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Höchste Zeit für Entgeltgleichheit

  • Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland unverändert bei 18 Prozent.
  • Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist für alle Menschen relevant, denn sie ermöglicht Selbstbestimmung, finanzielle Unabhängigkeit und fördert Gleichberechtigung.
  • Daher braucht es partnerschaftliche Aufgabenteilung, Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Eltern und die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.

Laut Zeitverwendungserhebung 2022 leisten Frauen nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. In der Folge schränkt es sie bei der Erwerbsarbeit und finanziellen Unabhängigkeit ein und kann später zu Altersarmut führen.

Um den Gender Pay Gap zu verringern, braucht es eine bessere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Zum Beispiel durch die Einführung einer Familienstartzeit könnte eine partnerschaftlichere Aufgabenverteilung zwischen Elternteilen ermöglicht werden, bei der Väter, Co-Mütter oder gleichgestellte Elternteile zwei Wochen nach der Geburt vergütet freigestellt werden. Durch Investitionen in Kita-Ausbau und -qualität wird die Erwerbstätigkeit von Eltern bereits jetzt unterstützt.

Weiterentwicklung Entgelttransparenzgesetz

Neben den Menschen und der Politik sind natürlich auch die Arbeitgeber*innen in der Pflicht. Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte dafür sorgen, dass die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen wird. Drei Instrumente – individueller Auskunftsanspruch, Berichtspflicht und die freiwillige Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren – haben das Bewusstsein von Beschäftigten und Arbeitgebenden seither verändert.

Doch die beiden Evaluationen des Gesetzes in den Jahren 2019 und 2023 zeigten auf, dass das Gesetz und seine Instrumente weiterentwickelt werden müssen, um den Gender Pay Gap zu schließen. Die Reichweite der Regelung ist zu gering und es fehlen Rechtsdurchsetzungsinstrumente wie zum Beispiel Prozessstandschaft und Verbandsklage.

Darum geben wir uns mit dem Status Quo nicht zufrieden und haben uns in der Koalition auf die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes verständigt. Dabei werden wir die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen, die bis Juni 2026 ins nationale Recht umgesetzt werden muss.

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