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Für die Rechte von LSBTIQ

  • Der Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai macht deutlich: An jedem Tag im Jahr muss um Respekt und Anerkennung der Vielfalt gerungen werden.
  • Menschen sind unterschiedlich und verdienen in ihrer Einzigartigkeit Respekt und gleiche Rechte. Wir wollen, dass jede Person frei und selbstbestimmt leben und lieben kann.
  • Daher haben wir den ersten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt „Queer leben“ auf Bundesebene auf den Weg gebracht, das Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt, unterstützen alle Familien, so wie sie sind, und stärken die Arbeit gegen Hasskriminalität und Diskriminierung.

Unsere Gesellschaft braucht eine politische Antwort auf anhaltende Queerfeindlichkeit, auf den zunehmenden Hass und die Hetze - im Netz und auf der Straße - auf die Worte, auf die immer wieder auch Taten folgen. Nicht nur sicherheitspolitisch und strafrechtlich, sondern gerade im Bereich Prävention und Demokratieförderung. Nach einer von der EU-Agentur für Grundrechte veröffentlichten Umfrage werden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in der Europäischen Union immer häufiger attackiert und belästigt. 54 Prozent queerer Menschen gaben an, in den vorangegangenen zwölf Monaten verbal belästigt oder bedroht zu werden. 2019 waren es 37 Prozent.

Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Deshalb hat die Bundesregierung einen ressortübergreifenden Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ beschlossen. Einige der dort verankerten Punkte haben wir bereits umgesetzt. Dazu gehört etwa die Abschaffung des Diskretionsgebots für queere Geflüchtete sowie die explizite Berücksichtigung von LSBTIQ im Aufnahmeprogramm für Afghanistan. Auch die Ergänzung im Strafgesetzbuch, wonach LSBTIQ-Feindlichkeit als Motiv für Straftaten ausdrücklich  bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, haben wir bereits beschlossen. Zudem haben wir die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie von transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende gesetzlich beendet. Und nicht zuletzt haben wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen gestärkt.

Queere Menschen durch das Grundgesetz schützen

Die Diskriminierungsverbote im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wurden als Antwort auf die Verfolgungen im Nationalsozialismus formuliert. Queere Menschen blieben aber ausgegrenzt und ungenannt. 75 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch diese Verfolgtengruppe unter dem Schutz unserer Verfassung stehen. Deshalb überarbeiten wir den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 GG), sodass alle queeren Menschen geschützt werden.

Familien gleichstellen

Das veraltete Familienrecht passen wir an die gelebte Realität an. Wir beenden die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht, würdigen Familien mit mehr als zwei Eltern und ermöglichen mit der Verantwortungsgemeinschaft, dass Menschen jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich miteinander leben können.

Für die Freiheit von LSBTIQ

Doch weder bei uns, noch in Europa oder weltweit sind Rechte für LSBTIQ eine Selbstverständlichkeit - im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen, religiöse Hardliner*innen und Neokonservative daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Daher setzen wir uns jeden Tag für Respekt und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein. Hier in Deutschland aber auch weltweit. Das weltweite Ringen für die Demokratie ist immer auch ein Kampf für die Freiheit von LSBTIQ.

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