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Entlastungen für Familien und Steuerzahler*innen
- Wir stärken Familien mit der Anhebung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro je Monat schon ab Beginn des nächsten Jahres.
- Durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung des Einkommensteuertarifs sorgen wir für den Abbau der kalten Progression.
- Wir hätten es sehr begrüßt, darüber hinaus mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz auch Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft zu beschließen, aber hier ist keine entsprechende Einigung möglich gewesen.
Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die Stärkung der finanziellen Möglichkeiten von Familien ein. Daher begrüßen wir sehr, dass die Vereinbarungen aus dem Kinderpaket mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz endlich umgesetzt werden: Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz haben wir die Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro je Monat ab 2025 und um weitere vier Euro je Monat ab 2026 beschlossen. Zudem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Darüber hinaus wird auch der Kindersofortzuschlag im nächsten Jahr um fünf Euro je Monat angehoben. Für die Erhöhung des Kindersofortzuschlags hat sich die Grüne Bundestagsfraktion besonders eingesetzt – denn damit sorgen wir dafür, dass alle Familien mit Kindern profitieren.
Steuerliche Entlastungen für alle Bürger*innen
Zugleich enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz wesentliche steuerliche Entlastungen für alle Bürger*innen: Der Grundfreibetrag – also das zu versteuernde Einkommen, ab dem Einkommensteuer anfällt – wird sowohl in 2025 als auch in 2026 angehoben. Darüber hinaus verschieben wir den Einkommensteuertarif so, dass die kalte Progression vollständig ausgeglichen wird.
Wir Grünen im Bundestag haben uns dafür eingesetzt, dass auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung verwirklicht werden. Denn ursprünglich war vorgesehen, mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz auch wichtige Maßnahmen der Wachstumsinitiative umzusetzen – wie die Ausweitung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, einen weiteren Ausbau der Forschungszulage und die Förderung der E-Mobilität durch die Einführung einer attraktiven degressiven Abschreibung speziell für Elektrofahrzeuge. Hier hat es uns aber an der Unterstützung der Oppositionsfraktionen gefehlt. Wir bedauern das sehr und setzen uns weiterhin für gezielte Maßnahmen zur Stärkung einer zukunftsfähigen Wirtschaft ein.
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Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz stärken wir Familien durch eine Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag ab dem 1. Januar 2025. Außerdem entlasten wir alle Bürger*innen ab dem kommenden Jahr bei der Einkommensteuer.
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