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Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Auch wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) zunehmend offen leben, bleibt Diskriminierung im Alltag ein großes Problem.
- Alle Menschen sollen sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies auch für LSBTIQ* möglich ist, brauchen wir eine Politik für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
- Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, verabschiedete die Bundesregierung Ende 2022 den bundesweiten Aktionsplan "Queer leben". Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Jetzt wird der Aktionsplan im Bundestag diskutiert.
Trotz großer gesellschaftlicher und rechtlicher Fortschritte bestehen Anfeindungen und Ausgrenzung von LSBTIQ* in der Gesellschaft nach wie vor fort. So macht eine überwältigende Mehrheit der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Jugendlichen Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität. Die Suizidrate und das Risiko von Wohnungslosigkeit sind bei queeren Jugendlichen signifikant höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Da Vorurteile und Ressentiments gegenüber LSBTIQ* tief in der Mitte der Gesellschaft verankert sind, hat auch die Mehrheit queerer Arbeitnehmer*innen bereits Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt.
Zudem trägt Deutschland vor dem Hintergrund der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von tausenden Homosexuellen in der Zeit des Nationalsozialismus und angesichts der Fortsetzung der Verfolgung in beiden deutschen Staaten nach 1945 eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, die sich gegen die geschlechtliche oder sexuelle Identität richtet.
Deshalb forderte die grüne Bundestagsfraktion seit längerer Zeit eine aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und begrüßt ausdrücklich den von der Bundesregierung verabschiedeten bundesweiten Aktionsplan „Queer leben“, der nun im Bundestag diskutiert wird. Er enthält Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern (rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales).
Rechtliche Anerkennung
Trotz der historischen Entscheidungen des Bundestages zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten und zur Öffnung der Ehe werden insbesondere Regenbogenfamilien noch immer diskriminiert und die Grundrechte trans- und intergeschlechtlicher Menschen beschnitten. Deshalb haben wir das Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetzes ersetzt, dessen Leitbild die persönliche Freiheit statt Fremdbestimmung ist. Zudem haben wir das Diskretionsgebot für queere Geflüchtete abgeschafft und LSBTIQ* im Aufnahmeprogramm für Afghanistan berücksichtigt. Darüber hinaus soll ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in den Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen, das Abstammungs- und Familienrecht reformiert, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiterentwickelt werden.
Teilhabe
Auch wenn LSBTIQ* zunehmend offen leben, ist ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch längst keine Realität. Hauptziel des bundesweiten Aktionsplans ist daher die Befähigung und Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen, sich in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv zu engagieren und als ein gleichberechtigter und angemessen zu berücksichtigender Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dies setzt den Ausbau der Forschung zur Lebenssituation von LSBTIQ* und Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz voraus. Dabei sind Bildung, Sport, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Altenhilfe zu beachten. Zudem wird die Arbeitswelt im Fokus des Aktionsplans stehen und die Erinnerungskultur besser gefördert.
Sicherheit
Die zahlreichen queerfeindlichen Hassverbrechen müssen alarmieren. Daher sind die Maßnahmen im Bereich Sicherheit von besonderer Bedeutung, wozu unter anderem explizite Aufnahme queerfeindlicher Motive in den Katalog der Bewegungsgründe eines Straftäters gehören, die bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden. Zu weiteren Maßnahmen zählen aber auch eine verbesserte Erfassung von Übergriffen und Unterstützung für Opfer von Hassreden. Darüber hinaus enthält der Aktionsplan spezielle Handlungsempfehlungen im Kontext von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Konzepte für Gewaltschutz für geflüchtete LSBTIQ* und in Gefängnissen.
Gesundheit
Die historische und bis in die Gegenwart anhaltende Stigmatisierung und (Psycho-) Pathologisierung von LSBTIQ* hat nachhaltige psychosoziale Folgen für die Betroffenen. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit HIV, die nach wie vor einer erheblichen Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt sind. Daher soll bei der gesundheitlichen Versorgung auf die tatsächlichen gesundheitlichen Bedürfnisse von queeren Menschen eingegangen und deren Selbstbestimmung geachtet werden. Ein längst überfälliger Schritt Richtung inklusives Gesundheitssystem war die Beendigung der diskriminierenden Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Menschen.
Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen
Belange von LSBTIQ*, insbesondere die von betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sind sowohl vielfältig als auch spezifisch und erfordern sehr häufig vertieftes rechtliches und medizinisches Fachwissen, welches bislang in den Regelberatungsstellen nur selten zur Verfügung steht. Die bestehenden Strukturen der Community sind allerdings meist nur in größeren Städten etabliert und oftmals nur mit einer prekären Finanzierung ausgestattet. Ziel der Regierungskoalition ist daher die Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Darüber hinaus wird mit den Ländern das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausgebaut.
Internationales
Das Eintreten für die Menschenrechte von LSBTIQ* darf nicht an deutschen Grenzen enden. In etwa 70 Ländern der Welt steht gleichgeschlechtliche Liebe noch immer unter Strafe, teilweise sogar unter Todesstrafe. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte von LSBTIQ* weltweit ist deshalb ein wichtiger Teil und Querschnittsaufgabe der deutschen Menschenrechtspolitik weltweit sowie integraler Bestandteil der Entwicklungs- und feministischen Außenpolitik.
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