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Das Heizungsgesetz kommt pragmatisch und sozial gerecht

  • Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") beschlossen.
  • Mit dem Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 geregelt, welche Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung gelten. Es wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken.
  • Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatisch und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit. Förderungen von bis zu 70 Prozent unterstützen den Umstieg, wenn eine neue Heizung fällig ist.

Im Gebäudebereich entstehen mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das drastisch reduzieren und bereits in 22 Jahren auf vollständig klimaneutral bringen. Mit dem Heizungsgesetz, genauer: Gebäudeenergiegesetz, noch genauer: der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), packen wir eine Herausforderung an, die viel zu lange liegen gelassen wurde.

Mit dem GEG leiten wir den kompletten Umstieg auf erneuerbare Wärme ein. Vom 1. Januar 2024 an soll jede neu eingebaute Heizung künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden können. Ab 2045 wird das Heizen komplett erneuerbar sein. 

Eine enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Förderung der Investitionskosten von bis zu 70 Prozent stellen sicher, dass alle am Umstieg auf klimafreundliches Heizen teilhaben können. Vor allem Menschen mit wenig Einkommen profitieren von der hohen Förderung, Mieterinnen und Mieter werden durch die Deckelung der Kosten geschützt.

Katharina Dröge sagte in der Plenardebatte, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz der Umstieg auf erneuerbare Wärme "zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar" werde. Mit einem verbindlichen Fahrplan, wie der Wandel zur klimafreundlichen Wärme gelingt, mit konkreten Zwischenschritten, damit auch jede und jeder in diesem Land Planbarkeit hat. Und mit einer großen sozialen Förderung. 

Mit dem Umstieg auf klimafreundliche Wärme steht Deutschland übrigens nicht allein: Bereits 17 weitere europäische Länder haben beschlossen oder angekündigt, auf das Heizen mit Gas oder Öl künftig zu verzichten. 

Bis zu 70 Prozent Förderung beim Heizungstausch

Der Umstieg auf moderne, klimafreundliche Wärme und die energetische Sanierung sind Investitionen, die sich lohnen – und sie sind der beste Schutz vor zukünftig stark steigenden Preisen für Öl und Gas. Das ist eine gute Entscheidung für Klimaschutz und gleichzeitig für den eigenen Geldbeutel. Sowohl die Verbraucher*innen, die damit kräftig sparen können, als auch Hersteller und Handwerksbetriebe bekommen damit endlich Planungssicherheit.

Wir Grüne im Bundestag haben uns sehr für eine verbesserte Förderung eingesetzt. Wir wollen, dass der Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich ist, für Immobilienbesitzer*innen wie für Mieter*innen. Daher stellen wir 27,5 Milliarden Euro über die Bundesförderung energetische Gebäudesanierung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme und die energetische Sanierung zur Verfügung.

Mit einer verbesserten und zielgerichteten Förderung sorgen wir dafür, dass jede und jeder die Investition in eine klimafreundliche Heizung stemmen kann. Der Staat trägt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einer neuen Heizung und bis zu 20 Prozent für Maßnahmen wie Außenwanddämmung oder neue, besser isolierende Fenster. Für den Restbetrag gibt es zusätzlich zinsvergünstigte Kredite für alle, die sie brauchen.

Damit gestalten wir die Wärmewende sozial gerecht und nehmen jeden mit. Für alle Hausbesitzer*innen, die über eine neue Heizung nachdenken, gibt es nun auch bei der Förderung Klarheit

Die bisherigen Förderungen bei Anschaffung und Installation moderner Heizungsanlagen verdoppeln wir fast — auf bis zu 70 Prozent. Wir stellen sicher, dass alle profitieren können - von Haushalten mit geringem Einkommen bis zur Mitte der Gesellschaft, egal, ob sie zur Miete oder im Eigentum wohnen.

So schützt der Umstieg nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Klimafreundliche Wärme wird finanziell so attraktiv wie nie. Die neue Förderung im Überblick:

  • Die Grundförderung für alle beträgt 30 Prozent der Investitionskosten.

  • Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent (bisherige Gasheizung mindestens 20 Jahre alt oder bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung).  Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit setzen wir einen starken Anreiz, beim Klimaschutz Tempo zu machen.

  • Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze.

  • Für besonders  effiziente Wärmepumpen, wie Erd- oder Wasserwärmepumpen, oder solche mit natürlichem Kältemittel, gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent.
  • Die Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70 Prozent aber nicht übersteigen.

  • Zusätzlich zur Förderung wird es ein neues Kreditprogramm geben, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird sowohl für den Heizungstausch als auch für etwa Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände gewährt.

Grundlegend gilt natürlich weiterhin: Niemand muss eine laufende Heizung wechseln und kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn ein Umstieg ansteht, lohnt es sich jedoch schnell zu sein, denn der zusätzliche Klima-Geschwindigkeitsbonus ist bis 2028 am höchsten und sinkt in den Jahren danach sukzessive.

Seit dem 27. August 2024 können alle Antragstellergruppen einen Förderantrag stellen.

Zusätzlich zum Heizungstausch werden – wie oben erwähnt und wie bisher auch bereits – weitere Effizienzmaßnahmen an Gebäuden wie eine Außenwanddämmung, dem Einbau neuer Fenster oder eine Heizungsoptimierung gefördert.

Alle weiteren Details zu Zuschussförderung und Kreditprogrammen, zu Antragsstellungen usw. finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de.

Nur mit Klimaschutz gelingt soziale Gerechtigkeit.
Julia Verlinden

Härtefallregelungen und Mieterschutz

Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Mieter*innen schützen wir vor hohen Kosten, indem wir die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

Wärmeplanung Basis der Entscheidungsfreiheit

Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, mit welcher Technik sie erneuerbare Wärme erzeugen. In Bestandsgebäuden und für Neubauten mit Anschluss an ein Gasnetz gelten Übergangsfristen in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, dass eine verpflichtende Wärmeplanung spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und spätestens 2028 für mittlere Kommunen vorliegt. Für den Fall, dass eine Wärmeplanung nicht vorliegt, gelten auch spätestens zum 30.06.2028 die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Millionen Menschen können aber schon vor den gesetzten Fristen eine gut informierte Heizungsentscheidung treffen, weil viele Bundesländer und Kommunen schon früher eine kommunale Wärmeplanung umsetzen werden. Für diese Bundesländer gelten die Erfüllungsoptionen des Gesetzes verpflichtend auch erst ab 2026 bzw. 2028. Bürger*innen haben hier aber schon früher Planungssicherheit und können alle die Förderungen inklusive eines Klima-Geschwindigkeitsbonus – für diejenigen, die früher mit dem Heizungstausch beginnen -  in Anspruch nehmen.

Nach wie vor große Auswahl an Technologien

Dazu sieht das GEG eine ganze Reihe von möglichen Technologien, wie eben den Anschluss an ein Wärmenetz, aber auch Wärmepumpen, Solarthermieheizungen, Hybridheizungen, Biogas- oder Biomasseheizungen oder Wasserstoff-Gasheizungen vor. Über einen individuellen Nachweis kann auch eine andere Technik genutzt werden, wenn sie die Vorgabe 65 Prozent erneuerbare Wärme erfüllt. Hier kann auch Abwärme angerechnet werden.

Alle Gebäudeeigentümer, die ihre neue Heizung vor den Fristen der Kommunalen Wärmeplanung einbauen, werden in ihre Kaufentscheidung die beste Technologie und die günstigsten Betriebskosten über die Gesamtlaufzeit einbeziehen. Eine verpflichtende Energieberatung wird sie dabei unterstützen.

Bei der Entscheidung für eine Gasheizung ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2028 diese schrittweise mit Bioenergie betrieben werden muss. Ausnahmen sind nur vorgesehen für diejenigen, die in einem Wärmenetzgebiet oder die in einem ausgewiesenen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoffnetzgebiet liegen.

Wir vergrößern den Entscheidungszeitraum

Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes für den Einbau neuer Heizungen greifen mit Vorliegen einer verbindlichen Wärmeplanung, spätestens jedoch 2026 und zum 30.06.2028 (s. o.). Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Wenn eine Gas- oder Ölheizung einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, ist es möglich, wieder eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Hierfür ist es nicht notwendig, eine neue Heizung zu kaufen, da viele Hersteller Leasing-Verträge für Gas-Heizungen anbieten. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien dann zu erfüllen.

Die schon länger geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Die Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden um die Option Hybridheizung erweitert. Klar ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Bei Mehrfamilienhäusern besteht beim Umstieg von Gasetagenheizungen auf eine zentrale Heizungslösung eine zweistufige Frist. Fünf Jahre Entscheidungszeit, ob von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen umgerüstet wird, und acht Jahre für die Umsetzung. Insgesamt also dreizehn Jahre.

Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.

Dieses Gesetz schafft Rechtssicherheit, es schützt die Verbraucher*innen vor den hohen Energiepreisen, es sorgt dafür, dass die Kommunen und Verbände mitgenommen werden...
Robert Habeck

Wasserstoff nicht ohne Verbraucherschutz

Wasserstoff-ready Heizungen sind Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff beheizt werden könnten. Klar ist, dass beides aktuell noch nicht verfügbar ist und der Brennstoff sehr teuer sein wird. Grüner Wasserstoff sollte zudem vorrangig für die Industrie, Flugzeuge und Schiffe vorbehalten sein. Problematisch ist darüber hinaus, dass aus Erdgas erzeugter blauer Wasserstoff höchst ineffizient und nicht klimaneutral ist. Mit verpflichtender Beratung und einer Aufklärungskampagne werden Hausbesitzer*innen und Gaskunden auf die ökonomischen Risiken hingewiesen.

Mit hohen Anforderungen stellen wir sicher, dass der Planung von Wasserstoffgebieten belastbare und realistische Wirtschaftlichkeitsrechnungen zugrunde liegen. Kommunen sollen mit diesen garantieren können, dass Wasserstoff geliefert wird, wenn sie sich dafür entscheiden, in Teilen des Stadtgebietes Flächen für Wasserstoffnutzung in der Wärme auszuweisen (z. B. wenn ein industrieller Wasserstoffnutzer als Ankerkunde vor Ort ist).

Eine unrealistische Wasserstoffplanung, mit der der Einsatz von klimaschädlichen Erdgasheizungen verlängert wird anstatt den Umstieg auf klimafreundliche Wärme mitzugestalten, soll so nicht möglich sein.

Die Transformation des Gasnetzes muss durch eine verbindliche Vereinbarung zwischen Kommune und Gasnetzbetreibern mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 gewährleistet werden. Die Zwischenziele müssen der Einhaltung der Klimaziele genügen. Diese Vereinbarung wird nachfolgend von der Bundesnetzagentur auf ihre Plausibilität hin geprüft und entsprechend genehmigt. Damit wird sichergestellt, dass die Umstellung der Gasnetze anhand der bundesrechtlich vereinbarten Klimaziele stattfindet.

Im Heizungsbereich muss dringend etwas passieren

Die GEG-Novelle ist dringend nötig, um weitere Fehlinvestitionen im Heizungsbereich zu verhindern und die Menschen beim klimafreundlichen Heizen zu unterstützen. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss sich Klimaschutz als Querschnittsthema durch alle Bereiche ziehen - von Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Bauen und Wohnen.

Gerade im Gebäudesektor ist noch viel tun. Der Anteil von Öl- und Gasheizungen am Heizungsbestand lag 2021 noch bei 75 Prozent und damit viel zu hoch. Auch im Wohnungsneubau machten Gasheizungen 2020, also fünf Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen, über 33 Prozent aus. Der Trend ist zwar leicht rückläufig, dennoch war 2021 noch etwas mehr als jede vierte neue Heizung eine Gasheizung

Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie. Neben den hohen Gaspreisen, die auch in Zukunft nicht mehr nennenswert sinken werden, kommt ein steigender Preis für CO2 hinzu. Denn der EU-Emissionshandel wird den CO2-Preis teurer machen und Anreize setzen, CO2 einzusparen. Nach Berechnungen können für einen Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung so innerhalb von 20 Jahren zusätzliche Betriebskosten von mehr als 16.000 Euro anlaufen. Verbraucher*innen muss das bereits heute klar sein, wenn die Entscheidung auf eine Gasheizung fällt.

Mittel der Wahl im Neubau: Wärmepumpe

Neue Zahlen aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich die klimafreundliche Wärmepumpe im Neubau bereits heute als Technologie der Wahl abzeichnet: Fast zwei Drittel der Wohngebäude, die in 2023 fertig gestellt wurden, heizen mit einer Wärmepumpe. Damit hat sich der Anteil seit 2014 mehr als verdoppelt. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: Hier wurden sie in fast 70 Prozent aller im vergangenen Jahr fertiggestellten Häuser als primäre Heizenergiequelle genutzt. Erdgas als häufigster fossiler Energieträger spielt mit einem Anteil von circa sieben Prozent bei der Planung von Wohngebäuden eine immer kleinere Rolle.

CO2-Preis alleine reicht nicht

Etwa die Hälfte der Menschen wohnt in Deutschland zur Miete. Der CO2-Preis alleine würde aber hier als Instrument nicht funktionieren. Wenn die Vermietenden die Heizkosten einfach an die Mietenden weiterreichen, fällt der Anreiz in eine moderne Heizung zu investieren weg - Vermieterinnen und Vermieter tragen den CO2-Preis ja nur anteilig. Der Vorschlag, den CO2-Preis hier allein steuern zu lassen, läuft also ins Leere.

Wir schützen im Gesetz Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern.

Antworten auf die fünf häufigsten Fragen zum GEG, die wir von Bürger*innen gestellt bekommen:

Wie und in welchem Zeitraum wird das GEG umgesetzt?

Grundsätzlich gilt: Solange die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ändert sich erst einmal gar nichts.

Im Neubaugebiet gilt: Ab dem 01.01.2024 muss eine Heizung, die mit min. 65% Erneuerbaren Energien Wärme produzieren kann, eingebaut werden.

Außerhalb eines Neubaugebietes gilt: Ab Vorliegen einer qualifizierten kommunalen Wärmeplanung, spätestens Mitte 2026 oder 2028 – abhängig von der Region – muss eine Heizung mit min. 65% Erneuerbaren Energien eingebaut werden.

Im Bestandsgebäuden gilt: Funktioniert die Heizung oder lässt sie sich reparieren? Dann ist kein Heizungstausch notwendig. Ist die Heizung kaputt und irreparabel, gelten bis 2026 bzw. 2028 – abhängig von der Ortsgröße – zielorientierende Übergangslösungen. Mit dem Vorliegen der Kommunalen Wärmeplanung gilt die 65 % Erneuerbare Energien-Vorgabe.

Für alle Fälle sind Härtefallregelungen vorgesehen.

Wie soll ich diese Gebäudesanierung finanzieren?

Ab dem 01.01.2024 gibt es für den Einbau einer neuen Heizung oder die Modernisierung einer bestehenden Anlage eine Förderung von bis zu 70%. Diese ist aufgeteilt auf...

Die Grundförderung: 30% der Kosten für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen wird grundsätzlich gefördert.

Den einkommensabhängigen Bonus: Zusätzlich 30% erhalten selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Gesamtjahreseinkommen von unter 40.000€.

Den Geschwindigkeitsbonus: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümer*innen gewährt, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Ein Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 wird dann mit zusätzlichen 20% gefördert. Die genannten Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70% nicht übersteigen.

Mit diesen Förderungen wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in vielen Fällen günstiger als die Investition in eine neue Gasheizung.

Wie schützt ihr Mieter*innen vor Mieterhöhungen und wie unterstützt ihr Eigentümer*innen bei der Umrüstung?

Zunächst einmal ist die Umlage, die Vermietende von Mieter*innen für die Modernisierung einer Heizungsanlange oder den Einbau einer neuen Anlage verlangen können, gedeckelt. Vermietende können bis zu zehn Prozent der Kosten für Einbau oder Modernisierung umlegen, ABER die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat darf dabei maximal um 50 Cent steigen. Die oben erwähnten staatlichen Förderungen, die für Vermietende bis zu 30% der Kosten decken, werden von der Umlage abgezogen. Außerdem setzt die reformierte Modernisierungsumlage für Vermietende einen Anreiz zur Inanspruchnahme dieser staatlichen Förderung, von der auch Mieter*innen profitieren. Denn für sie entsteht dadurch eine niedrigere Modernisierungsumlage. In den meisten Fällen gelingt der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen für Mieter*innen somit mindestens warmmietenneutral.

Was bringt das neue Heizungsgesetz, wenn andere Länder so weitermachen wie bisher?

Verantwortung übernimmt man oder eben nicht. Deutschland hat sich im Pariser Klimaabkommen zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem wird unsere Wärmeerzeugung ab 01.01.2045 komplett klimaneutral sein. Die GEG-Reform schafft hierzulande nun endlich Klarheit für Bürger*innen und Handwerker*innen was den Einbau und die Modernisierung von Heizungen angeht. Außerdem zählt unser Land zu einem der größten CO2-Verursacher weltweit. Besonders die pro-Kopf-Emissionen sind hoch – daher ist das Einsparungspotenzial ebenfalls besonders hoch.

Kann ich auch eine auf Wasserstoff (H2) umrüstbare Gasheizung einsetzen?

Wasserstoff ist teuer und selten. Wir halten es für unwahrscheinlich und auch für nicht sinnvoll, dass er großflächig zum Einsatz kommt. Allerdings kann er in einzelnen Regionen eine Rolle spielen. Daher lässt das Gesetz diese Möglichkeit offen.

Wer schon jetzt klimafreundlich heizen will, ist mit Wasserstoff-ready-Heizungen aber schlecht bedient – denn bis ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stünde, handelt es sich um eine normale Gasheizung.

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