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Gesetzesreform stärkt fairen Wettbewerb
- Wir reformieren das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und updaten damit das Wettbewerbsrecht in Deutschland
- Wir stärken damit den fairen Wettbewerbs und schaffen Vertrauen in die Marktwirtschaft. Die Reform ist gut für Verbraucher*innen, Preise und Qualität.
- Wir stärken das Bundeskartellamt, damit es Marktstörungen beseitigen und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer*innen schaffen kann
Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stärken wir das Bundeskartellamt als Hüterin des fairen Wettbewerbs – ganz im Sinne der Verbraucher*innen. Fairer Wettbewerb nutzt allen: Unternehmen, Verbraucher*innen und der gesamten Gesellschaft. Nur wenn Wettbewerb fair ist, kann die Marktwirtschaft ihre Stärke entfalten und für angemessene Preise, mehr Innovation und bessere Qualität sorgen.
"Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne und das ist gut, denn Wettbewerb und eine funktionierende Marktwirtschaft sind die Basis von Innovation und Wohlstand der Zukunft. Plötzlich steigende Preise an der Tankstelle oder im Supermarkt sind ein riesen Ärger für alle. Mit der Reform sorgen wir für Marktwirtschaft statt Machtwirtschaft."
Konzentriert sich Marktmacht auf wenige oder gar einzelne Unternehmen, können Märkte nicht mehr zum Wohle der Allgemeinheit funktionieren. Diese Konzentrationsprozesse werden durch die Digitalisierung begünstigt. Steigende Unternehmenskonzentration in einigen Dienstleistungsbranchen, zusätzliche Preisaufschläge von Großkonzernen oder der hohe Verflechtungsgrad von Unternehmen über Beteiligungen institutioneller Anteilseigner*innen: Das sind die Problemanzeigen einiger Märkte, auf die das neue Kartellrecht angemessen reagiert.
„Fairer Wettbewerb stärkt das Vertrauen in die ökologisch soziale Marktwirtschaft und nutzt Verbraucher*innen. Neben der Stärkung des Bundeskartellamts erleichtern wir auch die Abschöpfung von unrechtmäßigen Kartellgewinnen – damit die Fairen nicht die Dummen sind.“
Mit der GWB Novelle zeigen wir: Der Staat ist willens und in der Lage, den ordnungspolitischen Rahmen für eine ökologische und soziale Marktwirtschaft zu setzen. In Zeiten hoher Inflation beschließen wir zur rechten Zeit die Stärkung des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher mit folgenden Kernelementen:
Wo auf Märkten erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs auftreten und die Interessen einer Vielzahl von Verbraucher*innen beeinträchtigt werden, kann das Bundeskartellamt nun schlagkräftige Sektoruntersuchungen durchführen. Im Ergebnis kann das Kartellamt Abhilfemaßnahmen veranlassen, die zur Beseitigung der Wettbewerbsstörung erforderlich sind. Das Kartellamt kann dann etwa Vorgaben zu den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen auf den untersuchten Märkten und auf verschiedenen Marktstufen machen.
Neue Befugnisse zur Entflechtung von Unternehmen und Abschöpfung illegaler Gewinne
Als Ultima Ratio kann das Kartellamt auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen.
Das Bundeskartellamt kann des Weiteren Vorteile, die Unternehmen aus Kartellrechtsverstößen erzielt haben, in Zukunft einfacher abschöpfen. Dieses bereits bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Hürden bislang nie genutzt. So waren die Fairen die Dummen. Das wird sich nun ändern: Gewinne aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen werden nicht mehr bei den Unternehmen verbleiben – und die Fairen damit endlich belohnt.
Darüber hinaus schafft das neue Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz die rechtliche Grundlage dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) unterstützen kann. So wird Europa souveräner gegenüber der Marktmacht großer internationaler Konzerne.
Gesetz zur Änderung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
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