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Entwurf Faire-Mieten-Gesetz vorgestellt

  • Mieten steigen rasant und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Dennoch droht die Mietpreisbremse auszulaufen.
  • Der Schutz von Mieterinnen und Mietern ist derzeit eine große Leerstelle. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen schlagen deshalb mit dem Faire-Mieten-Gesetz ein echtes soziales Mietrecht vor, das dort greifen kann, wo Wohnungsmärkte und die aktuelle Gesetzgebung versagen.
  • Wir stellen unseren Entwurf für ein Faire-Mieten-Gesetz zur Debatte und zeigen damit auf, was jetzt kurzfristig für den Schutz von Mieter*innen notwendig ist. Hierzu zählen: Die Mietpreisbremse verlängern, Ausnahmen für neue und möblierte Wohnungen abbauen und die Möglichkeiten zur Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen absenken.

Die Preise für neue Mietwohnungen kennen nur eine Richtung – nach oben. Vor allem Bürger*innen mit kleinem Einkommen finden keine bezahlbare Wohnung mehr. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. So bezahlen Mieter*innen, wenn sie nach Köln ziehen und einen neuen Mietvertrag für eine bestehende Mietwohnung abschließen 9,3 Prozent mehr als vor einem Jahr. In Berlin oder München sind es sogar über 11 Prozent. Ist die Wohnung in Köln gerade neu gebaut worden, sind sogar 14 Prozent und in Berlin wird für eine Neubauwohnung ein 20 Prozent höherer Mietpreis fällig als 2023.

Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Etwa junge Menschen die sich auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben machen und zu Hause ausziehen wollen. Oder Familien die aus ihrer zu kleinen Wohnung ausziehen wollen, können es sich nicht leisten und bleiben in ihren beengten Wohnverhältnissen.

Die explodierenden Neuvertragsmieten ziehen mit den Mieterhöhungen über die ortsübliche Vergleichsmiete dann die Bestandsmieten in die Höhe und erhöht auch die Belastung für jene, die schon lange in ihrer Wohnung leben. Daher braucht es dringend eine Verschnaufpause am Wohnungsmarkt. Aber das Gegenteil ist der Fall, die Mietpreisbremse droht auszulaufen. Die Neuvertragsmieten wären dann komplett dem Markt überlassen. Dies dürfen wir nicht zulassen.

Wir haben CDU/CSU daher eingeladen, zusammen mit uns und der SPD die Mietpreisbremse zu verlängern. Dies hat die Union, namentlich Friedrich Merz, aber öffentlich deutlich abgelehnt. Die Union lässt somit die vielen Menschen allein, die davon abhängig sind, dass es bezahlbaren Wohnraum gibt, den sie sich leisten können.

Mietpreisbremse verlängern und verbessern

Wir wollen die Mietpreisbremse für neue Mietverträge bis Ende 2029 verlängern. Bisher waren Wohnungen, die nach 2014 gebaut worden sind, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese Ausnahme schaffen wir ab und verlagern diese Grenze auf 2024. Denn Wohnungen, die vor zehn Jahren gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr.

Auch möblierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und seit der Einführung der Mietpreisbremse 2014 wurden diese zunehmend angeboten. Möblierte Wohnungen sind aber deutlich teurer als normale Mietwohnungen ohne Möbel. Wir schlagen eine Regelung vor, die den sogenannten Möblierungszuschlags ausschließt, ohne die Interessen der Vermieter*innen zu gefährden.

Aktuell müssen die Bundesländer Landesverordnungen erlassen und festlegen in welchen Gebieten angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Auch müssen die Länder sehr aufwändig begründen welche Maßnahmen sie ergreifen, um die steigenden Mieten in den angespannten Wohnungsmärkten in den Griff zu bekommen. Wir schaffen diese Begründung ab und erleichtern so die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse für die Länder.

Erhöhung von Bestandsmieten ausbremsen

Wir wollen, dass auch Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen entlasten und senken hierfür die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren ab.

Qualifizierte Mietspiegel ausweiten – Betrachtungszeitraum ausweiten

Eine Möglichkeit für Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen bildet die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Da die Mieten der letzten sechs Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbezogen werden, kann dies stetige Mieterhöhungen auch für Bestandsmietverträge zur Folge haben. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, schlagen wir vor, die Erstellung qualifizierter Mietspiegel für Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen einzuführen und den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete auf 20 Jahre auszuweiten.

Indexmieten neu regeln

Indexmieten steigen gerade in Zeiten von hoher Inflation massiv, daher braucht es Obergrenzen. Wir schlagen daher vor, die Indexmieten zu begrenzen und an den Index für Nettokaltmieten zu koppeln.

Wuchermieten sind kein Kavaliersdelikt

Wir schlagen vor § 5 Wirtschaftsstrafrecht in ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhung durch unseriöse Vermietende zu ändern. Diese Forderung besteht schon länger und wurde sogar in einem Beschluss des Bundesrates mit Stimmen von Bundesländern mit Unionsregierungen gefordert.

Gesetzentwurf als Download

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Baugesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Verbesserung des Mietrechts – Faire-Mieten-Gesetz (PDF)

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