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Erleichterungen für Spätaussiedler*innen

  • Das Bundesvertriebenengesetz trägt unserer historischen Verantwortung gegenüber den deutschen Minderheiten in Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Rechnung.
  • Mit Gesetzesänderungen ermöglichen wir ein verbessertes Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler*innen und passen es aktuellen Lebensrealitäten an.
  • Der russische Angriffskrieg trifft die Menschen dort jeden Tag. Wir stellen sicher, dass Betroffene im Falle einer Flucht weiterhin ihren Anspruch als Spätaussiedler*innen geltend machen können.

Rückkehr zu einer früheren Aufnahmepraxis

Spätaussiedler*innen sind Nachkommen von Deutschen in europäischen Staaten und Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Gemäß dem Bundesvertriebenengesetz haben sie die Möglichkeit, in einem speziellen Aufnahmeverfahren nach Deutschland zu kommen.

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Jahren ist die Aufnahme und Anerkennung von Spätaussiedler*innen jedoch erheblich eingeschränkt worden. Es folgten zahlreiche Ablehnungen, Frustration und Unverständnis. Die Betroffenen konnten die hohen Anforderungen oft nicht erfüllen, sei es aufgrund landesspezifischer Kontexte oder der Unmöglichkeit, Dokumente vorzuweisen.

Vor diesem Hintergrund haben wir wichtige Änderungen im Bundesvertriebenengesetz auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir die notwendige Klarheit und Verbesserungen für die Betroffenen.

Anpassung an die aktuellen Lebensrealitäten

Wir passen das Bundesvertriebenengesetz an die Lebensrealität und die aktuellen Umstände der Betroffenen an. Dabei schauen wir insbesondere auf die aktuelle Gefahrenlage für Spätaussiedler*innen in der Ukraine und den angrenzenden Gebieten. Der grausame russische Angriffskrieg auf die Ukraine trifft die Menschen dort jeden Tag. Daher sollen nun Personen, die sich vor Krieg in Sicherheit bringen müssen, weiterhin ihren Anspruch als Spätaussiedler geltend machen können. Personen auf der Flucht dürfen nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die in den Gebieten verbleiben.

Das Bundesvertriebenengesetz wurde vor 70 Jahren vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. Es ist ein wichtiges Zeichen unserer historischen Verantwortung gegenüber den deutschen Minderheiten in den osteuropäischen Staaten und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – eine Überzeugung, für die wir Grüne im Bundestag bis heute einstehen und der wir mit der heutigen Gesetzesänderung nachkommen.

Drei wichtige Veränderungen

Wir haben für das Bundesvertriebenengesetz drei wichtige Änderungen auf den Weg gebracht: Künftig soll eine Änderung des Nationalitäteneintrags ausreichen, um das sogenannte „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vorzuweisen. Damit kehren wir zu einer früheren Aufnahmepraxis vor dem höchstrichterlichen Urteil zurück.

Außerdem setzen wir der Aktenvernichtung von Aussiedler- und Spätaussiedlerdaten ein Ende. Der Gesetzesentwurf sieht eine verbesserte Datenaufbewahrung und -übermittlung vor.

Schließlich haben wir Grüne im Bundestag durchgesetzt, dass Personen, die vor Krieg fliehen müssen, weiterhin ihren Anspruch auf Spätaussiedlerstatus geltend machen können. Niemand, der sich in Sicherheit bringt, darf seinen Status als Spätaussiedler streitig gemacht bekommen.

Weitere Materialien

Lesen Sie hier den Gesetzentwurf von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge.

Lesen Sie hier Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat.

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