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Arzneimittelversorgung soll verlässlicher werden
- Kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass wichtige Arzneimittel immer verfügbar sind.
- Aktuell gibt es zahlreiche Arzneimittel, die nicht oder nur schwer lieferbar sind.
- Wir werden darum unter anderem die Bevorratung mit wichtigen Arzneimitteln verbessern und Fehlanreize bei der Bezahlung von Medikamenten beseitigen.
Immer häufiger gibt es Berichte über Lieferengpässe bei bestimmten, sehr wichtigen Medikamenten. Zuletzt häuften sich Beschwerden über Probleme bei der Verfügbarkeit von Fiebersäften für Kinder sowie bei Antibiotika. Insgesamt sind aktuell etwa 400 Arzneimittel teilweise nicht lieferbar. Diese Probleme wollen wir mit einem Gesetz beheben, das nun im Bundestag beschlossen worden ist.
Im Einzelnen gehören dazu:
- Arzneimittelhersteller können gegenüber den Krankenkassen höhere Preise für Kinderarzneimittel abrechnen.
- Pharmazeutische Unternehmen müssen für Arzneimittel, für die Rabattverträge abgeschlossen wurden, künftig für sechs Monate bevorraten.
- Wir schaffen Anreize für die Verlagerung der Arzneimittelproduktion nach Europa.
- Apotheken können bestimmte Arzneimittel einfacher gegen andere, vergleichbare, Präparate austauschen, wenn ein Mangel besteht.
- Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhausapotheken und Vor-Ort-Apotheken bei Lieferengpässen wird gestärkt.
- Es wird ein Frühwarnsystem aufgebaut, um Lieferengpässe frühzeitiger erkennen zu können und entsprechende Maßnahmen zur Abwendung des Engpasses ergreifen zu können.
- Außerdem wird der Kreis der Medikamente ausgeweitet, bei denen keine Zuzahlungen der Versicherten nötig sind.
Bürokratieabbau für Apotheken
Apotheken werden bei der Abgabe von bestimmten Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet. Außerdem werden die Möglichkeiten der Krankenkassen eingeschränkt, die Bezahlung von durch Apotheken abgegebenen Arzneimitteln zu verweigern (Null-Retaxation). Bei einem Lieferengpass erhalten Apotheken künftig eine zusätzliche Vergütung, wenn sie beim Großhandel die Verfügbarkeit von Arzneimittel abfragen müssen.
Weitere Verbesserungen
Im Zuge der Verhandlungen konnten wir Erleichterungen bei der Abgabe von Schmerzmedikamenten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erreichen. Bei der Verordnung von Cannabis als Medizin werden die Fristen für die Genehmigung der Krankenkassen verkürzt. Für bestimmte Arztgruppen soll der Genehmigungsvorbehalt ganz entfallen. Die telefonische Krankschreibung wird bei leichten Erkrankungen dauerhaft ermöglicht. Das Verbot von Drugchecking in Konsumräumen wird abgeschafft und entsprechende Modellvorhaben bundesweit ermöglicht. Außerdem verbessern wir die Finanzierung der Patientenbeteiligung in den verschiedenen Gremien des Gesundheitswesens.
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