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Ausweitung des Wohngeldes für Mieter*innen mit kleinem Einkommen
- Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark.
- Daher haben wir die Stärkung des Wohngeldes durch das Wohngeld-Plus-Gesetz vereinbart und im Bundestag beschlossen.
- Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein.
Wohngeld-Plus-Gesetz: Mehr Leistung für mehr Berechtigte
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz haben wir das Leistungsniveau angehoben und den Kreis der Wohngeldberechtigten von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet.
Dies erfolgt über die Anpassung der Wohngeldformel, eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes, um zwischenzeitlich veränderte regionale Mietenniveaus berücksichtigen zu können. Außerdem erfolgt eine Anpassung der Wohngeldhöhe an die allgemeine Preissteigerung, basierend auf dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Dynamisierung).
Mehr Wohngeldberechtigte führen auch zu mehr Anträgen bei den Wohngeldstellen. Darum haben wir uns im Verfahren auf wichtige Verwaltungsvereinfachungen geeinigt: die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen.
Heizkostenkomponente dauerhaft
Im Wohngeld wird auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Die Höhe der Komponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfänger Mehrbelastungen einer Preisverdoppelung bei den Heizkosten im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2020 ausgeglichen werden. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten.
Klimakomponente eingeführt
Zusätzlich wird eine Klimakomponente eingeführt. Der pauschale Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm soll auch Wohngeldberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglichen. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro.
Der pauschale Ansatz muss aus unserer Sicht noch weiterentwickelt und die Ausgestaltung noch verbessert werden, so dass dieses Instrument auch wirklich einen Beitrag für die sozial-ökologische Transformation unseres Gebäudebestandes leisten kann. Dies haben wir in der Evaluationsklausel festgehalten.
Wohngeldberechtigte
Das Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen. Es richtet sich vor allem an Bezieher*innen niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I). Diese können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Nicht berechtigt sind Bezieher*innen im ALG II, diese erhalten stattdessen die Kosten der Unterkunft bis zur Angemessenheitsgrenze komplett erstattet.
Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Inflation angeglichen. Hierfür wird die Wohngeldverordnung angepasst. Durch diese regelmäßige Anpassung bleibt das Wohngeld trotz Preissteigerung ein starkes Instrument in der Wohnungspolitik. Das Wohngeld steigt dadurch zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent. Damit wird die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023 ausgeglichen. Nicht automatisch fortgeschrieben werden die Heizkosten- und die Klimakomponente sowie verschiedene Freibeträge. In der nächsten Wohngeldnovelle sollten auch diese dynamisiert werden.
Übrigens: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt auf seiner Webseite einen Rechner zur Verfügung, mit dem ein möglicher Anspruch auf Wohngeld einfach geprüft werden kann.
Gesetzentwurf und Beschlussempfehlung
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