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Erprobung digitaler Klagen im Zivilprozess

  • Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürgern, ihre Ansprüche in zivilgerichtlichen Verfahren einfacher geltend machen können. Das längerfristige Ziel ist ein einfaches und schnelles Online-Verfahren mindestens für alle einfachen Streitfälle.
  • Um diesem Ziel näherzukommen, soll mit dem vorliegenden Gesetz an bestimmten Gerichten ein Online-Verfahren für Forderungen bis 5000 Euro erprobt werden.
  • Es ist wichtig, das staatliche Angebot einer gerichtlichen Konfliktlösung weiterzuentwickeln, damit die berechtigten Erwartungen der Menschen an eine moderne Justiz erfüllt werden.

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Als Schritt zur Umsetzung dieses Ziels soll an bestimmten Gerichten ein Online-Verfahren für Beträge bis 5 000 Euro erprobt werden.

Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes finanziert.

Die weitere Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Der Einsatz moderner Technologien kann Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

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