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Bleibt Europa gentechnikfrei?

  • Am 14. März 2025 hat sich der EU-Agrarministerrat ohne die Zustimmung Deutschlands auf eine gemeinsame Position zur Deregulierung neuer Gentechnikverfahren bei Pflanzen verständigt. Damit können die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat beginnen.
  • Die EU-Kommission will bestehende Umwelt- und Verbraucherschutzstandards für Pflanzen und Lebensmittel aus neuer Gentechnik senken. Der Rat schließt sich dem Vorschlag der EU-Kommission weitestgehend an. Nur herbizidtolerante Pflanzen sollen weiter auf Umweltrisiken geprüft werden. Nur das Parlament will bislang die bestehende Gentechnik-Kennzeichnung auf Lebensmitteln erhalten, Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelerzeugung gewährleisten und Patentierbarkeit von Pflanzen einschränken.
  • Wir Grüne im Bundestag sagen: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik. Keine Absenkung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Wahlfreiheit geht nur über Kennzeichnung.

Dass unsere Äcker in Europa gentechnikfrei sind – bis auf sehr kleine Flächen in Spanien und Portugal – verdanken wir dem starken Willen der Verbraucher*innen. Ihr „Gentechnik nein danke!“ sorgt bis heute dafür, dass fast keine mithilfe gentechnischer Eingriffe erzeugten Produkte in den Supermarktregalen liegen. Denn auf diesen müsste deutlich sichtbar „Gentechnik“ stehen. 

Gentechnikfreie Lebensmittel sind ein starker Wirtschaftsfaktor in Deutschland

Die Verbraucher*innen bevorzugen gentechnikfreies Essen. Das gewährleistet zum Beispiel die gesamte Biopalette von Brot über Gemüse und Milchprodukten, bis hin zu Fleisch. Das Bio-Siegel garantiert Gentechnikfreiheit. Oder die Menschen greifen zu Produkten, die das „Ohne Gentechnik“-Siegel tragen. Hier kann man sicher sein, dass die Tiere gentechnikfrei gefüttert wurden. In der Regel bedeutet es, dass keine gentechnisch veränderte Soja aus südamerikanischen Monokulturen im Futtertrog gelandet ist. So sind Dreiviertel der in Deutschland verkauften Milch mit „Ohne Gentechnik“ ausgezeichnet. Inklusive der Bioprodukte handelt es sich um einen Markt mit rund 33 Milliarden Euro Umsatz allein in Deutschland. Eine Erfolgsgeschichte!

Wahlfreiheit für Landwirt*innen und Verbraucher*innen durch Koexistenzregeln

Diese Wahlfreiheit ist für uns Grüne im Bundestag ein hohes Gut. Damit sie auch für Landwirt*innen gilt, braucht es wissenschaftlich fundierte Abstandsregeln für den Anbau von Gentechnikpflanzen. Sie sichern, dass gentechnisch veränderte Pollen des Nachbarn nicht den eigenen Acker kontaminieren und der betroffene Landwirt oder Imkerin das Produkt anschließend nicht mehr als gentechnikfrei oder Bio verkaufen kann. Diese so genannte Koexistenz ist schwierig bis unmöglich umzusetzen, besonders bei Pflanzen wie Raps, dessen Pollen kilometerweit fliegt.

Aus diesen Gründen gibt es in Europa etliche Regionen, die sich als gentechnikfrei deklariert haben und ganze Mitgliedstaaten wie Deutschland, die auf den Anbau des Genmaises MON810 verzichten, der einzigen Gentech-Pflanze, die bisher in der EU zum kommerziellen Anbau zugelassen ist. Mit den geplanten Gesetzesänderungen auf EU-Ebene sollen die Koexistenzregeln, die nationalen Anbauverbote und die Wahlfreiheit für gentechnikfreie Landwirtschaft abgeschafft werden.

Für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und ein starkes Vorsorgeprinzip

Wir als Grüne Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass Umweltrisikobewertung und Kennzeichnung bleiben. Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf Zulassung seines Produkts als Lebens- und Futtermittel oder zum Anbau, müssen die hohen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der EU gelten. Sie stellen weltweit ein Vorbild dar. Jeder einzelne gentechnisch veränderte Organismus, der freigesetzt wird und auf unsere Teller kommt, – das sind Pflanzen, aber auch Tiere und Mikroorganismen – muss vor einer Marktzulassung auf mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit eingehend und wissenschaftlich unabhängig getestet werden. 

Das europarechtlich verankerte Vorsorgeprinzip muss für alle gentechnisch veränderten Organismen gelten, sobald sie freigelassen werden. Denn dort können sie sich vermehren, mit natürlichen Sorten auskreuzen und fragile Ökosysteme destabilisieren. Wir können dies nicht kontrollieren oder rückgängig machen. Vorsorge bedeutet: wenn große Risiken absehbar, aber die wissenschaftlichen Beweise dafür noch unklar sind, vorsorglich die Anwendung einer Technologie in der Umwelt zu unterlassen. Als Grüne Bundestagsfraktion nehmen wir unsere Pflicht zur Vorsorge ernst. Wir haben deshalb den Vorschlag zur Deregulierung der neuen Gentechnik rechtlich prüfen lassen. Das Ergebnis ist, dass das Vorhaben der EU-Kommission gegen das Vorsorgeprinzip verstößt. Weder der Ministerrat noch das Parlament haben Vorsorgemaßnahmen wie eine Umweltrisikoprüfung vor Zulassung von Gentechnikpflanzen in ihre Position mit aufgenommen. 

Wer Gentechnik sät, wird Patente ernten

Die Gentechnikmethoden wie CRISPR/Cas selbst sind patentiert – nur wer ein Bündel an notwendigen Lizenzen kauft, darf sie nutzen. Auch das gentechnisch veränderte Saatgut ist immer patentiert. Mit neuer Gentechnik können auch Gensequenzen, die es in wilden oder konventionell gezüchteten Pflanzen gibt, nachgebaut und patentiert werden. Auf diese Weise und durch die Deregulierung der neuen Gentechnik in der EU wird der freie Zugang zu genetischen Ressourcen als Grundlage für die Züchtung blockiert. In der Folge vermeiden kleine und mittlere Züchtungsunternehmen die Weiterzüchtung von Sorten, in denen es Patente gibt, um Rechtsstreitigkeiten mit Großkonzernen zu umgehen. Doch gerade von diesen kleineren Unternehmen wird das Saatgut entwickelt, das wir für die Klimaanpassung brauchen: regional angepasste Sorten und Nischenkulturen wie Erbsen, Linsen und Hafer. Als Grüne Bundestagsfraktion kämpfen wir für Patentfreiheit, damit diese kleinen Züchtungsunternehmen ihre wichtige Arbeit weiterführen können. Wie man das Patentrecht ändern kann, um Patente auf Pflanzen zu verbieten, haben wir in einem Rechtsgutachten ausarbeiten lassen.

Auch neue Gentechnik braucht klare Regeln

Seit einigen Jahren gibt es neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas. Trotz anderenorts laxerer Regeln als in der EU findet man weltweit nur wenige daraus hergestellte Produkte auf dem Markt. Allein eine vermeintlich blutdrucksenkende Tomate und eine Sojabohne mit verändertem Fettsäuregehalt. Diese war so erfolglos, dass der Hersteller sie zurücknahm. Dennoch ist der Druck der Gentechnik-Lobby auf die EU-Gesetzgeber enorm, die geltenden Gentechnikregeln zu senken, um Gentechnikpflanzen leichter in Europa anbauen und vermarkten zu können.

Mit einem Vorschlag zur Deregulierung will daher die EU-Kommission die Umweltrisikoprüfung, die Pflicht zur Gentechnik-Kennzeichnung und Koexistenzregeln abschaffen. Der Ministerrat folgt dem Vorschlag weitestgehend. Das Parlament will die Gentechnik-Kennzeichnung auf dem Produkt erhalten und die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen einschränken. Das Zulassungsverfahren für Pflanzen aus neuer Gentechnik wollen alle drei Institutionen für die meisten Gentechnikpflanzen wegfallen lassen. Damit werden zentrale europäische Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz abgebaut.

Wir sagen: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und soll wie diese reguliert bleiben. Eine Absenkung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards lehnen wir ab. Wir stehen für Kennzeichnungspflicht und Umweltrisikobewertung ein. Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, was in seinem Essen drin ist. Und jede*r Erzeuger*in muss das Recht haben, gentechnikfrei anbauen und produzieren zu dürfen. Wir wollen Patente auf Pflanzen abschaffen und setzen uns für Änderungen im Patentrecht ein. Denn mit neuen Gentechnikverfahren können sich große Saatgutunternehmen die Natur aneignen und Konkurrenten aus dem Markt drängen. Das führt zu weniger Sortenvielfalt und höheren Saatgut- und Lebensmittelpreisen. 

Die Debatte um Gentechnik auf Acker und Teller wird am Ende von den Verbraucher*innen bestimmt. Es kommt wesentlich auf sie an.

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