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Energiepreispauschale für Rentner*innen
- m Dezember 2022 erhielten alle Rentner*innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Auch Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen wurden unterstützt.
- Die Pauschale wurde von der Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Die Ampelkoalition leistete damit einen spürbaren und unbürokratischen Beitrag zur Finanzierung der wachsenden Lebenshaltungskosten von mehr als 20 Millionen Menschen.
- Darüber hinaus haben wir mit dem gleichen Gesetz den Midijob-Übergangsbereich auf 2.000 Euro angehoben, um so kleinere Einkommen weiter zu entlasten.
Die anhaltenden Preissteigerungen, gerade in den Bereichen Energie und Nahrungsmittel, haben in den letzten Monaten zu einer deutlichen Erhöhung der Lebenshaltungskosten geführt. Das betrifft viele Rentnerinnen und Rentner ganz besonders. Wir Grüne im Bundestag haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Erwerbstätige hatten bereits im September von einer Einmalzahlung profitieren können.
Unbürokratisch und schnell
Im Oktober 2022 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die gleiche Summe in Höhe von 300 Euro auch sämtlichen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt. Einbezogen wurden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch diejenigen Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen. Darüberhinaus haben wir auch die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen unterstützt.
Der Bund nahm insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro in die Hand, um damit einen Teil der steigenden Kosten abzufedern.
Auszahlung noch im vergangenen Jahr
Die Pauschale wurde von der Deutschen Rentenversicherung im Dezember automatisch ausgezahlt. Ein Antrag war nicht notwendig. Die zweite Energiepreispauschale konnte damit einen echten Beitrag zur Finanzierung der wachsenden Lebenshaltungskosten von mehr als zwanzig Millionen Menschen leisten und war darüber hinaus sozial gerecht ausgestaltet: Sie unterlag nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Und wer beispielsweise Grundsicherungsleistungen bezog, konnte die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.
Auch Entlastung für kleinere Einkommen
Mit dem gleichen Gesetz haben wir außerdem den sogenannten Übergangsbereich bei den Midi-Jobs ausgeweitet. In der Krise ist das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen eine besonders hilfreiche Entlastung. Zum 1. Januar 2023 stieg die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job von 1.600 Euro auf 2.000 Euro an.
Beschäftigte in diesem monatlichen Einkommensbereich werden damit um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen – bei unveränderten Leistungen zum Beispiel ihrer Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung.
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