Veröffentlicht am

Gewalthilfegesetz: Verbesserung beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen

  • Am 31. Januar 2025 wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen – ein Meilenstein im Gewaltschutz.
  • Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erhalten endlich gemeinsam mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
  • Damit dieser überall in Deutschland für die Betroffenen ohne Bedingungen und kostenfrei gilt, steigt der Bund erstmals in die Finanzierung des Gewalthilfesystems ein.

Wir Grüne im Bundestag haben lange für einen Paradigmenwechsel im Gewaltschutz gekämpft. Unser Ziel: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Nun ist es endlich gelungen, hierfür eine Mehrheit im Deutschen Bundestag zu gewinnen.

Zusammen mit den Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der Union haben wir uns auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Damit wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingeführt. Außerdem beteiligt sich der Bund erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro und übernimmt somit gemeinsam mit den Bundesländern Verantwortung. Die Länder sollen ihre eigenen Bedarfe ermitteln und das Hilfesystem entsprechend ausbauen, bevor der Rechtsanspruch 2032 in Kraft tritt.

Strukturelle Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen dürfen von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Wir Grüne im Bundestag setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Weitere Texte und Dokumente zum Thema

Gewalthilfegesetz: Verbesserung beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen

Wir Grüne im Bundestag haben lange für einen Paradigmenwechsel im Gewaltschutz gekämpft. Unser Ziel war: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten.

Fachtext
Fachtext: Gewalthilfegesetz: Verbesserung beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen
Einigung beim Mutterschutz nach Fehlgeburten

In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Einigung beim Mutterschutz nach Fehlgeburten
Kampf gegen Gewalt gegen Frauen – der Rechtsanspruch kommt

Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Kampf gegen Gewalt gegen Frauen – der Rechtsanspruch kommt
Einigung beim Gewalthilfegesetz

Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und natürlich auch für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Einigung beim Gewalthilfegesetz
Mutterschutz nach Fehlgeburten

Wir führen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz ein. Damit verbessern wird den Gesundheitsschutz von Frauen.

Fachtext
Fachtext: Mutterschutz nach Fehlgeburten
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Menschen, die sich an den Händen halten

Demokratie und Zusammenhalt

profil:GRÜN 4/2024

Zeitschrift
Zur Publikation: Demokratie und Zusammenhalt
Coverbild des Fraktionsmagazins profil Grün, Ausgabe Die neue Fraktion

Die neue Fraktion

profil:GRÜN 03/2018

Zeitschrift
Zur Publikation: Die neue Fraktion

Für ein starkes Europa

Wir wollen Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa schützen und fördern.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Für ein starkes Europa