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Expertenrat bestätigt Sofortprogramm Gebäude

  • Wir müssen und wollen den Gebäudebereich fit für das Klimaziel machen. Zusätzlich wird die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert und die Energiekosten in einem überschaubaren Rahmen gehalten.
  • Machen wir im Gebäudebereich nichts, würde die Lücke zum Klimaziel auf 152 Millionen Tonnen CO2 anwachsen und das Ziel verfehlt. Hinzu kommt, dass sich allein die Gaspreise seit Anfang des Jahres für Bestandskunden um 33 Prozent und für Neukunden um 50 Prozent erhöht haben – ein weiterer guter Grund zum Energiesparen.
  • Den Gebäudebereich bringen wir auf den Pfad des Klimaziels indem wir die Einsparung verbessern, Energieeffizienz steigern und die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umstellen.

Für das Erreichen dieser Ziele liegt mittlerweile ein ganzes Bündel an Maßnahmen der Ampel-Regierung vor, die nun von dem Expertenrat für Klimafragen bewertet worden sind. In seiner Stellungnahme hat der Expertenrat für Klimafragen ausdrücklich bestätigt, dass das Sofortprogramm Gebäude mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar ist. Das Sofortprogramm ist das politische Schlüsselelement, um den Gebäudesektor nun schnellstmöglich auf Zielerreichung in 2030 auszurichten. Auch reduzieren zügige und wirksame Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich die Abhängigkeit von Erdgas und tragen erheblich zur energiepolitischen Souveränität und zur Kostensenkung bei.

Gebäudeenergiegesetz

Mit der nächsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. In einer großen Novelle sollen in 2023 dann das Effizienzhaus 40 als Neubaustandard eingeführt, die Anforderungssystematik auf die Einsparung von Treibhausgasen ausgerichtet und die Lebenszyklusbetrachtung geprüft werden. Die Mindestenergiestandards für Bestandsgebäude sollen entsprechend der europäischen Vorgaben noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Mindestenergiestandards für Bestandsgebäude sind eindeutig.

Bundesförderung für effiziente Gebäude und serielle Sanierung

Wir wollen die Fördermittel vor allem dort einsetzen, wo sie die größte klimapolitische Wirkung entfalten können. Nämlich für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands. Die Programme sollen vor allem energetische Modernisierungen mit den größten Einsparpotentialen und die Wärmewende im Bestand anreizen. Seit April setzt die Förderung entsprechend des Koalitionsvertrages mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) verstärkt auf einen an den THG-Emissionen orientierten Standard im Neubau und auf der Lebenszyklusbetrachtung. Der Beschluss, die Bundesförderung Serielle Sanierung fortzuführen, ist richtig.

Effiziente Wärmenetz und kommunale Wärmeplanung

Es braucht den verstärkten Einsatz und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, in denen aus verschiedenen Erneuerbaren-Quellen wie Abwärme, Geo- oder Solarthermie Wärme eingespeist und gespeichert wird. Für die Umsetzung dieser Systeme sind die Kommunen zentral. Daher ist es wichtig, die Wärmenetze über die Bundesförderung für effiziente  Wärmenetze auszubauen und die kommunale Wärmeplanung mit einem entsprechenden Gesetz zu stärken.

Aufbauprogramm Wärmepumpe und Optimierung bestehender Heizungssysteme

Wenn wir das Klima wirklich schützen und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen deutlich verringern wollen, braucht es eine echte Wärmewende. Das Aufbauprogramm und Qualitätsoffensive Wärmepumpe ist hierfür ein wichtiger Baustein. Mit der Optimierung bestehender Heizsysteme, beispielsweise durch einen hydraulischen Druckabgleich, dem Austausch der Umwälzpumpe und ähnlichen Maßnahmen, können recht kurzfristige Effizienzgewinne gehoben werden. Es ist daher wichtig entsprechende Anreize zu setzen.

Initiative öffentliche Gebäude und Sanierung kommunaler Einrichtungen

Die Vorbildfunktion zu stärken und die Sanierungsrate öffentlicher Gebäude zu erhöhen ist richtig, denn hier besteht noch viel Luft nach oben. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf energieeffizientes Sanierung auszurichten und so die Kommunen bei der Erhaltung der Infrastruktur zu unterstützten, ist daher konsequent.

Zukunft Bau und Energieeffizienzgesetz

Das Förderprogramm Zukunft Bau soll Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich sowie neuartige und bislang nicht marktübliche Lösungsansätze in der Planungs-und Baupraxis etablieren und Potenziale in der Wertschöpfungskette heben. Das Energieeffizienzgesetz begrüßen wir als klares Bekenntnis zu den Herausforderungen in diesem Bereich. Es soll mit einem sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festschreiben.

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