Veröffentlicht am
Demokratiefördergesetz stärkt die Zivilgesellschaft
- Demokratie ist kein Selbstläufer und sie steht von vielen Seiten unter Druck. Nicht zuletzt macht das die massive Bedrohung für Freiheit und Menschenwürde durch Rechtsextremist*innen innerhalb und außerhalb des Parlaments deutlich.
- Zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich auf vielfältige Weise für demokratische Grundhaltungen und Strukturen einsetzen, müssen wir deshalb bestmöglich unterstützen und ausstatten.
- Der Bundestag hat am 16. März 2023 in der 1. Lesung über den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz debattiert. Für eine resiliente und demokratische Gesellschaft ist das Gesetz ein elementarer Baustein.
Die pluralistische Demokratie basiert auf dem erklärten Grundkonsens, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen obliegt dem Staat. Doch allzu oft steht unsere Demokratie – sogar im wahrsten Sinne des Wortes – unter Beschuss.
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind nicht nur in unserer Gesellschaft weit verbreitet, sondern werden auch tabulos und gewalttätig ausgedrückt. Ideologien der Ungleichwertigkeit gefährden das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in einem demokratischen Gemeinwesen.
Allen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken gehört deswegen ebenso zu den grundlegenden Aufgaben des demokratischen Verfassungsstaates wie der Schutz und die Pflege der verfassungsmäßigen Ordnung.
Demokratie braucht Zivilgesellschaft
In diesem Verständnis stellen die Förderung von Demokratie und die Prävention gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eine Querschnittsaufgabe sämtlicher staatlicher Institutionen dar. In der Praxis zeigt sich, dass das staatliche Handeln hierbei einer dauerhaften Ergänzung durch die kompetente Zivilgesellschaft und bürgerschaftliches Engagement bedarf. Zu einer zukunftsfähigen Demokratie gehört daher die nachhaltige Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sind kompetente zivilgesellschaftliche Organisationen nötig, die präventiv arbeiten und vor Ort demokratische Gegenangebote ermöglichen.
In ihrer Gesamtheit haben sich diese zivilgesellschaftlichen Projekte seit vielen Jahren bewährt und haben für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Funktionen übernommen. Sie tragen zur Stärkung der politischen Partizipation und Willensbildung sowie des sozialen Zusammenhalts bei, ermöglichen und fördern Empowerment, organisieren Selbsthilfe und Solidarität, bringen innovative und relevante Perspektiven in den politischen Diskurs und bilden trotz aller Widrigkeiten mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Demokratie-Infrastruktur — diese gilt es zu erhalten, zu schützen und zu stärken.
Klarer gesetzlicher Auftrag
Mit dem Demokratiefördergesetz schaffen wir als Ampelkoalition nun einen klaren gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. Damit setzen wir ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung unserer demokratischen, freien, offenen und vielfältigen Gesellschaft um.
Weitere Meldungen zum Thema
Ländliche Regionen sind von hoher Lebenszufriedenheit und manche sogar von Zuzug geprägt, so steht es im vierten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume. Dennoch ist unsere Demokratie gefordert, gerade auch in ländlichen Regionen.
Jetzt herrscht endlich Klarheit: Nachdem der Bundeskanzler angekündigt hatte, die Vertrauensfrage am 15. Januar zu stellen, [...] haben wir uns jetzt zwischen den Fraktion darüber ausgetauscht, ob ein möglicher Wahltermin der 23.02.2025 sein kann.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Empfehlungen zum würdigen Umgang mit auf der Flucht verstorbenen oder vermissten Menschen beschlossen. Die Initiative hierzu kam vom grünen MdB Julian Pahlke.
Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und CDU/CSU Gesetzentwürfe zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts in den Bundestag eingebracht. Damit stärken wir die Wehrhaftigkeit und Resilienz unseres Rechtsstaats.
Der Bundestag hat in erster Lesung über die Verbesserung der Entschädigung von SED-Opfern beraten. Wir unterstützen das Ziel des Gesetzes sehr und fordern noch weitere Verbesserungen!