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Grüne Schritte für schnelleres Planen und weniger Bürokratie

  • Grüne Impulse für Planung und Bürokratieabbau: Ob Infrastruktur, Wohnen, Industrie oder Energie – wir haben konkrete Lösungen entwickelt, um Planungen zu erleichtern und Prozesse zu beschleunigen.
  • Erfolge, die entlasten: Durch den gezielten Abbau von Hürden haben wir Bürger*innen, Verwaltung und Wirtschaft spürbar entlastet.
  • Nachhaltige Planung statt Schnellschüsse: Auch in Zukunft setzen wir uns für effizientere Abläufe ein – ohne Kompromisse bei Umwelt- und Sozialstandards.
  • Keine leeren Versprechen: Populistische Forderungen wie „Entrümpelungsgesetze“ blenden die Realität aus. Bürokratieabbau braucht Augenmaß. Jede Regel muss daraufhin geprüft werden, ob sie noch sinnvoll und notwendig ist – nur so schaffen wir effiziente Prozesse, die Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen gerecht werden.

Mit markigen Worten wird immer wieder Bürokratie und Planungsbeschleunigung gefordert. Friedrich Merz beispielsweise will „Entrümpelungsgesetze“ auf den Weg bringen und hält eine „Zeitenwende“ in Europa für notwendig. 

Dieser Ansatz verfehlt das Ziel und wird zugleich wichtige Errungenschaften begraben. Wer Bürokratieabbau verwechselt mit dem Abbau von Standards, schadet zugleich der dringend nötigen Verfahrensvereinfachung und unserer Lebensqualität. Hier geht Populismus auf Kosten von Qualität von Genehmigungsverfahren. Soziales und Umweltstandards drohen geschreddert zu werden. Das gefährdet den sozialen Frieden und unsere natürlichen Ressourcen. Unsere Vorschläge helfen dabei, Lieferketten für deutsche und europäische Unternehmen nachhaltig und widerstandsfähig zu gestalten. Das verschafft den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.

Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Wer demokratisch beschlossene Ziele immer wieder in Frage stellt, schadet dem Vertrauen in Politik und bestraft besonders jene Unternehmen, die sich vorbereitet und investiert haben.

So geht´s nicht:

  • Die Union will das Lieferkettensorgfaltsgesetz abschaffen. Dieses Gesetz ist jedoch notwendiges Instrument, um im Weltmarkt zu bestehen, größere Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen und menschen- sowie umweltrechtliche Standards entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. Das EU-Lieferkettengesetz setzen wir unbürokratisch um. Das Gesetz schafft keine neuen Belastungen, sondern soll lediglich überprüfen, ob die bisher geltenden Standards eingehalten werden.
  • Die Union will die Farm-to-Fork-Strategie schleifen. Diese Strategie ist jedoch ein großer Wurf für die Transformation des europäischen Agrar- und Ernährungssektor in eine nachhaltige Zukunft. Endlich gibt es konkrete Reduktionsziele für Pestizide (minus 50 Prozent bis 2030) und Düngung (minus 20 Prozent), sowie ein Flächenziel von 25 Prozent für Ökolandbau. Wir setzen uns für die Umsetzung dieser Ziele ein.
  • Die Union will pauschal Berichtspflichten, Anzeigepflichten, Meldepflichten streichen. Die Reduzierung und Digitalisierung von Berichtspflichten ist ein wichtiges Anliegen, das wir aktiv unterstützen. Doch jede Verpflichtung muss sorgfältig geprüft werden: Welcher ursprüngliche Zweck lag ihrer Einführung zugrunde, und hat dieser Zweck auch heute noch Bestand? Ein pauschaler Abbau, wie ihn die Union fordert – etwa durch die Kürzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) – birgt Risiken. Solche Schritte könnten wichtige Standards gefährden und letztlich der europäischen Industrie im internationalen Wettbewerb schaden. Viele Unternehmen haben sich daher bereits klar gegen diese Forderungen positioniert. Veränderungen müssen klug und durchdacht umgesetzt werden, um Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu sichern.
  • Die Union will rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten der Umweltverbände und Instanzen für Infrastrukturplanungen reduzieren. Mit dieser Forderung wird ein Popanz aufgebaut, denn Umweltverbände klagen extrem selten und nur, wenn sie große Chancen auf einen Erfolg haben – sprich die Verfahren waren rechtsfehlerhaft. Solche Überprüfungen sichern ein Mindestmaß an Planungsqualität und wirken Problemen frühzeitig entgegen. Die Reduzierung von Gerichtsinstanzen hingegen birgt das Risiko von Verfahrensstaus und gefährdet eine sorgfältige Planung. 

So geht’s: 

Mit unseren Schritten in der 20. Legislaturperiode sind wir einen anderen Weg gegangen. Wir setzen gleichermaßen auf Schnelligkeit, Qualität, Akzeptanz und Effizienz. Wir vertrauen auf gute Unternehmer*innen und stärken sie gegenüber denjenigen, die sich durch weniger verantwortungsvolles Agieren unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen.

  • Das vierte Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) bringt allein rund eine Milliarde Euro Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und die Wirtschaft. Das BMWK hat sogenannte Praxis-Checks entwickelt und damit die rund 1200 Informationspflichten in seinem Zuständigkeitsbereich auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden knapp 100 Informationspflichten mit Entlastungspotential identifiziert. Für mehr als 50 davon finden sich Entlastungsmaßnahmen im BEG IV und in der Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wieder. Andere Belastungen wurden bereits in bereichsspezifischen Novellierungsverfahren adressiert.
    Das BEG VI und die ergänzende BEV enthalten eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, unter anderem: Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen, Abschaffung der Hotelmeldescheine für inländische Gäste, Herabsetzung der Schriftformerfordernisse im Zivil- und Gesellschaftsrecht.
  • Mit dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung ergriffen, darunter die Abschaffung der Schriftform bei diversen Anträgen und die Einführung von “Digital Only” für Unternehmensleistungen. Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen werden spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten; so entfällt der Weg zum Amt gänzlich.
  • Noch im Frühjahr 2025 wird die digitale Plattform "Förderzentrale Deutschland" im BMWK zur digitalen Abwicklung von Förderprogrammen an den Start gehen. Sie wird die Abwicklung von Förderprogrammen beschleunigt und konsequent digitalisiert.
  • Wir entbürokratisieren die Vergabe öffentlicher Aufträge (Beschluss Bundeskabinett am 11. Dezember 2024). Mit neuen Verwaltungsvorschriften haben wir die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 15.000 Euro erhöht. Dadurch entfällt bis zu dieser Summe ein Vergabeverfahren, sofern Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt bleiben. Dies entlastet die Bundesverwaltung und die Wirtschaft jährlich um über 300 Millionen Euro.
  • Zahlreiche Planungsverfahren insbesondere für die Energie- und Mobilitätswende konnten wir beschleunigen. Wir haben die Verfahren digitalisiert und von unnötigen Planungsschritten befreit. Die Eingriffe in die Natur für Windkraft- und Schienenprojekte standardisiert. Auch mit diesen Verfahrensvereinfachungen konnten wir innerhalb von nur drei Jahren erreichen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien viel schneller voranging und wir mittlerweile bereits 60 Prozent unseres Stroms erneuerbar erzeugen.

Was steht an: 

Auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir uns entschlossen für den umfassenden Abbau bürokratischer Hürden und die damit verbundene Entlastung der Wirtschaft einsetzen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und ihren Verbänden ist unverzichtbar, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln und die tatsächlichen Bedürfnisse der Unternehmen zu berücksichtigen. 

  • Praxis-Check stärken: Die vom Bundeswirtschaftsministerium entwickelten Praxischecks sind schon jetzt ein Erfolg, der auch von Union und SPD (unter anderem Namen) kopiert wurde (CDU-Wahlprogramm S. 2: „Wir beseitigen mit Entrümpelungsgesetzen und Bürokratie-Checks überflüssigen Papierkram.“). Wir Grüne wollen das Instrument des Praxischecks weiterentwickeln und stärken. Dabei werden Sektor für Sektor die Betroffenen aus Unternehmen, Verwaltung und Zivilgesellschaft eingebunden, um unnötige bürokratische Hürden zu bestimmen und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln ohne soziale oder ökologische Schutzstandards abzubauen.
  • Digitalisierung der Verwaltung:  Zentrale öffentliche Dienstleistungen für Unternehmen werden an einer Stelle gebündelt und Daten müssen nur einmal eingereicht werden.
  • Notarpflichten vereinfachen und reduzieren, um so Kosten zu senken und Zeit zu sparen.
  • Entlastung bei Investitionen durch eine befristete, unbürokratische Investitionsprämie für alle Unternehmen und alle Investitionen außer Gebäudeinvestitionen.
  • Kleine Banken & Finanzmarktakteure wollen wir von unnötig kleinteiliger Bürokratie entlasten.
  • Wir wollen die gänzliche Abschaffung des Hotelmeldescheins vorantreiben.
  • Wir wollen uns auf EU-Ebene für sinnvollen Bürokratieabbau einsetzen und die Verhandlungen über die Omnibus-Pakete der EU-Kommission konstruktiv begleiten. Einer Deregulierung bei den Umwelt- und Sozialstandards stellen wir uns entgegen.

Planung- und Genehmigungsverfahren werden wir weiter beschleunigen. 

  • Wir starten eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für Planer*innen und Jurist*innen, um Planungsbüros und Genehmigungsbehörden angemessen zu besetzen.
  • Beschleunigungsagenturen wollen wir aus vorhandenen Kapazitäten entwickeln, um bei Bedarf öffentlichen Vorhabenträgern Planungsleistungen bereitzustellen.
  • Wir formen schnelle, mobile Projektteams aus Planer*innen, Jurist*innen und Kommunikationsfachleuten, die bei Bedarf kurzfristig Genehmigungsbehörden unterstützen.
  • Wir fordern eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb eines Planungsverfahrens, um BürgerInnen und NGOs zu beteiligen, wenn Planungsumfang und -tiefe abgesteckt werden.
  • Wir beschleunigen die Umsetzung von nötigen Kompensationsmaßnahmen für die Natur von Infrastrukturprojekten. Denkbar sind beispielsweise Planungserleichterungen und Vorranggebiete für den Artenschutz.

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