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Gewalt gegen Frauen engagiert bekämpfen

  • Frauen müssen in Deutschland besser vor Gewalt geschützt werden. Das Ausmaß an Gewalttaten gegen Frauen, begangen oft vom eigenen Partner, ist erschreckend.
  • Deshalb müssen wir weiterhin an der Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeiten – hierauf hatte eine Petition den Bundestag nochmals aufmerksam gemacht.
  • Hierzu benötigt es ein umfassendes Gesamtkonzept. Ob es um den Ausbau von Plätzen in Frauenhäusern, die Präventivarbeit mit Tätern oder das Aufbrechen patriarchaler Strukturen geht. Es gibt viel zu tun.

Gewalt gehört – auch in Deutschland – zum Alltag vieler Frauen. Und diese Gewalt findet vor allem im direkten persönlichen Umfeld statt. Eine Petition an den Bundestag hat gefordert, aufgrund kontinuierlich steigender Opferzahlen den dringenden Handlungsbedarf zu Femiziden auf allen Gesellschaftsebenen anzuerkennen und ad hoc alle erforderlichen Mittel zur Akut-Bekämpfung bereitzustellen.

Über diese Petition hat der Bundestag am 25. Mai 2023 abgestimmt. Das Parlament hat sie auf Empfehlung des Petitionsausschusses mit dem hohen „Erwägungs-Votum“ an die Bundesregierung überwiesen. Das stärkt Lisa Paus als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Rücken in ihrem Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Bundesregierung bringt die Umsetzung voran

Wesentliche Schritte zur Umsetzung der Istanbul Konvention konnten in dieser Wahlperiode bereits angegangen werden: Die Unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) hat ihre Arbeit zum November 2022 aufgenommen, die Staatliche Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Frühjahr 2023 mit der Arbeit an einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt begonnen.

Die Vorbehalte gegen Artikel 59 und Artikel 44 der Istanbul-Konvention wurden durch die Ampelkoalition endlich aufgehoben. Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.

Gewalt gegen Frauen

Alle 4,5 Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch den Partner, alle 45 Minuten von schwerer körperlicher Gewalt. Alle 2,5 Stunden ist eine Frau in Deutschland von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen betroffen. Und das sind nur die offiziellen Zahlen, wenn Frauen den Mut und die Kraft hatten, die Gewalt anzuzeigen. Die Dunkelziffer ist nochmal deutlich höher: Danach ist jede dritte Frau mindestens einmal im Leben von Gewalt betroffen. Die schockierenden Ausmaße werden in den Zahlen von 2021 deutlich:

  • 143.604 Frauen wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt
  • 3527 Frauen wurden in einer (ehemaligen) Partnerschaft vergewaltigt oder sexuell genötigt
  • 305 Frauen wurden Opfer von (versuchtem) Mord oder Totschlag
  • 113 Frauen starben durch Partnerschaftsgewalt

Frauen sind aufgrund ihres Geschlechts einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt. Dabei tritt die Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen auf. Die Istanbul Konvention listet sämtliche (angedrohten) geschlechtsbezogene Handlungen, die Verletzungen auf physischer, sexueller, psychischer oder ökonomischer Ebene nach sich ziehen, sowie Nötigung und Freiheitsentzug auf. Auf diese erschreckende Realität bezieht sich die Petition zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses diese Petition mit dem hohen Erwägungs-Votum an die Bundesregierung überwiesen hat. Die Petition wurde bereits 2019 eingereicht und wir danken der Petentin ausdrücklich für ihren langen Atem.

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