Veröffentlicht am
Für bessere Kitas
- Frühzeitige Bildung und Förderung in Kitas sind grundlegende Bausteine für gute Startchancen für alle Kinder.
- Mit dem Kita-Qualitätsgesetz erhalten die Länder vom Bund zur Verbesserung der KiTa-Qualität vier Milliarden Euro für 2025 und 2026.
- Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich mit diesem Gesetzesvorhaben dafür eingesetzt, Kitas als Stätten frühkindlicher Bildung weiter auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln.
Mit dem weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle Kinder eine Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen haben. Wir haben dafür gesorgt, dass 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro für Investitionen in Kita-Qualität bereitgestellt werden, um die Länder bei der Verbesserung der KiTa-Qualität zu unterstützen.
Kitas und die Kindertagespflege sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung, für gemeinsames Lernen und individuelle Förderung. Für die Startchancen eines Kindes sollte es nicht darauf ankommen, in welchem Elternhaus es lebt oder woher es kommt. Bildung ist ein Recht für jedes Alter und jeden Lebensweg.
Wir haben das Kita-Qualitätsgesetz von 2022 weiterentwickelt: Die Länder werden weiterhin finanziell vom Bund dabei unterstützt, die Qualität der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Damit wird ein großer Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und gleichwertigen Standards im gesamten Bundesgebiet getan. Das Gesetz fokussiert auf zentrale Qualitätsaspekte, wie ein bedarfsgerechtes Angebot, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, die Sicherstellung einer vollwertigen und abwechslungsreichen Verpflegung, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns dabei gelungen, die Förderung der sprachlichen Bildung noch nachhaltiger zu unterstützen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Gesetzentwurf
Weitere Texte und Dokumente zum Thema
Gestern kam der Abschluss der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD. Allen wird deutlich: Mit der Grundgesetzänderung hat diese neue schwarz-rote Koalition das Beste schon hinter sich.
Das Amt der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) wird nun gesetzlich verankert. Damit verbessern wir die Strukturen für die Betroffenen deutlich.
Auf der Weltnaturkonferenz vereinbaren die Teilnehmer*innen klare Schritte, um die Artenvielfalt auf der Erde zu erhalten.
In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet.
Mit großer Erleichterung haben wir uns noch in dieser Legislatur auf das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einigen können.