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Aktionstag beleuchtet Sorgearbeit
- Für andere Menschen zu sorgen, sowohl beruflich als auch privat, ist essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Sorgearbeit ist aber nach wie vor ungleich verteilt und wird weiterhin insbesondere Frauen zugeschrieben. Die Brisanz der Verteilungsungerechtigkeit ist durch die Corona-Pandemie stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt.
- Der Aktionstag zum Equal Care Day beleuchtet sowohl die unfaire Verteilung als auch die Bedeutung von Sorgearbeit.
Die Bedeutung von Sorgearbeit einerseits und die mangelnde Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit andererseits wurden während der Corona-Pandemie sehr deutlich sichtbar. Der sogenannte Gender Care Gap beziffert den geschlechtsspezifischen Unterschied im Umfang der täglich geleisteten unbezahlten Sorgearbeit. Für 2022 beträgt er 43,8 Prozent. Frauen wenden demnach im Durchschnitt täglich eine Stunde und 17 Minuten mehr Zeit für unbezahlte (Sorge-)Arbeit auf als Männer, wie die aktuelle Zeitverwendungsstudie eindrücklich zeigt.
Bewusst wurde das Datum für den Aktionstag deshalb auf den 29. Februar gelegt, der als Schalttag nur alle vier Jahre stattfindet und dazwischen übergangen wird. Damit soll gezeigt werden, dass Care-Arbeit als unsichtbare Arbeit gilt, die oft nicht wahrgenommen, wertgeschätzt und bezahlt wird. Außerdem symbolisiert der Tag das Verhältnis von 4:1 bei der Verteilung, Männer bräuchten rechnerisch etwa vier Jahre, um genauso viel private, berufliche und ehrenamtliche Sorgetätigkeiten zu erbringen wie Frauen in einem Jahr.
Bedingungen in Care-Berufen verbessern
Im Bereich der professionellen Sorgearbeit spiegelt sich die Lage wider: Der Fachkräftemangel ist besonders dort sehr groß, wo es um die Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern und älteren Menschen geht.
Für die Pflegekräfte haben wir uns mit den Koalitionspartnern auf wichtige Verbesserungen verständigt. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz haben wir bessere Personalschlüssel in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht, um die dort beschäftigten Pflegekräfte zu entlasten. Auch in der Langzeitpflege haben wir den Ausbau entsprechender Personalregelungen beschleunigt. Zudem gilt seit September 2022 die Verpflichtung, dass alle Beschäftigten in Betreuung und Pflege nach Tarif bezahlt werden müssen. Doch weitere Schritte sind nötig, dazu zählen beispielsweise die Aufwertung des Berufes durch Stärkung der Akademisierung, das neue Berufsbild der Community Health Nurse oder Vereinheitlichungen bei der Assistenzausbildung.
Faire Verteilung und bessere Vereinbarkeit
Wenn Familien Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen, müssen sie dabei mehr Unterstützung erfahren. Die Stärkung gemeinschaftlicher, elterlicher Verantwortung ist uns wichtig. Wer für Kinder oder zu pflegende Angehörige sorgen muss, ist häufiger von Benachteiligungen am Arbeitsplatz betroffen. Mit dem sogenannten Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurden Mindeststandards für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gesetzt. Sie tragen seit einem Jahr zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben und somit auch zu gerechterer Aufteilung von familiärer Sorgearbeit bei. Arbeitgeber*innen müssen jetzt begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitszeitregelung ablehnen. Freistellungsanträge für Pflegezeiten müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, auch hier müssen Ablehnungen von den Arbeitgeber*innen begründet werden. Mit der Schaffung eines Entlastungsbudgets haben wir außerdem ermöglicht, dass pflegende Angehörige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung flexibler miteinander kombinieren können. Damit können sie eine Auszeit nehmen, während die Pflege ihres Angehörigen weiterhin sichergestellt ist. Nicht zuletzt wurde die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entsprechend für Eltern und pflegende Angehörige erweitert.
Equal Care leichter machen
Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf weitere Schritte verständigt: Die Partnerfreistellung nach der Geburt soll Vätern die Möglichkeit verschaffen, nach der Geburt ihres Kindes Zeit mit der Familie zu verbringen, damit alle gemeinsam in der neuen Situation ankommen können. Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzwollen wir weiterentwickeln. Denn viele, die Pflegebedürftige betreuen, sind auch erwerbstätig. Pflegende Erwerbstätige sollen unterstützt werden, Pflege und Beruf besser übereinander zu bringen. Arbeitgeber*innen können wiederum Fachkräfte besser halten, wenn diese sich nicht zwischen Pflege und Beruf entscheiden müssen.
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