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Equal Pay Day - Gender Pay Gap sinkt

  • Der Gender Pay Gap ist in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf 16 Prozent gesunken.
  • Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist für alle Menschen relevant, denn sie ermöglicht Selbstbestimmung, finanzielle Unabhängigkeit und fördert Gleichberechtigung.
  • Daher braucht es partnerschaftliche Aufgabenteilung, Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Eltern und Pflegenden sowie die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist so stark zurückgegangen wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Das ist für uns Motivation dran zu bleiben, unser Ziel – gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – zu erreichen. 

Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte dafür sorgen, dass die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen wird. Drei Instrumente – individueller Auskunftsanspruch, Berichtspflicht und die freiwillige Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren – haben das Bewusstsein von Beschäftigten und Arbeitgebenden seither verändert. 

Doch die beiden Evaluationen des Gesetzes in den Jahren 2019 und 2023 zeigten auf, dass das Gesetz und seine Instrumente weiterentwickelt werden müssen, um den Gender Pay Gap zu schließen. 

Weiterentwicklung Entgelttransparenzgesetz

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen, dass mehr Transparenz über Lohngefälle hergestellt wird, die Regeln verbindlicher und besser einklagbar gestaltet werden und dadurch Gleichstellung wirksam vorangebracht wird. Dazu gehört, dass frauendominierte Berufe nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte. Wir wollen außerdem, dass Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen grundsätzlich transparent gemacht werden.

Auch unbezahlte Arbeit in den Blick nehmen

Laut Zeitverwendungserhebung 2022 leisten Frauen nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. In der Folge schränkt es sie bei der Erwerbsarbeit und finanziellen Unabhängigkeit ein und kann später zu Altersarmut führen. 

Um den Gender Pay Gap zu verringern, ist also auch eine bessere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit erforderlich. Wir haben durch Investitionen in Kita-Ausbau und -qualität die Erwerbstätigkeit von Eltern in den vergangenen Jahren bereits stark unterstützt. 

Familien wünschen sich zudem mehr partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Frühe partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Haushaltsarbeit begünstigt auch eine spätere partnerschaftliche Aufteilung. Eine Familienstartzeit, bei der Väter, Co-Mütter oder gleichgestellte Elternteile zwei Wochen nach der Geburt vergütet freigestellt werden, würde dies unterstützen. 

Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden.

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