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CDU/CSU gegen sauberes Grundwasser

  • Mit der Neuregelung des Düngegesetzes wenden wir Millionenstrafzahlungen der EU wegen zu hoher Nitrateinträge ab.
  • Wir schaffen sichere und planbare Verhältnisse für die Landwirt*innen, sind auf dem Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit und beenden die Sippenhaft.
  • Es müssen nur diejenigen Betriebe etwas ändern, die für übermäßige Nitrateinträge verantwortlich sind.

Noch immer ist der Nitrateintrag in die Umwelt zu hoch: Auch im 2021 betrug der durchschnittliche Stickstoffüberschuss immer noch 69 Kilogramm pro Hektar – hohe Belastungen für Tiere, Pflanzen, Gewässer, Böden und Folgekosten für aufwändige Trinkwasseraufbereitung sind das Resultat.

Das neue Düngegesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt zu sauberem Wasser und zu mehr Planungssicherheit für die Landwirtschaft: Wir gestalten die bisherigen Düngeregeln verlässlicher und wirksamer. Und wir stärken das Verursacherprinzip.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen  hatte der Bundestag Anfang Juni 2024  das neue Düngegesetz verabschiedet. Damit hatten wir etwas geschafft, das die Vorgängerregierungen rund zehn Jahre lang verschleppt haben. Nämlich: Europäisches Recht und unsere Zusagen an die EU umsetzen, mehr Umweltschutz und sauberes Grundwasser schaffen sowie das Düngerecht für die Landwirt*innen praktikabler machen und Voraussetzungen für Verursachergerechtigkeit schaffen. Im Juli lehnte der Bundesrat das Düngesetzt ab. Die Bundesregierung hatte daraufhin Anfang November den Vermittlungsausschuss angerufen. 

Nun hat die CDU/CSU unter Führung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministers Hauk trotz der weit fortgeschrittenen Gespräche, die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Düngegesetz platzen lassen. Die CDU/CSU Seite widerspricht ihrer eigenen, lange Jahre erhobenen Forderung, endlich rechtliche Grundlagen für eine verursachergerechte Regelung zu schaffen, also für gewässerschonend arbeitende Betriebe Ausnahmen zu ermöglichen. Zudem hat die Union und ihre Landesminister stets gefordert, die Vorschläge der unter ihrer Führung ein gerichteten Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) umzusetzen. Auch das tritt sie jetzt mit den Füßen, denn die ZKL hat noch Ende 2024 ausdrücklich gefordert Ausnahmen für gewässerschonend arbeitende Betriebe rechtlich möglich zu machen. Das kurzsichtige Verhalten der Union mag parteiintern opportun für sie sein, es ist aber schädlich für die Allgemeinheit, gleichermaßen für Landwirt*innen, Verbraucher*innen und Umwelt.

Im neuen Düngegesetz waren vor allem die Verordnungsermächtigungen im Düngegesetz angepasst worden. Wie das im Einzelnen funktionieren sollte, möchten wir hier kurz erläutern.

1. Monitoringverordnung: Für ein klares Bild von der Nitratbelastung in Deutschland

Wir wollten eine Rechtsgrundlage für eine Monitoringverordnung zur Düngeverordnung schaffen. Dies wurde der EU-Kommission zugesagt, damit das Vertragsverletzungsverfahren aufhört, das uns pro Tag seit der Verurteilung von 2018 rund eine Million Euro gekostet hätte. Das Monitoring hätte Daten von den Landesbehörden, Bundesbehörden und landwirtschaftlichen Betrieben zusammengeführt, um deutlich besser feststellen zu können, was im und unterm Boden mit Nährstoffen passiert und damit zu überprüfen, ob die Düngeverordnung ihren Zweck erfüllt. Das Ganze wäre bürokratiearm gewesen: Der Landwirt hätte keine Daten an den Staat liefern müssen, die der Staat an anderer Stelle ohnehin schon hat.

2. Stoffstrombilanzverordnung 2.0: Neuer Name, mehr Umweltschutz, weniger Bürokratie

Wir wollten aus der Stoffstrombilanzverordnung eine Nährstoffbilanzverordnung machen. Mit der neuen Nährstoffbilanzverordnung hätten wir mehr Umweltschutz, weniger Nitrat im Grundwasser, etwas weniger Bürokratie für Landwirt*innen und eine bessere Nährstoffeffizienz bekommen. Es hätte

  • mit der neuen Verordnung einen maximalen Bilanzwert für Phosphor gegeben. Einerseits ist Phosphor ein wertvoller und endlicher Rohstoff, ein Zuviel an Phosphor kann aber in Gewässern und Meeren eine Eutrophierung auslösen. Ein Teich kann dann „umkippen“, und in der Ostsee gibt es bereits ausgedehnte „Todeszonen“, die auch die Fischerei bedrohen. Und,
  • angelehnt an die Düngeverordnung, hätte es mehr Ausnahmen gegeben. Insbesondere für kleine landwirtschaftliche Betriebe wäre die Nährstoffbilanzierung dann freiwillig.

Mehr Effizienz bedeutet auch Suffizienz. Im Stickstoffkreislauf können auch Lachgas und Ammoniak entstehen. Lachgas hat eine nicht zu vernachlässigende Klimawirkung, und aus Ammoniak kann Feinstaub entstehen. Durch einen sparsamen Umgang mit Stickstoff wäre auch hier vorteilhafte Effekte zu erwarten gewesen.

3. Verursacher*innengerechtigkeit für Betriebe in roten Gebieten

Wir wollten die Voraussetzungen für Verursachergerechtigkeit im Düngerecht schaffen. Das Monitoring, die Nährstoffbilanzierung und das umfangreichere Messstellennetz der Länder hätten zusammen die Grundlage dafür gebildet, dass wir die Düngeverordnung so gestalten können, dass in den roten Gebieten andere Maßnahmen für Betriebe gelten, die zum Problem nachweislich nichts beitragen, als für diejenigen Betriebe, die Nährstoffüberschüsse produzieren. Das wäre fair gegenüber den Betrieben und zielführend für Umwelt- und Wasserschutz. Da uns dafür unionsrechtlich enge Grenzen gesetzt sind, brauchen wir dazu eine flächendeckende, mehrjährige, robuste Datengrundlage. Das bedeutet, dass wir den Landwirt*innen ehrlich gesagt haben, dass es ein Prozess von mehreren Jahren wird, bis die Fehler der Düngeverordnung, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, gelöst sind.

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