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Pflegeassistenzgesetz: Ausbildung in der Pflege

  • Pflege ist ein wichtiger Beruf für unsere Gesellschaft. Wir brauchen nicht nur Pflegekräfte auf allen Qualifikationsstufen, sondern auch eine gute Durchlässigkeit für Ausbildungswege.
  • Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Menschen in der Pflege gut qualifizieren können: von der Assistenzkraft bis zum Masterabschluss.
  • Dafür ist es wichtig, die verschiedenen Ausbildungen zur Pflegeassistenz in den Bundesländern zu vereinheitlichen und attraktiver zu machen.

Pflegeassistentinnen und -assistenten sind ein wichtiger Bestandteil der Personalteams in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten. Sie arbeiten mit ausgebildeten Pflegefachpersonen eng zusammen und unterstützen diese: Sie waschen und begleiten pflegebedürftige Menschen, helfen ihnen beim Essen, Trinken, Anziehen und dokumentieren den gesundheitlichen Zustand.

 

Bedarf nach Assistenzkräften steigt

Pflegeassistentinnen und -assistenten leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der heutigen Versorgung. Nach Berechnungen des Forschungszentrums SOCIUM wird der Bedarf nach ausgebildeten Assistenzkräften künftig sogar stärker steigen als der nach Fachkräften, wenn das Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung und -ausstattung in den Einrichtungen der Langzeitpflege (PeBeM) weiter umgesetzt wird. Nach diesem Verfahren können seit Juli 2023 mehr Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen beschäftigt und finanziert werden, um für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen.

Aktuell gibt es in den Bundesländern jedoch 27 verschiedene Ausbildungen zur Pflegeassistenz mit unterschiedlichen Inhalten und Standards. Oftmals erhalten die Auszubildenden keine geregelte Vergütung. Ziehen sie in ein anderes Bundesland um, ist die Anerkennung ihrer Qualifikation nicht gesichert. Das sind keine guten Voraussetzungen, um genügend Menschen für die Pflegeassistenz zu gewinnen. 

 

Für Vergleichbarkeit und Qualität: eine einheitliche Ausbildung

Wir wollen das ändern. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden. Das sorgt für Vergleichbarkeit, sichert Qualität und ermöglicht es den Auszubildenden, im gesamten Bundesgebiet umzuziehen, ohne die Anerkennung ihrer Qualifikation zu gefährden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist überfällig. Es wird ein niedrigschwelliger Einstieg in eine Pflegequalifikation geschaffen, der einen guten Übergang zur Fachausbildung bietet und somit Chancen für einen Aufstieg ermöglicht – bis hin zum Master. 

 

Jetzt in der ersten Lesung: Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Der Zeitplan für dieses wichtige Gesetz ist mit dem vorzeitigen Aus der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP durcheinandergeraten. Wir rufen die demokratischen Parteien dazu auf, es zügig - noch vor den Neuwahlen - zu verabschieden und setzen es deswegen zur ersten Lesung im Bundestag auf. Denn das Gesetz ist ein unverzichtbarer Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege, der keinen Aufschub duldet. Darauf haben auch zahlreiche Bundesländer kürzlich in einem Schreiben an die zuständigen Ministerien für Gesundheit (BMG) und Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hingewiesen.

 

Geplant: das Pflegekompetenzgesetz 

Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz ist jedoch nicht das einzige Gesetz, das wir in Regierungsverantwortung zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs verabschieden wollten. Ein Pflegekompetenzgesetz soll ausgebildeten Pflegekräften mehr Möglichkeiten geben, ihre Kompetenzen in den Versorgungsalltag einzubringen. Auch die Qualifikation auf Masterniveau soll für Pflegefachpersonen bundeseinheitlich geregelt und erleichtert werden. Diese beiden Anliegen müssen ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden. 

 

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