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Aufnahme und Integrationsoffensive für Geflüchtete
- Nach Angaben der Vereinten Nationen haben bereits rund 3,6 Millionen Menschen aus der Ukraine in den Nachbarländern Zuflucht gesucht. Schätzungen zufolge könnte die russische Invasion bis zu acht Millionen Menschen zur Flucht in die Nachbarländer treiben. Bereits jetzt hat Europa in nur sechs Wochen wesentlich mehr Menschen aufgenommen als 2015.
- Seit Beginn des russischen Angriffs sind laut Bundesinnenministerium bisher rund 320.000 Menschen aus der Ukraine in Deutschland erfasst worden. Täglich kommen weiterhin tausende Kriegsflüchtlinge nach Deutschland. Das stellt Bund, Länder und Kommunen vor große logistische und finanzielle Herausforderungen.
- Schutz und Aufnahme, koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen, solidarische Verteilung in Europa, Unterstützung zur Integration von Anfang an - dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.
Millionen Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht vor russischen Angriffen. Auch in Deutschland kommen immer mehr Geflüchtete an, überwiegend Frauen mit ihren Kindern, sowie ältere Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten. Das ist furchtbar für die Menschen. Umso beeindruckender ist die große Hilfsbereitschaft in Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, Ankommenden aus der Ukraine zu helfen.
EU-Staaten solidarisch mit Geflüchteten
Bemerkenswert ist, dass die EU endlich in der Flüchtlingsfrage gemeinsam vorgeht und erstmals einstimmig die Regelung der sogenannten "Massenzustrom"-Richtlinie aktiviert hat, so dass Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch Schutz erhalten können, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, der in Fällen großer Fluchtbewegungen angewendet werden kann und darauf abzielt, Geflüchteten, die nicht in der Lage sind, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, einen sofortigen und kollektiven Schutz zu gewähren. Ziel ist es, den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu verringern und eine einheitliche Verfahrensweise in der gesamten EU zu ermöglichen.
Wir begrüßen, dass die Grenzen der westlichen Nachbarstaaten der Ukraine weiterhin für Menschen, die vor der russischen Aggression fliehen, offen sind. Wir brauchen durch die Europäische Kommission ein koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verteilung von Flüchtenden innerhalb der EU. Hierfür setzt sich unsere Außenministerin Annalena Baerbock mit Nachdruck ein. Wichtig ist auch die EU-Förderung, um EU-weite Aufnahme in Kommunen und Mitgliedstaaten zu unterstützen
Zu den Rechten, die aus der EU-Richtlinie abgeleitet werden, gehören der Aufenthalt, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Unterkunft, medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder. Das muss es auch für Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft geben. Es darf keine rassistischen Kontrollen oder Abweisen von Flüchtenden an Grenzübergängen geben, es darf keine Flüchtenden erster und zweiter Klasse geben.
In Deutschland erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die den Arbeitsmarktzugang beinhaltet. Sie erhalten jetzt zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inklusive Gesundheitsversorgung. Ab dem 1. Juni 2022 sollen die Menschen Zugang zur Grundsicherung erhalten.
Kooperation aller staatlichen Stellen nötig
Es ist ein bedeutsamer Schritt, dass sich Bund und Länder am 7. April 2022 darauf geeinigt haben, geflüchteten Menschen aus der Ukraine den Zugang zur Grundsicherung ab dem 1. Juni zu ermöglichen. Das ist gut für die geflüchteten Menschen und entlastet die Behörden erheblich.
Wir Grüne im Bundestag haben uns schon lange dafür eingesetzt, dass Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr den komplizierten Umweg über das Asylbewerberleistungsgesetz gehen müssen.
Bund, Länder und Kommunen stehen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vor großen Herausforderungen. Für die bestmögliche Aufnahme sind enge Kooperation aller staatlichen Ebenen und gegenseitige Unterstützung zentrale Voraussetzungen. Deshalb haben wir einen Flüchtlingsgipfel vorgeschlagen.
Die Registrierung der Geflüchteten muss schnell in Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen. Die Verteilung der Menschen innerhalb Deutschlands muss schnell, solidarisch und unbürokratisch erfolgen, um besonders betroffene Bundesländer wie Berlin und Hamburg sowie Großstädte wie Köln oder München zu entlasten. Persönliche Anlaufstellen der Geflüchteten (Familie, Freunde) müssen aber weiterhin berücksichtigt werden.
Schutz vor Ausbeutung und Gewalt muss für geflüchtete Frauen und Kinder sowie für vulnerable Gruppen jederzeit gewährleistet sein.
Eine große Herausforderung sind aktuell fehlende Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Corona-Pandemie, da viele der Ankommenden nicht geimpft und Unterbringungsmöglichkeiten unter Quarantänebedingungen ausgelastet sind.
Darüber hinaus kommen viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in den Ländern an, außerdem viele Kinder und Jugendliche aus Waisenheimen. Das stellt Länder und Kommunen vor große logistische und finanzielle Herausforderungen. Auch sind viele der Ankommenden traumatisiert und haben besonderen Unterstützungsbedarf.
Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und sozialer Beratung sowie zu Sprachangeboten und insbesondere zu Kitas und Schulen muss daher umgehend gewährleistet werden. Das muss auch für diejenigen gelten, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Vor dem Hintergrund von Meldungen über die absolut inakzeptable Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe an den EU-Außengrenzen muss klar sein, dass die Solidarität in Deutschland für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine gilt, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe.
Integrationsoffensive von Beginn an
Es ist nicht zu erwarten, dass die Geflüchteten zeitnah in ihre Heimat zurückkehren können. Deshalb sind Förderung von Teilhabe und Integration gleich zu Beginn anzugehen, um keine Zeit zu verlieren. Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und sozialer Beratung sowie zu Sprachangeboten und insbesondere zu Kitas und Schulen muss umgehend gewährleistet werden.
Bund und Länder haben sich am 7. April2022 darauf verständigt, mit zusätzlichen Finanzmitteln auch die kommunalen Anstrengungen bei der Kinderbetreuung und der bisherigen Aufnahme ukrainischer Geflüchteter abzufedern.
Ebenso brauchen wir im Bundeshaushalt 2022 eine massive Aufstockung der Mittel bei Integrationskursen und Migrationsdiensten für alle bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten.
Hinweise und verifizierte Informationen und Hilfsangebote von staatlichen Stellen und aus der Zivilgesellschaft auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch finden sich auf der Homepage des BMI: BMI - Top-Themen - Hilfe für ukrainische Flüchtlinge (bund.de)
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