungen aufwachsen.

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