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Gewalthilfegesetz jetzt verabschieden
- Der Entwurf für ein Gewalthilfegesetz, das ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ermöglicht, wurde von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht.
- Das Gesetz schafft einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Der Bund soll sich erstmals, gemeinsam mit den Ländern, an der Finanzierung des Hilfesystems beteiligen.
Wir Grüne im Bundestag kämpfen schon seit vielen Jahren an der Seite von Verbänden und Zivilgesellschaft für einen besseren Gewaltschutz. Mit dem Gewalthilfegesetz liegt ein Entwurf für eine bundesweite und einheitliche Regelung mit dem Ziel eines verlässlichen und bedarfsgerechten Hilfesystems vor. Gewaltbetroffene sollen in Deutschland flächendeckend, rund um die Uhr und kostenfrei Hilfe und Unterstützung erhalten, unabhängig vom Wohnort, Einkommen oder körperlicher Verfassung.
Kernelemente des Gesetzes sind zum einen der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder. Zum anderen beteiligt sich der Bund erstmalig, gemeinsam mit den Ländern an der Finanzierung. Der Bund übernimmt in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung. Nun liegt der Entwurf dem Bundestag vor und kann dort verabschiedet werden.
Istanbul-Konvention umsetzen
Das derzeitige Gewalthilfesystem für Betroffene von häuslicher Gewalt in Deutschland ist lückenhaft. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist oft nicht ausreichend und ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist teilweise kostenpflichtig, die Barrieren für Frauen mit Behinderungen oder einem unsicheren Aufenthaltsstatus sind hoch. Während das Hilfesystem überlastet und unterfinanziert ist, steigen die Zahlen der Fälle häuslicher Gewalt.
Die Istanbul Konvention verpflichtet Deutschland zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Bundesweit fehlen Plätze in Frauenhäusern - 2022 wurden über 15.000 Frauen abgewiesen .
Der von Ministerin Lisa Paus auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitete Gesetzentwurf wurde über die Wahlperiode hinweg gemeinsam mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" diskutiert. Er erhält eine breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, von den Fachverbänden und in der Bevölkerung.
Gesetzentwurf zum Download
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