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Cannabisgesetz beschlossen

  • Das Cannabisgesetz ist am 1. April in Kraft getreten.
  • Es sieht vor, dass erwachsene Menschen zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen dürfen. Außerdem wird die kontrollierte Abgabe in Anbauvereinigungen ermöglicht und der Anbau in der eigenen Wohnung gestattet.
  • Das ist ein großer Erfolg für grüne Drogenpolitik. Wir gehen damit einen großen Schritt zu einer humanen und gesundheitsorientierten Drogenpolitik, die den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert und den Schwarzmarkt eindämmt.

Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche Realität. Das Ziel, Menschen von einem Konsum von Cannabis abzubringen, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Im Gegenteil, trotz eines rigiden Verbots konsumieren immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis. Eine vor allem ideologisch motivierte Verbotspolitik hat dies ignoriert und gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme verursacht. Es ist ein illegaler Schwarzmarkt entstanden, auf dem weder Jugend-, noch Gesundheits- oder Verbraucherschutz gelten und von dem vor allem die organisierte Kriminalität profitiert. Viele Personen wurden kriminalisiert, nur weil sie Cannabis konsumieren. Dabei sind Repressionen gerade für diejenigen problematisch, die aufgrund ihres Konsumverhaltens am dringendsten Unterstützung benötigen.

Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss

Nachdem das Gesetz im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen wurde, hat es nun auch der Bundesrat gebilligt. Verschiedene Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses erhielten nicht die nötige Mehrheit von 35 Stimmen. Am 1. April ist es in Kraft getreten. Die Regelungen für die Anbauvereinigungen treten, wie vorgesehen, am 1. Juli 2024 in Kraft. Letzteres gibt den Ländern mehr Zeit, sich auf die Umsetzung dieses Gesetzes vorzubereiten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Mit dem Gesetz stärken wir den Gesundheits- und Jugendschutz und dämmen den Schwarzmarkt ein. Erwachsene Menschen werden nicht länger kriminalisiert. Das entlastet die Polizei sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Cannabis wird legalisiert. Erwachsene Menschen dürfen künftig pro Person zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau anbauen. Außerhalb der Wohnung können 25 Gramm Cannabis transportiert werden.
  • Ältere Verurteilungen, die gemäß den Bestimmungen des neuen Cannabisgesetzes nicht strafbar wären, können nach einem Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden. Noch laufende Strafverfahren werden beendet.
  • Anbauvereinigungen (auch Clubs genannt) können künftig Cannabis anbauen und an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben. Auch Samen und Pflanzen dürfen dann an Mitglieder abgegeben werden. Für die Abgabe gelten Höchstgrenzen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehungsweise sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen.
  • Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz werden streng kontrolliert. Erwachsene Konsument*innen erhalten durch die Anbauvereinigungen eine legale Alternative zum Schwarzmarkt.
  • Der Zugang für Jugendliche wird erschwert. Kinder und Jugendliche dürfen die kontrollierten Abgabestellen nicht betreten. Nur Personen über 18 Jahren haben dort Zutritt. Die kontrollierte Abgabe wird langfristig den Schwarzmarkt reduzieren.
  • Die Legalisierung wird dazu beitragen, die Informationslage zu verbessern und damit die Aufklärung über das Thema unterstützen. Prävention und Hilfsangebote können gestärkt werden.

In Verhandlungen wurden Verbesserungen erreicht

Neben der deutlichen Anhebung der erlaubten Besitzmengen in der Wohnung konnten wir in den parlamentarischen Beratungen im Bundestag weitere Verbesserungen erreichen:

  • Der Kontrollaufwand für die Polizei wird verringert, die Abstandsregelungen für den Konsum im öffentlichen Raum werden auf Sichtweite (100 Meter) abgesenkt und praxistauglicher geregelt.
  • Bloßer Cannabiskonsum oder -besitz ohne Bezug zum Straßenverkehr führt nicht mehr zu einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Die Regelungen zur allgemeinen Fahreignung werden jenen bei Alkohol angeglichen. Im Frühjahr 2024 soll das Verkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert vorlegen.
  • Beim Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird statt eines Ausschreibungsverfahrens ein Erlaubnisverfahren eingeführt. So wird Deutschland unabhängig von Importen und kann den eigenen Bedarf decken.
  • Die Möglichkeiten zur Vollzeitbeschäftigung in Anbauvereinigungen werden klarer geregelt. Tätigkeiten wie Buchhaltung oder Geschäftsführung können in regulären Beschäftigungsverhältnissen organisiert werden.
  • Das Gesetz wird früher evaluiert, so kann schneller auf eventuelle Schwierigkeiten reagiert werden.

Regionale Modellprojekte

Die Bundesregierung muss verabredungsgemäß zügig einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, der auf fünf Jahre befristete, wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht. In diesen Modellprojekten soll die Wirkung einer kommerziellen Abgabe von Cannabis überprüft werden. Unternehmen wird in diesen regional begrenzten Modellprojekten erlaubt, Genusscannabis unter staatlich kontrollierten Bedingungen zu produzieren, zu vertreiben und an Erwachsene abzugeben.

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

Im Zuge der Cannabislegalisierung hat die Koalition erstmals einen wissenschaftlich basierten Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz festgelegt, der eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausschließen soll und gleichzeitig eine faire und angemessene Regelung für die Cannabiskonsument*innen trifft. Es gilt, dass Menschen nach dem Konsum von Cannabis erst wieder Auto fahren dürfen, wenn keine Wirkung mehr vorliegt. Die bisherige Kriminalisierung von Menschen, deren Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist, wird dagegen beendet. Zugleich wird der Mischkonsum von Cannabis, etwa mit Alkohol, künftig strenger sanktioniert.

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