Veröffentlicht am
Erprobung digitaler Klagen im Zivilprozess
- Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürgern, ihre Ansprüche in zivilgerichtlichen Verfahren einfacher geltend machen können. Das längerfristige Ziel ist ein einfaches und schnelles Online-Verfahren mindestens für alle einfachen Streitfälle.
- Um diesem Ziel näherzukommen, soll mit dem vorliegenden Gesetz an bestimmten Gerichten ein Online-Verfahren für Forderungen bis 5000 Euro erprobt werden.
- Es ist wichtig, das staatliche Angebot einer gerichtlichen Konfliktlösung weiterzuentwickeln, damit die berechtigten Erwartungen der Menschen an eine moderne Justiz erfüllt werden.
Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Als Schritt zur Umsetzung dieses Ziels soll an bestimmten Gerichten ein Online-Verfahren für Beträge bis 5 000 Euro erprobt werden.
Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
Die weitere Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Der Einsatz moderner Technologien kann Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern.
Gesetzentwurf
Weitere Meldungen zum Thema
Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und CDU/CSU Gesetzentwürfe zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Damit stärken wir die Wehrhaftigkeit und Resilienz unseres Rechtsstaats.
Heute hat das Kabinett die von Ministerin Lisa Paus vorgelegte Gewaltschutzstrategie beschlossen.
Wir wollen, dass die Bahn zuverlässiges, bezahlbares und bequemes Reisen in ganz Deutschland garantiert, dafür wollen wir die Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen.
Mieten steigen rasant und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Dennoch droht die Mietpreisbremse auszulaufen. Das wollen wir ändern.
Selbstbestimmt leben zu können, ist ein zentrales Bedürfnis für alle Menschen. Deshalb ersetzen wir das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz. Es tritt am 1. November in Kraft.