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Bauen im Sinne des Klimaschutzes
- Die KfW Gebäudeförderung musste am 24. Januar ausgesetzt werden. Grund für den Förderstopp war ein Ansturm auf die EH55 Neubauförderung, die laut Beschluss der alten Bundesregierung Ende Januar 2022 auslaufen sollte. Alle bis dahin eingegangenen förderfähigen Anträge werden genehmigt.
- Die bestehende Sanierungsförderung wird wiederaufgenommen, neue Anträge sind ab der 12. Kalenderwoche 2022 wieder möglich. Die anspruchsvollere EH40 Neubauförderung wird mit geänderten Bedingungen und mit gedeckeltem Budget bis zum Jahresende fortgesetzt. Eine Folgelösung wird derzeit erarbeitet.
- Die Bundesregierung wird indessen die Förderung so weiterentwickeln, dass sie den Klimaschutz voranbringt. Spätestens ab 1. Januar 2023 ersetzt das Programm „Klimafreundliches Bauen“ dann die bisherige Neubauförderung. Auch die KfW Sanierungsförderung soll überarbeitet werden.
Ansturm auf Neubauförderung sorgte für Förderstopp
Am 24. Januar hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das vorzeitige Ende für die Neubauförderung Effizienzhaus 55 (EH55) sowie das Aussetzen der Förderung für die Neubauförderung Effizienzhaus 40 (EH40) und der Sanierungsprogramme bekannt gegeben. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt die KfW Bauherr*innen Kredite oder Zuschüsse für klimafreundliche Neubau- und Sanierungsprojekte.
Die Neubauförderung des EH55 wäre eigentlich Ende Januar ausgelaufen, wie von der Vorgängerregierung im November 2021 angekündigt. Dies hat zu einem solchen Ansturm auf die Förderung geführt, dass nicht mehr genügend Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stand, um die Förderung fortzusetzen. Die Förderprogramme der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Einzelmaßnahmen in der Sanierung (wie zum Beispiel Heizungstausch oder Fassadendämmung) waren nicht vom Förderstopp betroffen.
Lösung für Altanträge und Fortsetzung
Wir verstehen, dass der Antragsstopp für alle betroffenen Antragsteller*innen und ihre Bauprojekte eine beunruhigende und enttäuschende Nachricht war. Die bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge werden jetzt nach den bisherigen Förderkriterien geprüft und bei Förderfähigkeit genehmigt. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel von 1,8 Milliarden Euro sollen schnell und prioritär für Sanierungsvorhaben und private Antragssteller von der KfW verwendet werden. Zusätzlich werden hierfür Mittel von bis zu 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt, damit der Vertrauensschutz gewahrt bleiben kann.
Daneben wird die bestehende Sanierungsförderung wieder aufgenommen und das EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen bis Jahresende fortgesetzt. Neue Anträge sind ab der Woche des 21. Februars 2022 wieder möglich. Das EH40-Neubau-Förderprogramm wird mit geänderten Bedingungen und auf eine Milliarde Euro gedeckelt bis Jahresende fortgesetzt. Zu den Details des Förderprogramms laufen derzeit noch Gespräche in den beteiligten Ministerien.
Anpassung des Mindeststandards im Neubau
Der EH55-Standard hat sich längst auf dem Neubaumarkt durchgesetzt und bedarf keiner zusätzlichen Förderung mehr. Heutzutage gibt es viel bessere Effizienzklassen, deren Förderung uns schneller auf den richtigen Klimapfad bringt. Die Vorgängerregierung hat mit der EH55-Förderung viel zu lange mit vielen Milliarden auf einen Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt. Energiepolitisch hätte sie schon länger abgeschafft werden müssen.
Die neue Bundesregierung hat entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Schon zum 01. Januar 2023 soll er ins Gebäudeenergiegesetz eingeführt werden. Weiterhin ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Neubau-Standards ab 2025 an EH40 angeglichen werden.
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Wir GRüne im Bundestag sind überzeugt, dass eine Förderung zukünftig wirksamere Anreize für eine deutlich höhere CO2-Einsparung setzen. Daher wird von der Bundesregierung das Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Neubauförderung aufgelegt. Förderbeginn soll spätestens der 1. Januar 2023 sein. Diese zukünftige Förderung soll sich dann an den Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche orientieren.
Die BEG soll außerdem im Laufe des Jahres 2022 im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden, denn das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Darüber hinaus wird für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam mit den Ländern ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt, damit auch Menschen mit niedrigen Einkommen in klimafreundlichen Gebäuden leben können.
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